Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Rechtssichere AGB für Schweizer Onlineshops, Dienstleister, SaaS-Anbieter und KMU — wählbar für B2C, B2B oder beide Kundenkreise. Die Vorlage deckt Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Verzug, Gewährleistung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand ab und ist konform mit OR, UWG und nDSG. In wenigen Minuten konfiguriert und als PDF sofort einsetzbar.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbestimmungen, die ein Unternehmen einer Vielzahl von Verträgen zugrunde legt. Sie ergänzen den individuellen Einzelvertrag um standardisierte Klauseln zu Geltungsbereich, Leistung, Preis, Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Streitbeilegung. AGB beruhen in der Schweiz auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und werden durch Übernahmeerklärung in den Einzelvertrag einbezogen (OR Art. 1).
Für die Einbeziehung wird vorausgesetzt, dass die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen wurde und zumutbare Kenntnisnahme hatte. In Onlineshops erfolgt dies regelmässig durch Checkbox mit Link zu den AGB. Ungewöhnliche Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, gelten nach der Ungewöhnlichkeitsregel auch bei Annahme als nicht vereinbart. Für Konsumverträge gilt zusätzlich UWG Art. 8, wonach AGB-Klauseln nicht zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien führen dürfen.
In der Praxis sind AGB das zentrale Instrument, um Massentransaktionen rechtssicher und effizient abzuwickeln. Sie definieren, wann ein Vertrag zustande kommt, welche Leistung geschuldet ist, wann Zahlung fällig wird, welche Gewährleistung greift und welches Gericht zuständig ist. Gleichzeitig sind sie ein Sichtbarkeitselement gegenüber Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden — gut formulierte AGB signalisieren Professionalität und reduzieren Streitrisiken.
Die Doxuno-AGB-Vorlage enthält alle für Schweizer Online- und Dienstleistungsgeschäfte relevanten Klauseln und lässt sich für Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder beides konfigurieren.
Einbeziehung und Annahme nach OR Art. 1 und 19
Konkretisierung der geschuldeten Waren oder Dienste
inkl./exkl. MwSt. oder MwSt.-Befreiung wählbar
10/14/30 Tage netto, Vorauskasse oder sofort fällig
Mahnwesen und 5% Verzugszins nach OR Art. 102–104
Übergang von Nutzen und Gefahr bei Übergabe
Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister (ZGB Art. 715)
Rechte des Käufers nach OR Art. 197, 201, 205, 210
Grenzen nach OR Art. 99 und 100 (Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit)
Verweis auf die nDSG-konforme Datenschutzerklärung
14 Tage gemäss OR Art. 40a–40g (B2C)
Gerichtsstandsvereinbarung nach ZPO Art. 17
Die Doxuno-Vorlage führt Sie Abschnitt für Abschnitt durch die Konfiguration — ohne juristische Vorkenntnisse.
Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder kombinierte Angebote. Bestimmen Sie, ob Sie an Geschäftskunden (B2B), Endkonsumenten (B2C) oder beide verkaufen — daraus ergeben sich Pflichtklauseln wie das 14-tägige Widerrufsrecht (OR Art. 40a ff.) im B2C-Fernabsatz.
Firmenbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx), E-Mail, Website und Telefon. Bei MwSt.-Pflicht ergänzen Sie die MWST-Nr. Diese Angaben bilden die Impressumsangaben und erfüllen zugleich die Informationspflicht nach nDSG Art. 19.
Wählen Sie inkl./exkl. MwSt., bestimmen Sie die Zahlungsfrist (sofort, 10, 14 oder 30 Tage) und ob Vorauskasse verlangt wird. Ergänzen Sie bei Bedarf Mahnwesen und Verzugszinsen nach OR Art. 104 Abs. 1 (5 %).
Setzen Sie die Mängelrügefrist fest (unverzüglich nach OR Art. 201) und beachten Sie die zweijährige Verjährung nach OR Art. 210. Aktivieren Sie bei Bedarf Expert-Abschnitte wie Haftungsbeschränkung, Eigentumsvorbehalt und salvatorische Klausel.
Geben Sie den Gerichtsstand an (in der Regel Sitz Ihres Unternehmens) und das Datum der aktuellen AGB-Fassung. Laden Sie das PDF herunter und veröffentlichen Sie es auf Ihrer Website; nehmen Sie eine Checkbox zur Annahme im Bestellprozess auf.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.
Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Für die wirksame Einbeziehung und inhaltliche Zulässigkeit von AGB in der Schweiz gelten spezifische Regeln, die Sie bei der Verwendung der Vorlage beachten sollten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Heilmittel), grenzüberschreitende Verträge oder komplexe Geschäftsmodelle empfehlen wir die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, UWG, nDSG, ZPO)
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatte und ihnen ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat (OR Art. 1 i.V.m. Art. 19). Im Online-Handel genügt eine aktive Zustimmung (Checkbox mit Link zu den AGB). Nach der bundesgerichtlichen Ungewöhnlichkeitsregel gelten Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, auch bei pauschaler Zustimmung als nicht vereinbart — dies gilt insbesondere für versteckte Haftungsausschlüsse oder ungewöhnliche Gerichtsstandsklauseln.
UWG Art. 8 verbietet Klauseln in AGB, die in Treu und Glauben verletzender Weise zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten führen. Besonders kritisch sind pauschale Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit, einseitige Preisanpassungsrechte ohne Kündigungsrecht, automatische Vertragsverlängerungen ohne klaren Hinweis sowie das Ausschliessen gesetzlicher Gewährleistungsrechte gegenüber Konsumenten. Solche Klauseln sind nichtig.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann im Voraus nicht gültig wegbedungen werden (OR Art. 100 Abs. 1). Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss grundsätzlich zulässig, im Konsumverhältnis jedoch nur, soweit er nicht gegen UWG Art. 8 verstösst. Ebenfalls zwingend bleibt die Haftung für Hilfspersonen in erlaubnispflichtigen Berufen (OR Art. 101 Abs. 3). Die Vorlage enthält eine zulässige Haftungsbegrenzung, die diese Grenzen respektiert.
Im B2B-Verkehr können die Parteien den Gerichtsstand frei vereinbaren (ZPO Art. 17). Bei Konsumverträgen gelten Sondervorschriften: Gerichtsstandsvereinbarungen, die den Konsumenten von seinem Wohnsitzgericht abbringen, sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig (ZPO Art. 35). Bei Onlineshops empfehlen wir, für B2C separate Bestimmungen aufzunehmen oder auf die Gerichtsstandsklausel zu verzichten. Bei grenzüberschreitendem Geschäft ist zusätzlich das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) zu beachten.
Rechtskonform nach Schweizer OR, UWG und nDSG — konfiguriert für Ihren Kundenkreis und sofort als PDF einsatzbereit, ohne Anwaltskosten.
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