Kostenlose Vorlage: Aufhebungsvertrag nach Schweizer Recht
Ein vollständiger Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Schweizer Arbeitsverhältnisses. Die Doxuno-Vorlage regelt Beendigungsdatum, Lohn, Ferien-/Überstundenabgeltung, Freistellung, Arbeitszeugnis und Saldoklausel — unter strikter Einhaltung des zwingenden Arbeitnehmerschutzes (OR Art. 341) und der bundesgerichtlichen Umgehungsrechtsprechung.
Bis zum letzten Arbeitstag gelten sämtliche arbeitsvertraglichen Pflichten fort, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt: insbesondere die Arbeits- und Treuepflicht (OR Art. 321a), die Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht sowie die Pflicht zur ordnungsgemässen Übergabe laufender Aufgaben und Projekte.
Überstunden- und Überzeitguthaben werden, sofern nicht während einer Freistellung kompensiert, gemäss OR Art. 321c Abs. 3 mit der Schlussabrechnung ausbezahlt. Allfällige Spesen werden gegen Vorlage der Belege bis zum Austritt erstattet. Im Zeitpunkt der Unterzeichnung verfügt der/die Arbeitnehmer/in noch über 8 Ferientage Restguthaben.
• BVG (berufliche Vorsorge): Möglichkeit der Weiterführung gemäss BVG Art. 47a; Freizügigkeitsleistung ist gemäss FZG zu übertragen;
• UVG (Unfallversicherung): Nachdeckungsfrist von 31 Tagen (UVG Art. 3 Abs. 2); anschliessend Abredeversicherung oder Einschluss in die Krankenversicherung möglich;
• KTG (Krankentaggeldversicherung): sofern vorhanden, Recht auf Übertritt in die Einzelversicherung gemäss VVG/Reglement innert der vertraglichen Frist.
• Abfindung: 25'000.00 CHF (brutto, abzüglich gesetzlicher Sozialabgaben; steuerlich ggf. privilegiert nach DBG Art. 17 Abs. 2)
• Ferienguthaben: Auszahlung von 4'200.00 CHF gemäss OR Art. 329d Abs. 2
• 13. Monatslohn (pro rata): 3'800.00 CHF
Die Leistungen werden mit der Schlussabrechnung fällig und sind — mit Ausnahme allfälliger steuerlich privilegierter Vorsorgebestandteile — brutto unter Abzug der gesetzlichen Sozialabgaben geschuldet. Die Parteien bestätigen, dass diese Leistungen eine angemessene Gegenleistung für den Abschluss dieses Aufhebungsvertrags darstellen (bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Gültigkeit von Aufhebungsverträgen).
Ausdrücklich vorbehalten bleiben: (a) zwingende gesetzliche Ansprüche des/der Arbeitnehmer/in gemäss OR Art. 341 Abs. 1 während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und einen Monat nach dessen Beendigung (von diesen kann er/sie nicht gültig verzichten); (b) Ansprüche aus beruflicher Vorsorge (BVG) und aus der Unfallversicherung (UVG); (c) Ansprüche aus noch nicht erfolgter Schlussabrechnung.
(b) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(c) Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen.
(d) Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz des Arbeitgebers bzw. am gewöhnlichen Arbeitsort des/der Arbeitnehmer/in zuständig (ZPO Art. 34).
(e) Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhält ein eigenhändig unterzeichnetes Exemplar.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer Kündigung beendet wird. Rechtsgrundlage ist OR Art. 115, wonach eine Forderung — und damit auch ein Vertragsverhältnis — durch übereinstimmende Willenserklärung der Parteien formfrei aufgehoben werden kann. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung setzt der Aufhebungsvertrag den freien Konsens beider Seiten voraus.
In der schweizerischen Praxis dient der Aufhebungsvertrag typischerweise dazu, bei betrieblichen Umstrukturierungen, Leistungsproblemen oder Differenzen zwischen den Parteien eine geordnete Beendigung zu erzielen. Er ist für den Arbeitgeber attraktiv, weil er Sperrfristen (OR Art. 336c — Krankheit, Militärdienst, Schwangerschaft) und Missbrauchsklagen (OR Art. 336, 336a) vermeidet; für den Arbeitnehmer, weil er häufig mit einer finanziellen Abgeltung und zeitlicher Flexibilität verbunden wird.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen: Der Aufhebungsvertrag darf nicht zur Umgehung zwingender Schutzvorschriften dienen (OR Art. 341 Abs. 1). Die Arbeitnehmerin muss eine angemessene Überlegungsfrist erhalten und es muss eine echte, freiwillig vereinbarte Gegenleistung vorliegen — also ein realer Vorteil gegenüber der ordentlichen Kündigung (BGE 118 II 58, BGE 110 II 168). Andernfalls wird der Vertrag als verkappter Kündigungsverzicht umgedeutet und ist nichtig.
Was diese Vorlage abdeckt
Alle relevanten Punkte, die für einen rechtswirksamen Aufhebungsvertrag nach Schweizer Arbeitsrecht unerlässlich sind.
Parteien und Funktion
Arbeitgeber (UID, Vertretung) und Arbeitnehmer (AHV-Nummer)
Beendigungsdatum
Einvernehmlicher letzter Arbeitstag und Auflösungsgrund
Lohn und Abrechnung
Lohnfortzahlung bis zum Austritt inkl. Zulagen und Sozialversicherungen
Ferien- und Überstundenabgeltung
Restferien und Überstunden nach OR Art. 329d, 321c
Abgangsentschädigung
Optionale Abfindung — frei verhandelbar
Freistellung (optional)
Bezahlte Freistellung bis Beendigungsdatum, Anrechnung der Ferien
Arbeitszeugnis
Zusicherung eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses (OR Art. 330a)
Weiterversicherung Sozialversicherungen
BVG, UVG (31-Tage-Nachdeckung), KTG-Übertritt
Rückgabe von Arbeitsmitteln
Geräte, Unterlagen, Zugangsberechtigungen nach OR Art. 339a
Geheimhaltung und Konkurrenzverbot
Fortbestand oder ausdrücklicher Verzicht des Arbeitgebers (OR Art. 340c)
Saldoklausel
Gegenseitige per-Saldo-Erklärung mit Beachtung von OR Art. 341
RAV-Hinweis (AVIG Art. 44)
Information zu möglichen Einstelltagen bei der Arbeitslosenversicherung
So erstellen Sie Ihren Aufhebungsvertrag
Die Vorlage führt Sie in fünf Schritten rechtssicher durch die Vereinbarung.
- 1
Parteien und Eckdaten
Tragen Sie Arbeitgeber (Firma, UID, Vertretung) und Arbeitnehmer (AHV-Nummer, Geburtsdatum, Adresse) sowie Eintrittsdatum, Funktion und das vereinbarte Beendigungsdatum ein.
- 2
Grund und Lohnabrechnung
Wählen Sie den Auflösungsgrund (einvernehmlich, Restrukturierung, Pensionierung oder individuell). Legen Sie fest, ob der Lohn bis zum Austritt ordentlich weiterbezahlt wird — inklusive Zulagen, Gratifikationen und Sozialversicherungsbeiträgen.
- 3
Ferien, Überstunden und Abfindung
Geben Sie das Restferienguthaben an und entscheiden Sie, ob Ferien in natura bezogen oder ausbezahlt werden (OR Art. 329d Abs. 2). Vereinbaren Sie allfällige Abgangsentschädigungen, die Auszahlung von Überstunden und weiteren Zulagen.
- 4
Freistellung und Rückgabe
Legen Sie fest, ob und ab welchem Datum der Arbeitnehmer freigestellt ist. Regeln Sie die Rückgabe von Firmenwagen, Laptop, Zugangskarten und die geordnete Übergabe laufender Dossiers (OR Art. 339a).
- 5
Saldoklausel und Unterzeichnung
Aktivieren Sie die Saldoklausel für gegenseitige Erledigterklärung — mit ausdrücklichem Vorbehalt der zwingenden Ansprüche nach OR Art. 341. Bestimmen Sie Ort und Datum, laden Sie das PDF herunter und lassen Sie es von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnen.
Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht
Der Aufhebungsvertrag ist rechtlich heikel — die Rechtsprechung setzt ihm enge Schranken.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Aufhebungsverträge während Sperrfristen (Krankheit, Schwangerschaft), bei älteren Mitarbeitenden (über 55) oder mit bedeutenden finanziellen Komponenten sollten stets durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachperson geprüft werden.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 115, 336c, 341, AVIG)
Umgehungsverbot (OR Art. 341; BGE 118 II 58)
Auf zwingende Ansprüche — darunter Ferienlohn, Überstundenentschädigung, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Abgangsentschädigung und Sperrfristen — kann der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat nach dessen Ende nicht verzichten (OR Art. 341 Abs. 1). Ein Aufhebungsvertrag, der einen solchen Verzicht de facto enthält, ist im Umfang des Verzichts ungültig. Nach ständiger Rechtsprechung muss der Arbeitnehmer eine echte Gegenleistung erhalten, die wirtschaftlich gleichwertig oder besser als die ordentliche Beendigung ist.
Sperrfristen (OR Art. 336c)
Wird während einer Sperrfrist (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und 16 Wochen danach, Militärdienst, UN-/Hilfsdienste) ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, prüft das Gericht besonders streng, ob eine freiwillige Vereinbarung oder eine Umgehung des Kündigungsschutzes vorliegt. Wir empfehlen, während Sperrfristen keinen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen ohne vorherige juristische Beratung oder ohne eine wesentliche zusätzliche Gegenleistung.
AVIG-Einstelltage (AVIG Art. 44)
Bei einer durch den Arbeitnehmer mitunterzeichneten Aufhebung kann die Arbeitslosenversicherung Einstelltage verhängen (AVIG Art. 44 Abs. 1 lit. b) — in der Regel 31 bis 45 Taggelder, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mitverursacht hat. Die Doxuno-Vorlage weist hierauf hin. Wird eine Kündigungsfrist eingehalten und erhält der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung, kann die Einstellung reduziert werden.
Überlegungsfrist und Formgebung
Der Aufhebungsvertrag unterliegt keinem gesetzlichen Formzwang (OR Art. 115 — Formfreiheit), die Schriftform ist aber aus Beweisgründen zwingend empfohlen. Das Bundesgericht verlangt, dass der Arbeitnehmer die Tragweite der Vereinbarung überblicken kann — eine Überlegungsfrist von mehreren Tagen und die Möglichkeit, rechtliche Beratung einzuholen, sind praxisüblich. Ein unter Zeitdruck unterzeichneter Aufhebungsvertrag kann wegen Willensmangel (OR Art. 23 ff.) anfechtbar sein.
Häufige Fragen
Erstellen Sie jetzt Ihren Aufhebungsvertrag
Rechtssicher nach OR Art. 115 und mit allen zwingenden Schutzvorbehalten (OR Art. 341, 336c). Sofort als PDF herunterladbar — ideal für HR, Rechtsabteilungen und KMU.
Kostenlos · Sofort PDF · Kein Konto erforderlich