Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson die umfassende rechtliche Vertretung — während längerer Auslandaufenthalte, bei Krankheit oder wenn Sie Ihre Geschäfte bewusst delegieren wollen. Die Doxuno-Vorlage entspricht OR Art. 32–40 und regelt Umfang, Geltungsdauer, Widerruf und Sicherungsmechanismen. Für den Fall zukünftiger Urteilsunfähigkeit weisen wir auf den Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. als geeigneteres Instrument hin.
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Die Generalvollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, die Vollmachtgeberin in sämtlichen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten umfassend zu vertreten — also etwa Verträge abzuschliessen, Zahlungen vorzunehmen, Post entgegenzunehmen, Behördengänge zu erledigen oder vor Gericht Erklärungen abzugeben. Rechtsgrundlage bilden OR Art. 32–40 (Stellvertretung) und ergänzend OR Art. 394–406 (Auftragsrecht, das analog für den Innenbereich zwischen Vollmachtgeberin und Bevollmächtigtem gilt).
Die Generalvollmacht ist ein starkes Instrument und sollte nur Personen des grössten Vertrauens erteilt werden — der Bevollmächtigte kann im Rahmen der Vollmacht Geschäfte mit Wirkung für und gegen die Vollmachtgeberin abschliessen, Kontoauszüge einsehen, Immobilien verwalten oder Lebensversicherungen anpassen. Typische Einsatzbereiche: längere Auslandreisen, Erkrankungen mit temporärer Handlungsunfähigkeit, Delegation der Verwaltung an Familienmitglieder oder professionelle Treuhänder.
Wichtig: Die Generalvollmacht erlischt nach OR Art. 35 grundsätzlich bei Tod oder Urteilsunfähigkeit der Vollmachtgeberin. Für die Vertretung im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit sieht das Schweizer Erwachsenenschutzrecht ein eigenes Instrument vor: den Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360–369. Wer sich für den Fall der Demenz oder Handlungsunfähigkeit absichern möchte, sollte beide Instrumente — Generalvollmacht und Vorsorgeauftrag — parallel in Betracht ziehen.
Die Doxuno-Vorlage strukturiert die Generalvollmacht umfassend und bietet Expert-Klauseln für anspruchsvolle Situationen wie Liegenschaftsverwaltung oder Substitution.
Vollmachtgeber/in und Bevollmächtigte/r mit Identifikationsdaten
Rechtsgeschäfte, Finanzen, Immobilien, Behörden, Gericht, Gesundheit
Ausdrücklich nicht gedeckte Geschäfte (z. B. höchstpersönliche Erklärungen)
Optionale Obergrenze für Einzelgeschäfte zur Missbrauchsprävention
Unbefristet oder befristet mit Start- und Enddatum
Weiterdelegation an Dritte erlaubt oder verboten
Zweite Vertrauensperson bei Ausfall des Ersten
Berichtspflicht und Abrechnung über die geführten Geschäfte
Jederzeit widerruflich, unverzichtbar
Postmortale Vollmacht optional
Sorgfaltspflicht nach OR Art. 398
Anzahl Originale und Hinterlegungsort
In fünf Schritten zur ausformulierten Generalvollmacht — mit allen Schutzmechanismen für Sie und die bevollmächtigte Person.
Tragen Sie die vollständigen Personalien ein — Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausweisnummer und Kontaktangaben. Je präziser die Identifikation, desto zweifelsfreier akzeptieren Banken und Behörden die Vollmacht.
Wählen Sie die Bereiche, in denen die Vertretung gelten soll: allgemeine Rechtsgeschäfte, Finanzen (Banken, Versicherungen, Steuern), Immobilien (Verwaltung, nicht Kauf/Verkauf ohne Spezialvollmacht), Behörden, Gerichte und Gesundheit (eingeschränkt — für medizinische Entscheidungen siehe Patientenverfügung nach ZGB Art. 370 ff.).
Legen Sie fest, welche Geschäfte ausdrücklich nicht gedeckt sind (z. B. Verkauf der Familienwohnung, Eheverträge, Testament — diese erfordern ohnehin öffentliche Beurkundung). Ein optionales Wertlimit pro Einzelgeschäft (z. B. CHF 50'000) reduziert das Missbrauchsrisiko erheblich.
Bestimmen Sie, ob die Vollmacht unbefristet oder befristet gilt. Benennen Sie optional eine Ersatzperson für den Fall, dass der erste Bevollmächtigte ausfällt. Aktivieren Sie gegebenenfalls die Rechenschaftspflicht (Quartalsbericht, Jahresabschluss).
Laden Sie das PDF herunter und unterzeichnen Sie eigenhändig. Für Bankgeschäfte und Immobilienverwaltung empfiehlt sich dringend die notarielle Beglaubigung der Unterschrift — manche Banken bestehen darauf. Hinterlegen Sie je ein Original bei der Vollmachtgeberin, beim Bevollmächtigten und gegebenenfalls beim Notariat.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Die Generalvollmacht ist ein weitreichendes Instrument. Beachten Sie die folgenden gesetzlichen Grenzen und praktischen Empfehlungen sorgfältig.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Grundstücksgeschäfte, Eheverträge oder Erbverträge reicht die einfache schriftliche Vollmacht nicht aus — diese Rechtsgeschäfte erfordern eine öffentlich beurkundete Spezialvollmacht. Für die Vorsorge im Falle zukünftiger Urteilsunfähigkeit ist ein Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. erforderlich.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, ZGB)
Auch die weiteste Generalvollmacht umfasst nach herrschender Lehre keine höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte (Eheschliessung, Testamentserrichtung, Erbvertrag, Vaterschaftsanerkennung) — diese sind nicht vertretungsfähig. Für Grundstückkauf und -verkauf (öffentliche Beurkundung nach OR Art. 216) ist eine eigens öffentlich beurkundete Vollmacht erforderlich. Die einfache Generalvollmacht ermächtigt jedoch zur Verwaltung der Liegenschaft, zum Abschluss von Mietverträgen und zur Unterzeichnung der Nebenkostenabrechnung.
Die Generalvollmacht ist jederzeit widerruflich — sowohl auf der Stellvertretungsseite (OR Art. 34) als auch auf der Auftragsseite (OR Art. 404 Abs. 1: jederzeitige Widerruflichkeit des Auftrags, zwingend). Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist unwirksam. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, der bevollmächtigten Person zugehen und wichtigen Dritten (Banken, Registerbehörden) nachweisbar angezeigt werden.
Die Generalvollmacht erlischt nach OR Art. 35 grundsätzlich bei Urteilsunfähigkeit oder Tod der Vollmachtgeberin. Wer sich für den Fall späterer Demenz oder Handlungsunfähigkeit absichern will, benötigt zusätzlich einen Vorsorgeauftrag nach ZGB Art. 360 ff. — dieser tritt erst bei Urteilsunfähigkeit in Kraft und wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert. Der Vorsorgeauftrag ist in eigenhändiger oder öffentlich beurkundeter Form zu errichten (ZGB Art. 361). Die Doxuno-Vorlage enthält einen Hinweis auf dieses Schwesterinstrument.
Der Bevollmächtigte unterliegt nach OR Art. 398 der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Auftragnehmerin und muss nach OR Art. 400 jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft ablegen und alles, was er aus dem Auftrag erhält, herausgeben. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet er nach OR Art. 398 Abs. 2 auf Schadenersatz. Die Expert-Variante der Doxuno-Vorlage konkretisiert die Rechenschaftspflicht (z. B. Quartalsbericht, Jahresabschluss) und erhöht die Transparenz.
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