Kostenlose Vorlage: Generalvollmacht nach Schweizer Recht
Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson die umfassende rechtliche Vertretung — während längerer Auslandaufenthalte, bei Krankheit oder wenn Sie Ihre Geschäfte bewusst delegieren wollen. Die Doxuno-Vorlage entspricht OR Art. 32–40 und regelt Umfang, Geltungsdauer, Widerruf und Sicherungsmechanismen. Für den Fall zukünftiger Urteilsunfähigkeit weisen wir auf den Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. als geeigneteres Instrument hin.
Die bevollmächtigte Person hat bei Ausübung der Vollmacht stets die Interessen der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers zu wahren, sorgfältig vorzugehen (OR Art. 398) und allfällige Weisungen einzuhalten (OR Art. 397).
• Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen jeder Art (Mietverträge, Dienstleistungsverträge, Abonnements, Versicherungen usw.);
• Verwaltung des gesamten Vermögens einschliesslich Bankkonten, Wertschriften, Anlagen und Depots;
• Verwaltung und Vermietung von Grundeigentum (zum Kauf/Verkauf siehe Ziffer betreffend Grundstücke);
• Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern, Versicherungen und öffentlichen Institutionen;
• Prozessführung, Klagen einreichen und entgegennehmen, Vergleiche abschliessen;
• Entgegennahme von Post und Zustellungen.
Wichtiger Hinweis zu Grundstückgeschäften: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte über Grundstücke (Kauf, Verkauf, Tausch, Belastung mit dinglichen Rechten) bedürfen nach Art. 657 ZGB der öffentlichen Beurkundung. Eine Generalvollmacht genügt hierfür nach ständiger Praxis nicht; für solche Geschäfte ist eine Spezialvollmacht in öffentlich beurkundeter Form erforderlich. Ebenso liegt die Regelung von Vorsorge- und persönlichen Schutzangelegenheiten bei Urteilsunfähigkeit primär beim Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff., welcher dieser Vollmacht nicht ersetzt.
Schenkungen über CHF 10’000; Bürgschaften; Verkauf der Liegenschaft Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich (dafür ist eine notariell beurkundete Spezialvollmacht nötig).
Für solche Geschäfte ist in jedem Einzelfall die vorherige schriftliche Einwilligung der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers einzuholen.
UBS AG Zürich (Filiale Paradeplatz)
Einwohnerkontrolle Stadt Zürich
Kantonales Steueramt Zürich
SVA Zürich (AHV/IV)
Die genannten Institutionen werden ersucht, die bevollmächtigte Person im Rahmen dieser Vollmacht als rechtmässige Vertretung anzuerkennen.
Diese Vollmacht wird in drei Ausfertigungen erstellt. Jede Ausfertigung hat die gleiche Rechtswirkung wie das Original. Für Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte über Grundstücke (ZGB Art. 657) sowie weitere gesetzlich formbedürftige Rechtsgeschäfte sind zusätzliche, dem jeweiligen Formerfordernis genügende Spezialvollmachten erforderlich.
(b) Anwendbares Recht: Diese Vollmacht untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen über die Stellvertretung (OR Art. 32–40) und den Auftrag (OR Art. 394–406).
(c) Gerichtsstand: Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Vollmachtgeberin und Bevollmächtigter ist der Wohnsitz der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (ZPO Art. 17).
(d) Treu und Glauben: Die Parteien verpflichten sich zur Wahrung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr (ZGB Art. 2).
Was ist eine Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, die Vollmachtgeberin in sämtlichen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten umfassend zu vertreten — also etwa Verträge abzuschliessen, Zahlungen vorzunehmen, Post entgegenzunehmen, Behördengänge zu erledigen oder vor Gericht Erklärungen abzugeben. Rechtsgrundlage bilden OR Art. 32–40 (Stellvertretung) und ergänzend OR Art. 394–406 (Auftragsrecht, das analog für den Innenbereich zwischen Vollmachtgeberin und Bevollmächtigtem gilt).
Die Generalvollmacht ist ein starkes Instrument und sollte nur Personen des grössten Vertrauens erteilt werden — der Bevollmächtigte kann im Rahmen der Vollmacht Geschäfte mit Wirkung für und gegen die Vollmachtgeberin abschliessen, Kontoauszüge einsehen, Immobilien verwalten oder Lebensversicherungen anpassen. Typische Einsatzbereiche: längere Auslandreisen, Erkrankungen mit temporärer Handlungsunfähigkeit, Delegation der Verwaltung an Familienmitglieder oder professionelle Treuhänder.
Wichtig: Die Generalvollmacht erlischt nach OR Art. 35 grundsätzlich bei Tod oder Urteilsunfähigkeit der Vollmachtgeberin. Für die Vertretung im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit sieht das Schweizer Erwachsenenschutzrecht ein eigenes Instrument vor: den Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360–369. Wer sich für den Fall der Demenz oder Handlungsunfähigkeit absichern möchte, sollte beide Instrumente — Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag — parallel in Betracht ziehen.
Was diese Vorlage abdeckt
Die Doxuno-Vorlage strukturiert die Generalvollmacht umfassend und bietet Expert-Klauseln für anspruchsvolle Situationen wie Liegenschaftsverwaltung oder Substitution.
Personalien beider Parteien
Vollmachtgeber/in und Bevollmächtigte/r mit Identifikationsdaten
Umfang der Vertretungsmacht
Rechtsgeschäfte, Finanzen, Immobilien, Behörden, Gericht, Gesundheit
Ausgeschlossene Bereiche
Ausdrücklich nicht gedeckte Geschäfte (z. B. höchstpersönliche Erklärungen)
Wertlimit
Optionale Obergrenze für Einzelgeschäfte zur Missbrauchsprävention
Geltungsdauer
Unbefristet oder befristet mit Start- und Enddatum
Substitutionsrecht
Weiterdelegation an Dritte erlaubt oder verboten
Ersatzbevollmächtigte/r
Zweite Vertrauensperson bei Ausfall des Ersten
Rechenschaftspflicht (OR Art. 400)
Berichtspflicht und Abrechnung über die geführten Geschäfte
Widerrufsrecht (OR Art. 34)
Jederzeit widerruflich, unverzichtbar
Fortbestand nach Tod (OR Art. 35)
Postmortale Vollmacht optional
Haftung der bevollmächtigten Person
Sorgfaltspflicht nach OR Art. 398
Aufbewahrung und Ausfertigung
Anzahl Originale und Hinterlegungsort
So erstellen Sie Ihre Generalvollmacht
In fünf Schritten zur ausformulierten Generalvollmacht — mit allen Schutzmechanismen für Sie und die bevollmächtigte Person.
- 1
Beide Personen erfassen
Tragen Sie die vollständigen Personalien ein — Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausweisnummer und Kontaktangaben. Je präziser die Identifikation, desto zweifelsfreier akzeptieren Banken und Behörden die Vollmacht.
- 2
Umfang festlegen
Wählen Sie die Bereiche, in denen die Vertretung gelten soll: allgemeine Rechtsgeschäfte, Finanzen (Banken, Versicherungen, Steuern), Immobilien (Verwaltung, nicht Kauf/Verkauf ohne Spezialvollmacht), Behörden, Gerichte und Gesundheit (eingeschränkt — für medizinische Entscheidungen siehe Patientenverfügung nach ZGB Art. 370 ff.).
- 3
Grenzen und Wertlimiten bestimmen
Legen Sie fest, welche Geschäfte ausdrücklich nicht gedeckt sind (z. B. Verkauf der Familienwohnung, Eheverträge, Testament — diese erfordern ohnehin öffentliche Beurkundung). Ein optionales Wertlimit pro Einzelgeschäft (z. B. CHF 50'000) reduziert das Missbrauchsrisiko erheblich.
- 4
Dauer und Nachfolge regeln
Bestimmen Sie, ob die Vollmacht unbefristet oder befristet gilt. Benennen Sie optional eine Ersatzperson für den Fall, dass der erste Bevollmächtigte ausfällt. Aktivieren Sie gegebenenfalls die Rechenschaftspflicht (Quartalsbericht, Jahresabschluss).
- 5
Unterzeichnen und beglaubigen lassen
Laden Sie das PDF herunter und unterzeichnen Sie eigenhändig. Für Bankgeschäfte und Immobilienverwaltung empfiehlt sich dringend die notarielle Beglaubigung der Unterschrift — manche Banken bestehen darauf. Hinterlegen Sie je ein Original bei der Vollmachtgeberin, beim Bevollmächtigten und gegebenenfalls beim Notariat.
Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht
Die Generalvollmacht ist ein weitreichendes Instrument. Beachten Sie die folgenden gesetzlichen Grenzen und praktischen Empfehlungen sorgfältig.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Grundstücksgeschäfte, Eheverträge oder Erbverträge reicht die einfache schriftliche Vollmacht nicht aus — diese Rechtsgeschäfte erfordern eine öffentlich beurkundete Spezialvollmacht. Für die Vorsorge im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit ist ein Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. erforderlich.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, ZGB)
Grenzen der Vertretungsmacht
Auch die weiteste Generalvollmacht umfasst nach herrschender Lehre keine höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte (Eheschliessung, Testamentserrichtung, Erbvertrag, Vaterschaftsanerkennung) — diese sind nicht vertretungsfähig. Für Grundstückkauf und -verkauf (öffentliche Beurkundung nach OR Art. 216) ist eine eigens öffentlich beurkundete Vollmacht erforderlich. Die einfache Generalvollmacht ermächtigt jedoch zur Verwaltung der Liegenschaft, zum Abschluss von Mietverträgen und zur Unterzeichnung der Nebenkostenabrechnung.
Jederzeitiger Widerruf (OR Art. 34, 404)
Die Generalvollmacht ist jederzeit widerruflich — sowohl auf der Stellvertretungsseite (OR Art. 34) als auch auf der Auftragsseite (OR Art. 404 Abs. 1: jederzeitige Widerruflichkeit des Auftrags, zwingend). Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, der bevollmächtigten Person zugehen und wichtigen Dritten (Banken, Registerbehörden) nachweisbar angezeigt werden.
Erlöschen bei Urteilsunfähigkeit (OR Art. 35 vs. ZGB Art. 360 ff.)
Die Generalvollmacht erlischt nach OR Art. 35 grundsätzlich bei Urteilsunfähigkeit oder Tod der Vollmachtgeberin. Wer sich für den Fall späterer Demenz oder Handlungsunfähigkeit absichern will, benötigt zusätzlich einen Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. — dieser tritt erst bei Urteilsunfähigkeit in Kraft und wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert. Der Vorsorgeauftrag ist in eigenhändiger oder öffentlich beurkundeter Form zu errichten (ZGB Art. 361). Die Doxuno-Vorlage enthält einen Hinweis auf dieses Schwesterinstrument.
Rechenschaft und Haftung des Bevollmächtigten (OR Art. 398, 400)
Der Bevollmächtigte unterliegt nach OR Art. 398 der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Auftragnehmerin und muss nach OR Art. 400 jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen und alles, was er aus dem Auftrag erhält, herausgeben. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet er nach OR Art. 398 Abs. 2 auf Schadenersatz. Die Expert-Variante der Doxuno-Vorlage konkretisiert die Rechenschaftspflicht (z. B. Quartalsbericht, Jahresabschluss) und erhöht die Transparenz.
Häufige Fragen
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