Landesspezifische Rechtsinhalte
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Gestalten Sie einen rechtssicheren freien Dienstvertrag nach österreichischem Recht — korrekt abgegrenzt von Anstellung und Werkvertrag, sozialversicherungsrechtlich korrekt und auf die Anforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgestimmt. Unsere Vorlage hilft Ihnen, das Risiko der Scheinselbständigkeit zu minimieren und Ihr Vertragsverhältnis auf solide rechtliche Grundlagen zu stellen.
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Der freie Dienstvertrag ist eine in Österreich gesetzlich anerkannte, aber nicht abschließend kodifizierte Vertragsform, die zwischen dem klassischen Dienstverhältnis (Anstellung) und dem Werkvertrag angesiedelt ist. Gesetzliche Grundlage ist § 1151 ABGB, der neben dem „gewöhnlichen" Dienstvertrag (Anstellung) auch den freien Dienstvertrag erfasst. Wesentliches Merkmal des freien Dienstvertrags ist, dass der Auftragnehmer (freier Dienstnehmer) zwar Dienstleistungen für den Auftraggeber erbringt, dabei aber weitgehend frei in der Einteilung seiner Arbeitszeit und des Arbeitsortes ist und nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. Er schuldet eine Tätigkeitsbereitschaft, keinen bestimmten Erfolg — das unterscheidet ihn vom Werkvertrag.
In der österreichischen Praxis wird der freie Dienstvertrag häufig von Journalisten, Fotografen, Übersetzern, IT-Beratern, Grafikern, Lehrbeauftragten und anderen Kreativschaffenden genutzt, die für mehrere Auftraggeber tätig sind und ihre Leistungen ohne feste Büropräsenz erbringen. Der freie Dienstvertrag ermöglicht eine flexible Zusammenarbeit ohne die arbeitsrechtlichen Pflichten eines Anstellungsverhältnisses (kein Urlaubsanspruch nach UrlG, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach EFZG, keine Abfertigung nach BMSVG). Dafür unterliegt der freie Dienstnehmer in Österreich der Pflichtversicherung nach ASVG, was ihn von echten Selbständigen mit Gewerbeschein unterscheidet.
In Österreich ist die sozialversicherungsrechtliche Qualifikation des freien Dienstverhältnisses von zentraler Bedeutung: Nach § 4 Abs 4 ASVG sind freie Dienstnehmer in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert — die Beiträge trägt der Auftraggeber zur Hälfte. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und das Finanzamt prüfen bei Kontrollen, ob ein als freier Dienstvertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich die Merkmale der Scheinselbständigkeit aufweist — nämlich persönliche Abhängigkeit, wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber oder Eingliederung in die Betriebsorganisation. Liegt Scheinselbständigkeit vor, werden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachgefordert, was für den Auftraggeber in Österreich erhebliche Nachzahlungsrisiken bedeutet.
Die Doxuno-Vorlage für den freien Dienstvertrag in Österreich ist auf die Anforderungen des ABGB, ASVG und der ÖGK abgestimmt und hilft, Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
Vollständige Identifikation von Auftraggeber und freiem Dienstnehmer — Name, Adresse, UID-Nummer oder SVNr., Firmenbuchnummer.
Präzise Beschreibung der geschuldeten Tätigkeiten — ohne Erfolgspflicht, um die Abgrenzung zum Werkvertrag klar zu dokumentieren.
Klausel zur freien Zeiteinteilung und Wahlmöglichkeit des Arbeitsortes — wesentliches Merkmal des freien Dienstverhältnisses nach ASVG.
Vereinbartes Honorar (Stunden- oder Tagessatz, Monatspauschale), Abrechnungsrhythmus und Zahlungsfristen.
Klarstellung der SV-Pflicht nach § 4 Abs 4 ASVG — Beitragsaufteilung zwischen Auftraggeber und freiem Dienstnehmer.
Optionale Klausel zum Recht des freien Dienstnehmers, sich bei der Leistungserbringung durch Dritte vertreten zu lassen — stärkt die Selbständigkeit.
Klausel zur Zulässigkeit gleichzeitiger Tätigkeit für andere Auftraggeber — wichtig für die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit.
Vertraulichkeitspflicht des freien Dienstnehmers bezüglich Geschäftsinformationen nach § 26b UWG.
Regelung der Übertragung von Nutzungsrechten an im Rahmen des Vertrags erstellten Werken nach UrhG.
Regelung der Kündigungsfristen und des Beendigungsverfahrens — ohne arbeitsrechtliche Schutzvorschriften des AngG.
Haftungsregelung für Schäden, die der freie Dienstnehmer bei der Leistungserbringung verursacht.
Österreichisches Recht (ABGB, ASVG) — Gerichtsstand am Erfüllungsort oder Wohnsitz des Dienstnehmers.
In vier Schritten zu einem rechtssicheren freien Dienstvertrag nach österreichischem Recht.
Prüfen Sie zunächst, ob ein freier Dienstvertrag tatsächlich die richtige Vertragsform ist: Erbringt der Auftragnehmer persönliche Dienstleistungen (kein bestimmtes Werk), ist er in der Zeiteinteilung frei und nicht in den Betrieb eingegliedert? Dann tragen Sie die vollständigen Daten beider Parteien ein.
Beschreiben Sie die geschuldeten Tätigkeiten konkret, ohne einen bestimmten Erfolg zu versprechen. Legen Sie das Honorar, den Abrechnungsrhythmus und die Zahlungsfristen fest. Vermeiden Sie Stundenkontingente, die einer Vollzeitstelle entsprechen — dies ist ein Indiz für Scheinselbständigkeit.
Aktivieren Sie die Klauseln zur freien Zeiteinteilung, zum Recht auf mehrere Auftraggeber und — sofern möglich — zum Vertretungsrecht. Diese Merkmale dokumentieren die wirtschaftliche Eigenständigkeit des freien Dienstnehmers und reduzieren das Risiko einer Umqualifikation zur Scheinselbständigkeit durch die ÖGK oder das Finanzamt.
Prüfen Sie den Vertrag in der Live-Vorschau auf Vollständigkeit und laden Sie ihn als professionelles PDF herunter. Melden Sie den freien Dienstnehmer innerhalb von drei Tagen nach Tätigkeitsbeginn bei der zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
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Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Der freie Dienstvertrag ist in Österreich ein sensibles Rechtsinstrument. Falsche Gestaltung kann zu rückwirkenden Nachforderungen der ÖGK und des Finanzamts führen.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Freie Dienstnehmer in Österreich unterliegen nach § 4 Abs 4 ASVG der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Die Beitragsgrundlage ist das vereinbarte Entgelt. Die Beiträge werden zwischen Auftraggeber (Dienstgeberanteil) und freiem Dienstnehmer (Dienstnehmeranteil) geteilt; der Auftraggeber ist zur Abfuhr aller Beiträge an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verpflichtet. Eine Anmeldung muss spätestens drei Tage nach Tätigkeitsbeginn erfolgen. Unterbleibt die Anmeldung, haftet der Auftraggeber in Österreich für die gesamten Beiträge inklusive Zuschläge.
In Österreich ist Scheinselbständigkeit ein ernstes Risiko: Wenn die ÖGK oder das Finanzamt feststellen, dass ein als freier Dienstvertrag bezeichnetes Verhältnis tatsächlich ein Anstellungsverhältnis ist — weil persönliche Abhängigkeit, wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber oder vollständige Eingliederung in den Betrieb vorliegt — werden rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge nachgefordert, oft inklusive erheblicher Verzugszinsen. Prüfmerkmale sind u. a.: Weisungsgebundenheit, eigene Betriebsmittel, mehrere Auftraggeber, eigenes unternehmerisches Risiko und Vertretungsrecht.
In Österreich ist die korrekte Abgrenzung entscheidend: Der freie Dienstvertrag (§ 1151 ABGB, § 4 Abs 4 ASVG) schuldet Tätigkeitsbereitschaft ohne Erfolgspflicht; der Werkvertrag (§§ 1165 ff. ABGB) schuldet einen konkreten Erfolg; das Anstellungsverhältnis (§ 1151 ABGB, AngG, ASVG) ist durch persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit gekennzeichnet. Gewerbetreibende mit Gewerbeschein unterliegen nicht dem ASVG, sondern dem GSVG (§ 2 Abs 1 Z 4). Die Vertragsbezeichnung ist für Behörden in Österreich nicht maßgeblich — es zählt die tatsächliche Ausgestaltung.
Freie Dienstnehmer in Österreich haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Urlaubsgesetz (UrlG), auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG oder auf Abfertigung nach dem BMSVG. Es gilt kein Kündigungsschutz nach dem AngG. Die Sozialpartner und der OGH haben jedoch klargestellt, dass auch freie Dienstverträge dem Gleichheitsgrundsatz und dem Sittenwidrigkeitsverbot des § 879 ABGB unterliegen, sodass besonders einseitige Vertragsgestaltungen unwirksam sein können.
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