Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Verpachten oder pachten Sie einen Betrieb, eine landwirtschaftliche Liegenschaft oder ein Geschäftslokal in Österreich rechtssicher nach den §§ 1090 ff. ABGB und dem Landpachtgesetz. Unsere Vorlage berücksichtigt die zentrale Abgrenzung Pacht (Nutzziehung mit Erträgen) zur Miete (bloßer Gebrauch), regelt Inventarübergabe, Pachtzins, Wertsicherung und Aufwandersatz nach österreichischem Bestandrecht — sofort als professionelles PDF herunterladbar.
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Ein Pachtvertrag ist im österreichischen Bestandrecht (§§ 1090 ff. ABGB) eine Sonderform des Bestandvertrags. Im Unterschied zum Mietvertrag erlaubt die Pacht dem/der Pächter/in nicht nur den Gebrauch der Sache, sondern auch die sogenannte Fruchtziehung — also das Recht, aus dem Pachtgegenstand wirtschaftliche Erträge zu erwirtschaften. Diese Abgrenzung ist in § 1091 ABGB ausdrücklich vorgesehen und entscheidet darüber, ob auf das Vertragsverhältnis das Mietrechtsgesetz (MRG) Anwendung findet oder nicht. Auf reine Pachtverträge ist das österreichische MRG grundsätzlich NICHT anwendbar — eine zentrale Besonderheit, die in der Praxis häufig übersehen wird und gravierende rechtliche Konsequenzen hat.
Typische Anwendungsfälle der Pacht in Österreich sind die Verpachtung von Gastronomiebetrieben (Restaurants, Cafés, Wirtshäuser), Hotelpachten, Tankstellen, Trafiken (Tabakfachgeschäfte), Apothekenpachten, landwirtschaftlichen Betrieben (samt Hofstelle, Inventar und Grundstücken), Forstpachten, Jagdpachten sowie Geschäftslokalen mit Inventarübergabe. Die landwirtschaftliche Pacht ist zusätzlich durch das Landpachtgesetz 1969 (LPG, BGBl 451/1969) geregelt, das spezielle Schutzbestimmungen für Pächter, Mindestlaufzeiten und Kündigungsregeln zum Wirtschaftsjahresende enthält. Jagdpachten unterliegen den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer und sind dort flankiert durch Mindestpachtzeiten und Eignungsprüfungen.
Nach österreichischem Recht ist die zentrale Pflicht des/der Pächter/in nach § 1098 ABGB der bedungene Gebrauch — also die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Pachtgegenstands. Eine Stilllegung des Betriebs gilt regelmäßig als erheblich nachteiliger Gebrauch und berechtigt den/die Verpächter/in zur sofortigen Auflösung nach § 1118 ABGB. Bei Beendigung ist der Pachtgegenstand nach § 1109 ABGB in vertragsgemäßem Zustand zurückzustellen; das mitverpachtete Inventar wird nach einer gemeinsamen Inventarisierung abgerechnet. § 1108 ABGB regelt darüber hinaus den Schadenersatzanspruch des/der Verpächter/in, wenn der/die Pächter/in den Betrieb nicht oder nicht ordnungsgemäß fortführt — eine in der österreichischen Praxis häufig unterschätzte Haftungsnorm.
Die Doxuno-Pachtvertragsvorlage für Österreich deckt sämtliche zentralen Regelungspunkte des Bestandrechts ab und ist auf alle gängigen Pachttypen — Gastronomie, Landwirtschaft, Hotel, Trafik, Jagd — anwendbar.
Vollständige Identifikation mit Firmenbuchnummer (FN), UID-Nummer, Gewerbeberechtigung und vertretungsbefugten Personen nach österreichischem Firmenbuchrecht.
Auswahl zwischen Landwirtschaft (LPG), Gastronomie, Einzelhandel, Hotel, Jagdpacht oder sonstige Pacht — mit jeweils typspezifischen Klauseln nach österreichischem Recht.
Genaue Beschreibung der Liegenschaft mit Katastralgemeinde, Einlagezahl (EZ), Grundstücksnummer, Flächenausmaß sowie Inventarverzeichnis als Vertragsbestandteil.
Klare Zweckbindung nach § 1098 ABGB und ausdrückliche Verpflichtung zur kontinuierlichen Betriebsaufrechterhaltung — Stilllegung als Auflösungsgrund (§ 1118 ABGB).
Wahlweise fixer Pachtzins, umsatzabhängige Pacht oder Mischform mit Sockelbetrag plus Umsatzanteil — inkl. Option zur USt-Pflicht nach § 6 Abs 2 UStG.
Indexklausel auf Basis des Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria mit konfigurierbarer Schwellenwertregelung — österreichische Standardpraxis bei Pachtverträgen.
Kautionsformen Bar, Sparbuch oder Bankgarantie — sowie das gesetzliche Pfandrecht des/der Verpächter/in an eingebrachten Fahrnissen nach § 1101 ABGB.
Regelung der Untervermietung mit Zustimmungsvorbehalt — strikt untersagt, mit Zustimmung oder mit Genehmigungsverfahren — angepasst an österreichische Rechtsprechung.
Optionaler Konkurrenzschutz für den/die Pächter/in im definierten Umkreis sowie Vorkaufs- und Vorpachtrecht nach §§ 1072 ff. ABGB mit grundbücherlicher Vormerkung.
Regelung baulicher Veränderungen mit Zustimmungserfordernis und Aufwandersatzanspruch nach § 1097 ABGB — Geltendmachung binnen 6 Monaten nach Pachtende.
Klare Pflichten zur Rückstellung in vertragsgemäßem Zustand nach § 1109 ABGB, Inventaraufnahme bei Pachtende und Schadenersatz nach § 1108 ABGB bei Nichtfortführung.
Österreichisches Recht (ABGB, LPG), Gerichtsstand Bezirksgericht oder Landesgericht je nach Streitwert, optionale VIAC-Schiedsklausel für Wirtschaftsstreitigkeiten.
In fünf Schritten zu einem rechtssicheren Pachtvertrag nach österreichischem Bestandrecht — strukturiert nach den Erfordernissen der §§ 1090 ff. ABGB und des Landpachtgesetzes.
Bestimmen Sie zunächst, ob es sich um eine Gastronomie-, Landwirtschafts-, Hotel-, Tankstellen- oder Jagdpacht handelt. Die Einordnung ist entscheidend für die Anwendbarkeit zusätzlicher Spezialgesetze in Österreich (LPG bei landwirtschaftlicher Pacht, Jagdgesetz der Bundesländer bei Jagdpachten) und die Auswahl der zutreffenden Klauseln.
Tragen Sie die exakte Adresse der Liegenschaft, die Katastralgemeinde, Einlagezahl (EZ) und Grundstücksnummer aus dem österreichischen Grundbuch ein. Erstellen Sie ein vollständiges Inventarverzeichnis — bei landwirtschaftlicher Pacht inklusive totem Inventar, bei Gastronomiepacht inklusive Geschäftsausstattung und Konzession.
Legen Sie fest, ob ein fixer, umsatzabhängiger oder gemischter Pachtzins vereinbart wird. Entscheiden Sie über die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs 2 UStG (in Österreich praxisrelevant für Vorsteuerabzug). Ergänzen Sie eine VPI-Wertsicherung mit individuellem Schwellenwert.
Aktivieren Sie nach Bedarf Konventionalstrafe (§ 1336 ABGB), Konkurrenzschutz, Vorkaufsrecht (§§ 1072 ff. ABGB) und die strikte Regelung der Sub-Verpachtung. Bei landwirtschaftlicher Pacht in Österreich ist die Kündigung zum Wirtschaftsjahresende (in der Regel 30. November) zwingend zu beachten.
Kontrollieren Sie das fertige Dokument in der Live-Vorschau, laden Sie es als professionelles PDF herunter und lassen Sie es von beiden Vertragsparteien unterzeichnen. Erstellen Sie bei Übergabe ein gemeinsames Übergabeprotokoll samt Inventarverzeichnis — in Österreich das wichtigste Beweismittel bei späterer Rückstellung.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die Pacht ist im österreichischen Recht klar von der Miete abzugrenzen — diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Mieterschutz, MRG-Anwendung und Kündigungsrechte.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Die Unterscheidung zwischen Pacht und Miete ist im österreichischen Recht keine bloße Begrifflichkeit, sondern hat materielle Folgen. Während der/die Mieter/in nur den Gebrauch der Sache erhält, darf der/die Pächter/in nach § 1091 ABGB auch die wirtschaftlichen Erträge ziehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Vermietung eines „nackten" Geschäftslokals ohne Inventar eine Miete bleibt, während die Überlassung eines eingerichteten und betriebsbereiten Restaurants samt Konzession und Inventar als Pacht zu qualifizieren ist. Diese Einordnung entscheidet über die Anwendbarkeit des MRG mit seinen Mieterschutzbestimmungen — beim Pachtvertrag in Österreich greifen sie grundsätzlich nicht.
Anders als beim Mietvertrag findet auf einen Pachtvertrag in Österreich das Mietrechtsgesetz (MRG) keine Anwendung. Die Folge: Es gibt keine Mietzinsobergrenzen (Richtwert), keinen taxativen Kündigungsschutz nach § 30 MRG, keine Mindestbefristung von 3 Jahren nach § 29 MRG und keine Beschränkung der Kaution nach § 16b MRG auf drei Bruttomonatsmieten. Stattdessen gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit nach § 859 ABGB. Der Schutz des/der Pächter/in folgt primär aus den allgemeinen ABGB-Regeln (§§ 1090 ff., 1103-1108 ABGB) sowie aus § 1118 ABGB (Auflösung aus wichtigem Grund). In Österreich ist es deshalb umso wichtiger, dass Pachtverträge sorgfältig ausgestaltet und individuell verhandelt werden.
Bei landwirtschaftlicher Pacht in Österreich gilt zusätzlich das Landpachtgesetz 1969 (LPG, BGBl 451/1969). Es schreibt zwingende Mindestlaufzeiten (in der Regel mindestens fünf Jahre für Hofpachten) sowie Kündigungsfristen zum Ende des Wirtschaftsjahres vor. Pachtverträge über landwirtschaftlichen Grund und Boden bedürfen in einigen österreichischen Bundesländern (insb. Tirol, Vorarlberg) zusätzlich einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung. Jagdpachten sind durch die Jagdgesetze der österreichischen Bundesländer (Wien, NÖ, OÖ, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Burgenland) geregelt; sie verlangen typischerweise eine Mindestpachtdauer von sechs Jahren und den Nachweis einer gültigen österreichischen Jagdkarte.
Die Auflösung aus wichtigem Grund nach § 1118 ABGB ist das zentrale Instrument bei Vertragsstörungen. Klassische Auflösungsgründe in der österreichischen Praxis sind: qualifizierter Pachtzinsrückstand nach erfolgloser Mahnung, erheblich nachteiliger Gebrauch (z. B. Stilllegung des Betriebs, Verwahrlosung), Konkurseröffnung über das Vermögen des/der Pächter/in oder gänzliche Weitergabe ohne Zustimmung. § 1108 ABGB ergänzt um einen Schadenersatzanspruch des/der Verpächter/in, wenn der/die Pächter/in den Pachtbetrieb nicht oder nicht ordnungsgemäß fortführt — eine in Österreich oft praxisrelevante Norm bei verfrühter Betriebsaufgabe. Streitigkeiten werden in Österreich vor dem Bezirksgericht (bis 15.000 EUR) oder Landesgericht ausgetragen; für unternehmensbezogene Sachen bietet sich das Handelsgericht Wien oder das VIAC-Schiedsverfahren an.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren rechtssicheren österreichischen Pachtvertrag nach §§ 1090 ff. ABGB sofort als professionelles PDF herunter — geeignet für Gastronomie, Landwirtschaft, Hotel, Trafik und Jagdpacht.
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