Doxuno
Arbeit & PersonalCH

Kostenlose Vorlage: Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Vollzeugnis) nach OR Art. 330a — rechtskonform, wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert. Die Doxuno-Vorlage deckt Personalien, Funktion, Aufgaben, abgestufte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie eine geeignete Schlussformel ab. Geeignet für KMU, HR-Abteilungen und Vorgesetzte, die Zeugnisse in wenigen Minuten rechtssicher erstellen wollen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Helvetia Solutions AG
Limmatquai 78, 8001 Zürich
Zürich, 28. Februar 2026
ARBEITSZEUGNIS
gemäss OR Art. 330a
Laura Zimmermann, geboren am 15. Juni 1990, Bern BE / Schweizer Bürgerin, war vom 1. März 2019 bis 28. Februar 2026 in einem 100%-Pensum als Senior Projektleiterin für die Helvetia Solutions AG tätig.
Zum Unternehmen. Die Helvetia Solutions AG ist ein Unternehmen im Bereich IT-Beratung und Softwareentwicklung.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Zu seinen/ihren Hauptaufgaben und Verantwortungsbereichen gehörten insbesondere:
  • Leitung komplexer IT-Digitalisierungsprojekte für Schweizer Grosskunden
  • Fachliche und disziplinarische Führung eines agilen Teams von acht Entwicklerinnen und Entwicklern
  • Kundenberatung, Anforderungsanalyse und Lösungsdesign
  • Budget- und Ressourcenverantwortung (Jahresvolumen CHF 2.4 Mio.)
  • Einführung und Weiterentwicklung agiler Methoden (Scrum, Kanban, SAFe)
  • Reporting an die Geschäftsleitung und Stakeholder-Management
Besondere Qualifikationen. PMP-Zertifizierung (2020), SAFe Agilist (2022), interne Auszeichnung "Project of the Year 2023".
Leistungsbeurteilung. Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er/sie zeichnete sich durch ausserordentliche Fachkompetenz, hohe Eigeninitiative, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und hervorragende Arbeitsergebnisse aus. Auch unter hoher Belastung arbeitete er/sie stets zuverlässig, zielorientiert und mit vorzüglicher Qualität.
Verhalten. Sein/ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war jederzeit vorbildlich. Er/sie wurde für seine/ihre Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und seinen/ihren respektvollen Umgang besonders geschätzt.
Austritt. Er/sie verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch per 28. Februar 2026. Wir bedauern seinen/ihren Weggang ausserordentlich, danken ihm/ihr herzlich für die geleistete hervorragende Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft sowohl beruflich als auch persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Rechtsgrundlage. Dieses Arbeitszeugnis wird gestützt auf OR Art. 330a ausgestellt. Es wurde wohlwollend und wahrheitsgemäss formuliert und enthält keine verdeckten Codes. Massgebend sind die Grundsätze der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zeugnissprache sowie die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach OR Art. 328.
FREUNDLICHE GRÜSSE
Dr. Martin Bachmann, CEO
Helvetia Solutions AG
Datum: ____________________

Was ist ein Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht?

Das Arbeitszeugnis ist ein einseitiges Dokument, in welchem der Arbeitgeber Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers attestiert. Der Anspruch ist in OR Art. 330a verankert und kann jederzeit — auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis) — geltend gemacht werden. Es handelt sich um eine Bringschuld des Arbeitgebers; die Ausstellung ist kostenlos und wird für jede noch so kurze Anstellung geschuldet.

Die Schweizer Praxis unterscheidet zwei Arten: Das qualifizierte Zeugnis (Vollzeugnis) beschreibt Tätigkeit, Leistung und Verhalten umfassend; das einfache Zeugnis (Arbeitsbestätigung) enthält nur Art und Dauer der Anstellung (OR Art. 330a Abs. 2). Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Vollzeugnis; das einfache Zeugnis kann er ausdrücklich verlangen, wenn es für seine berufliche Weiterentwicklung zweckmässiger ist.

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE 136 III 510, BGE 129 III 177) verlangt, dass das Zeugnis zugleich wahr und wohlwollend formuliert ist. Versteckte Codes, doppeldeutige Formulierungen oder diskriminierende Andeutungen sind unzulässig und können mit Klage auf Berichtigung (OR Art. 330a) geahndet werden. Der Beweis für unrichtige Tatsachen obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber (ZGB Art. 8).

Was diese Vorlage abdeckt

Alle in der Schweizer Praxis anerkannten Bausteine eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit abgestuften, vorformulierten Bewertungen.

Briefkopf und Aussteller

Firma, Adresse, Ausstellungsort und Datum als Letterhead

Personalien

Name, Geburtsdatum, Heimatort der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers

Anstellungszeitraum und Pensum

Von — bis, Pensum (auch Teilzeit) und Funktion

Unternehmensbeschreibung

Kurze Branchen- und Tätigkeitsbeschreibung (optional)

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Detaillierte, aufzählbare Beschreibung der Kerntätigkeiten

Fachliche Leistungsbeurteilung

Abgestuft: sehr gut, gut, befriedigend — ohne Geheimcodes

Arbeitsweise und Belastbarkeit

Teil der Leistungsformel nach BGE 136 III 510

Verhalten

Gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und Kundschaft

Besondere Qualifikationen (optional)

Zusatzausbildungen, Projekte, Auszeichnungen

Austrittsgrund

Eigenwunsch, Einvernehmen, Restrukturierung oder neutral

Bedauerns- und Dankesformel

Abgestufte Schlussformel mit Zukunftswünschen

Ort, Datum und Unterschrift

Rechtsgültige Unterzeichnung durch zeichnungsberechtigte Person

So erstellen Sie ein rechtskonformes Arbeitszeugnis

Die Vorlage führt Sie strukturiert durch alle Abschnitte.

  1. 1

    Aussteller und Personalien

    Erfassen Sie Firma, Adresse, Branche sowie Name, Geburtsdatum, Heimatort und Funktion der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters. Geben Sie Anstellungsbeginn, Anstellungsende und das genaue Pensum an.

  2. 2

    Aufgaben beschreiben

    Listen Sie die Hauptaufgaben und Verantwortungsbereiche so präzise wie möglich auf. Die Vorlage wandelt eine mehrzeilige Eingabe automatisch in eine Aufzählung um. Konkrete Tätigkeiten (Projekte, Kunden, Systeme) machen das Zeugnis aussagekräftig.

  3. 3

    Leistung und Verhalten beurteilen

    Wählen Sie die Leistungsstufe (sehr gut / gut / befriedigend) sowie die Verhaltensstufe — getrennt für Vorgesetzte, Kolleginnen/Kollegen und Kundschaft. Die Formulierungen sind bundesgerichtskonform und enthalten keine versteckten Codes.

  4. 4

    Austritt und Schlussformel

    Bestimmen Sie den Austrittsgrund (Eigenkündigung, Einvernehmen, Restrukturierung oder neutral) und wählen Sie die passende Bedauerns- und Dankesformel. Ergänzen Sie bei Bedarf besondere Qualifikationen oder Einsätze.

  5. 5

    Unterzeichnen und übergeben

    Erfassen Sie Ausstellungsort und Datum, laden Sie das PDF herunter und lassen Sie das Zeugnis von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnen. Eine einzige Unterschrift genügt — üblicherweise HR und/oder die direkte Vorgesetzte.

Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

Das Arbeitszeugnis ist streng zwischen Wahrheit und Wohlwollen auszubalancieren.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei schwierigen Konstellationen (schwere Pflichtverletzung, Arbeitsgerichtsprozess, lange Krankheitsabsenzen) empfehlen wir die Prüfung der Formulierung durch HR- oder Rechtsberatung.

Geprüft nach Schweizer Recht (OR Art. 330a, Rechtsprechung BGer)

Wahrheit und Wohlwollen (BGE 136 III 510, 129 III 177)

Das Arbeitszeugnis muss gleichzeitig wahrheitsgemäss und wohlwollend formuliert sein. Wichtige Sachverhalte dürfen nicht verschwiegen werden, wenn sie für künftige Arbeitgeber objektiv von Interesse sind. Lediglich vollständig wahrheitsgemäss oder nur wohlwollend geht nicht — das Zeugnis muss als Ganzes eine sachlich richtige, aber schonende Darstellung liefern. Geheimcodes ("bemühte sich stets", "trug zur Heiterkeit bei") sind nach Rechtsprechung unzulässig.

Berichtigungsanspruch (OR Art. 330a)

Der Arbeitnehmer hat einen klagbaren Anspruch auf ein korrektes Zeugnis. Wird das Zeugnis als zu negativ oder unvollständig empfunden, kann innert einer angemessenen Frist Berichtigung verlangt werden — notfalls auf dem Klageweg vor dem Arbeitsgericht. Die Beweislast für behauptete Negativtatsachen (etwa schlechte Leistung, Fehlverhalten) trägt nach ZGB Art. 8 grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Verjährung der Zeugnisansprüche beträgt zehn Jahre (OR Art. 127).

Persönlichkeitsschutz und Datenschutz (OR Art. 328, 328b; nDSG)

Krankheitsabsenzen dürfen im Arbeitszeugnis nur erwähnt werden, wenn sie sehr lang waren und das Arbeitsverhältnis dadurch erheblich gestört wurde oder wenn sie den Leistungsbeurteilung entscheidend beeinflusst haben. Persönliche Umstände (Familienstand, politische Tätigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Religion) gehören nicht ins Zeugnis. Bei Personendatenverarbeitung gilt zusätzlich das neue Datenschutzgesetz (nDSG Art. 6 Verhältnismässigkeit).

Zwischen- und Schlusszeugnis

Das Zwischenzeugnis kann jederzeit verlangt werden, insbesondere bei Vorgesetztenwechsel, Funktionswechsel oder längerer Absenz. Es deckt den Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum. Das Schlusszeugnis wird spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und umfasst die gesamte Anstellungsdauer. Wird ein Zwischenzeugnis als Vorlage für das Schlusszeugnis verwendet, darf das Schlusszeugnis in vergleichbaren Passagen ohne triftigen Grund nicht wesentlich schlechter ausfallen (Prinzip der Zeugniskontinuität).

Häufige Fragen

Erstellen Sie jetzt ein rechtskonformes Arbeitszeugnis

Wahrheitsgetreu, wohlwollend und frei von versteckten Codes — nach OR Art. 330a und bundesgerichtlicher Rechtsprechung. Sofort als PDF, ohne HR-Kosten.

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