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Kostenlose Vorlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach Schweizer Recht

Rechtssichere AGB für Schweizer Onlineshops, Dienstleister, SaaS-Anbieter und KMU — wählbar für B2C, B2B oder beide Kundenkreise. Die Vorlage deckt Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Verzug, Gewährleistung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand ab und ist konform mit OR, UWG und nDSG. In wenigen Minuten konfiguriert und als PDF sofort einsetzbar.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Techshop Schweiz AG
Stand: April 2026
Kundenkreis: Geschäftskunden und Endkonsumenten
ANBIETER
TechShop Schweiz AG
Limmatstrasse 50, 8005 Zürich
UID: CHE-111.222.333
E-Mail: info@techshop.ch
Web: www.techshop.ch
Telefon: +41 44 500 60 70
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen TechShop Schweiz AG (nachfolgend «Anbieter») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») im Bereich Warenverkauf. Mit der Bestellung, Auftragserteilung oder Vertragsunterzeichnung erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an. Die AGB stützen sich auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und auf Treu und Glauben (ZGB Art. 2); die Inhaltskontrolle nach UWG Art. 8 bleibt jederzeit vorbehalten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.
GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (Geschäftskunden und Endkonsumenten) im Rahmen der nachstehend beschriebenen Leistungen. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch den Anbieter zustande (OR Art. 1). Die blosse Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar; der Vertrag entsteht erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten oder auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne von OR Art. 197 dar. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:
Online-Verkauf von Elektronikprodukten, Computer-Zubehör, Smartphones und Smart-Home-Geräten über den Webshop www.techshop.ch. Beratung, Support und allfällige Installationsdienstleistungen am Sitz des Kunden im Kanton Zürich.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern; massgeblich bleibt das zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Angebot. Technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Farbe, Gewicht, Abmessungen und Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit sie den Bestellzweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.
PREISE, MEHRWERTSTEUER UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise verstehen sich in CHF, exklusive MwSt.. Massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis gemäss Angebot oder Preisliste. Die aktuellen schweizerischen MwSt-Sätze betragen seit dem 1. Januar 2024 8.1 % (Normalsatz), 2.6 % (reduzierter Satz) und 3.8 % (Beherbergungsleistungen).
Gegenüber Endkonsumenten werden sämtliche Preise — wo die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) anwendbar ist — als Detailpreise inklusive Mehrwertsteuer und sämtlicher nichtdiskretionärer Zuschläge angegeben.
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig. Skonti werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde von Gesetzes wegen einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1) sowie sämtliche aus dem Verzug resultierenden Schäden (OR Art. 106). Der Anbieter ist berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von bis zu CHF 20.00 pro Mahnung zu erheben und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten oder nur gegen Vorauskasse zu erbringen. Kosten von beigezogenen Inkassodienstleistern werden im Rahmen von Art. 27 Abs. 3 SchKG nicht auf den Kunden überwälzt.
4.
LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT
Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, welche der Anbieter nicht zu vertreten hat (Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Streik, behördliche Anordnungen), verlängern die Lieferfrist angemessen und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt oder zum Schadenersatz.
Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe der Ware an den Kunden oder an die von ihm bezeichnete Empfangsperson. Verweigert der Kunde die Annahme oder gerät er in Annahmeverzug, geht die Gefahr im Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins auf ihn über (OR Art. 91).
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt nach ZGB Art. 715). Der Anbieter ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister beim Betreibungsamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware sorgfältig, versichert sie gegen die üblichen Risiken und informiert den Anbieter unverzüglich über Zugriffe Dritter (Pfändung, Beschlagnahme, Konkurs).
5.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche für die Vertragsausführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund unzureichender, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters und berechtigen diesen zur angemessenen Anpassung von Lieferterminen und Fristen.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder falscher Angaben des Kunden wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Der Kunde sorgt dafür, dass auch von ihm beauftragte Dritte die notwendige Mitwirkung leisten. Die Sorgfaltspflicht des Anbieters nach OR Art. 99 Abs. 1 wird durch berechtigte Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung nicht verletzt.
6.
GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen dem vertraglich vereinbarten Umfang und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Verhältnis zu Geschäftskunden 2 Jahre ab Lieferung bzw. Erbringung (OR Art. 210 Abs. 1); bei Bauwerken und Werken, die in unbewegliche Werke eingebaut werden, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist nach OR Art. 371 Abs. 2.
Gegenüber Endkonsumenten gilt seit der OR-Revision vom 1. Januar 2026 eine zwingende Mängelrügefrist von 60 Tagen ab Entdeckung des Mangels sowie eine zwingende Gewährleistungsdauer von 2 Jahren ab Lieferung (OR Art. 210 Abs. 4 revidiert). Abweichende Vereinbarungen zulasten des Konsumenten sind nichtig.
Im B2B-Verhältnis hat der Kunde die Ware bzw. Leistung nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (OR Art. 201) und Mängel unverzüglich nach Erhalt bzw. Entdeckung des Mangels schriftlich unter präziser Beschreibung zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge im B2B, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt (OR Art. 201 Abs. 2).
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter primär Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen (OR Art. 205). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich der Anbieter weder auf Ausschlüsse noch auf Fristen berufen (OR Art. 199).
7.
HAFTUNG
Die Haftung des Anbieters für indirekte Schäden und Folgeschäden — insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, entgangene Einsparungen oder Ansprüche Dritter — ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist auf den Auftragswert der betroffenen Bestellung beschränkt.
Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner leitenden Hilfspersonen zurückzuführen sind, kann nach zwingendem Recht (OR Art. 100 Abs. 1) nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter haftet für seine Hilfspersonen nach OR Art. 101; der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit der Hilfspersonen bleibt im Rahmen von OR Art. 101 Abs. 2 vorbehalten. Eine produktspezifische Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) bleibt vorbehalten. Ansprüche des Kunden verjähren spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Fristen (OR Art. 127 ff.).
8.
DATENSCHUTZ
Der Anbieter bearbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023) sowie — soweit anwendbar — gemäss der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Bearbeitung folgt den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Richtigkeit (revDSG Art. 6) sowie den Pflichten zur Datensicherheit (revDSG Art. 8). Die vollständigen Datenschutzhinweise nach revDSG Art. 19 sind in der separaten Datenschutzerklärung unter www.techshop.ch/datenschutz abrufbar.
Soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich, können Personendaten an Dritte weitergegeben werden (Zahlungsdienstleister, Logistikpartner, Buchhaltungsstellen, Hostingprovider). Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt ausschliesslich unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (revDSG Art. 16-18) — insbesondere in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau gemäss Anhang 1 DSV oder unter Abschluss geeigneter Garantien (Standardvertragsklauseln). Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft (revDSG Art. 25), Berichtigung, Einschränkung oder Löschung der ihn betreffenden Daten. Verletzungen der Datensicherheit werden dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nach revDSG Art. 24 gemeldet, soweit ein hohes Risiko für die betroffenen Personen besteht.
9.
FREIWILLIGES WIDERRUFSRECHT FÜR KONSUMENTEN
Endkonsumenten können ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform (Brief oder E-Mail) gegenüber dem Anbieter zu erklären. Die Ware ist innerhalb der Widerrufsfrist in ungebrauchtem, vollständigem und vertriebsfähigem Zustand zurückzusenden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dieses Widerrufsrecht wird freiwillig eingeräumt: das Schweizer Recht sieht im Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht vor. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach OR Art. 40a-40g gilt nur für Haustürgeschäfte und für telefonisch geschlossene Verträge mit einem Wert von mindestens CHF 100. Ausgeschlossen vom freiwilligen Widerrufsrecht sind individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Güter, entsiegelte Hygieneartikel sowie versiegelte Datenträger nach Öffnung der Versiegelung.
10.
ABTRETUNG UND AUFRECHNUNG
Abtretung: Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters (OR Art. 164 Abs. 1). Die Schriftform der Abtretung ist zwingend (OR Art. 165).
Aufrechnung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit vom Anbieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
11.
HÖHERE GEWALT
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Cyberangriffe, Stromausfälle sowie anhaltende Lieferengpässe bei Vorlieferanten, soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und der betroffenen Partei nicht zumutbar abwendbar sind.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintreten und voraussichtliche Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadenersatzpflicht durch schriftliche Erklärung zu kündigen.
12.
ÄNDERUNGEN DER AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Geänderte AGB werden dem Kunden in geeigneter Form (insbesondere per E-Mail oder durch Hinweis auf der Website) spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert; auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Das Verbot missbräuchlicher AGB nach UWG Art. 8 bleibt jederzeit vorbehalten.
13.
SCHRIFTFORM UND KOMMUNIKATION
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen bedürfen der Textform (Brief oder E-Mail). Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger. Änderungen der Kontaktdaten sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen; Mitteilungen an die letzte bekannte Adresse gelten als zugegangen. Diese AGB bleiben auch dann wirksam, wenn einzelne Bestimmungen in mündlicher Form ergänzt oder abweichend vereinbart werden sollten — sofern die mündliche Nebenabrede nicht schriftlich bestätigt wird.
14.
SALVATORISCHE KLAUSEL, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(a) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.
(b) Anwendbares Recht: Diese AGB und sämtliche darauf gestützten Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
(b1) Konsumentenverträge: Bei Verträgen mit Konsumenten mit Wohnsitz im Ausland gelten die zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates (IPRG Art. 120). Die obenstehende Rechtswahl beschränkt diese zwingenden Vorschriften nicht.
(c) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich (ZPO Art. 17 — vertraglicher Gerichtsstand für B2B-Verträge).
(c1) Konsumenten-Gerichtsstand: Bei Streitigkeiten mit Endkonsumenten gilt ZPO Art. 32 — der Konsument kann nach seiner Wahl am Wohnsitz oder Sitz einer Partei klagen; der Konsument kann auf diesen Gerichtsstand vor Streitentstehung nicht verzichten (ZPO Art. 35). Die obenstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt insoweit nur für B2B-Streitigkeiten.
(c2) Schlichtung: Vor Klageerhebung steht den Parteien die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Schlichtung offen. Verweis: www.ombudsstelle-handel.ch.
(d) Stand der AGB: Diese AGB sind gültig ab April 2026. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren; massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
ANBIETER
TechShop Schweiz AG
Ort, Datum / Unterschrift
Datum: ____________________
KUNDE
Ort, Datum / Unterschrift
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbestimmungen, die ein Unternehmen einer Vielzahl von Verträgen zugrunde legt. Sie ergänzen den individuellen Einzelvertrag um standardisierte Klauseln zu Geltungsbereich, Leistung, Preis, Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Streitbeilegung. AGB beruhen in der Schweiz auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und werden durch Übernahmeerklärung in den Einzelvertrag einbezogen (OR Art. 1).

Für die Einbeziehung wird vorausgesetzt, dass die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen wurde und zumutbare Kenntnisnahme hatte. In Onlineshops erfolgt dies regelmässig durch Checkbox mit Link zu den AGB. Ungewöhnliche Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, gelten nach der Ungewöhnlichkeitsregel auch bei Annahme als nicht vereinbart. Für Konsumverträge gilt zusätzlich UWG Art. 8, wonach AGB-Klauseln nicht zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien führen dürfen.

In der Praxis sind AGB das zentrale Instrument, um Massentransaktionen rechtssicher und effizient abzuwickeln. Sie definieren, wann ein Vertrag zustande kommt, welche Leistung geschuldet ist, wann Zahlung fällig wird, welche Gewährleistung greift und welches Gericht zuständig ist. Gleichzeitig sind sie ein Sichtbarkeitselement gegenüber Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden — gut formulierte AGB signalisieren Professionalität und reduzieren Streitrisiken.

Was diese Vorlage abdeckt

Die Doxuno-AGB-Vorlage enthält alle für Schweizer Online- und Dienstleistungsgeschäfte relevanten Klauseln und lässt sich für Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder beides konfigurieren.

Geltungsbereich und Vertragsschluss

Einbeziehung und Annahme nach OR Art. 1 und 19

Leistungsbeschreibung

Konkretisierung der geschuldeten Waren oder Dienste

Preise und Mehrwertsteuer

inkl./exkl. MwSt. oder MwSt.-Befreiung wählbar

Zahlungsbedingungen

10/14/30 Tage netto, Vorauskasse oder sofort fällig

Verzug und Verzugszinsen

Mahnwesen und 5% Verzugszins nach OR Art. 102–104

Lieferung und Gefahrtragung

Übergang von Nutzen und Gefahr bei Übergabe

Eigentumsvorbehalt

Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister (ZGB Art. 715)

Gewährleistung und Mängelrüge

Rechte des Käufers nach OR Art. 197, 201, 205, 210

Haftung und Haftungsbeschränkung

Grenzen nach OR Art. 99 und 100 (Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit)

Datenschutz

Verweis auf die nDSG-konforme Datenschutzerklärung

Widerrufsrecht bei Haustür-/Fernabsatzgeschäften

14 Tage gemäss OR Art. 40a–40g (B2C)

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstandsvereinbarung nach ZPO Art. 17

So erstellen Sie Ihre AGB

Die Doxuno-Vorlage führt Sie Abschnitt für Abschnitt durch die Konfiguration — ohne juristische Vorkenntnisse.

  1. 1

    Wählen Sie Geschäftsart und Kundenkreis

    Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder kombinierte Angebote. Bestimmen Sie, ob Sie an Geschäftskunden (B2B), Endkonsumenten (B2C) oder beide verkaufen — daraus ergeben sich Pflichtklauseln wie das 14-tägige Widerrufsrecht (OR Art. 40a ff.) im B2C-Fernabsatz.

  2. 2

    Erfassen Sie Ihr Unternehmen

    Firmenbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx), E-Mail, Website und Telefon. Bei MwSt.-Pflicht ergänzen Sie die MWST-Nr. Diese Angaben bilden die Impressumsangaben und erfüllen zugleich die Informationspflicht nach nDSG Art. 19.

  3. 3

    Legen Sie Preise und Zahlung fest

    Wählen Sie inkl./exkl. MwSt., bestimmen Sie die Zahlungsfrist (sofort, 10, 14 oder 30 Tage) und ob Vorauskasse verlangt wird. Ergänzen Sie bei Bedarf Mahnwesen und Verzugszinsen nach OR Art. 104 Abs. 1 (5 %).

  4. 4

    Konfigurieren Sie Gewährleistung und Haftung

    Setzen Sie die Mängelrügefrist fest (unverzüglich nach OR Art. 201) und beachten Sie die zweijährige Verjährung nach OR Art. 210. Aktivieren Sie bei Bedarf Expert-Abschnitte wie Haftungsbeschränkung, Eigentumsvorbehalt und salvatorische Klausel.

  5. 5

    Gerichtsstand und Stand der AGB

    Geben Sie den Gerichtsstand an (in der Regel Sitz Ihres Unternehmens) und das Datum der aktuellen AGB-Fassung. Laden Sie das PDF herunter und veröffentlichen Sie es auf Ihrer Website; nehmen Sie eine Checkbox zur Annahme im Bestellprozess auf.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

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Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

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Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

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Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

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Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

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Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Schweiz

Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht

Für die wirksame Einbeziehung und inhaltliche Zulässigkeit von AGB in der Schweiz gelten spezifische Regeln, die Sie bei der Verwendung der Vorlage beachten sollten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Heilmittel), grenzüberschreitende Verträge oder komplexe Geschäftsmodelle empfehlen wir die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Geprüft nach Schweizer Recht (OR, UWG, nDSG, ZPO)

Einbeziehung und Ungewöhnlichkeitsregel (OR Art. 1)

AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatte und ihnen ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat (OR Art. 1 i.V.m. Art. 19). Im Online-Handel genügt eine aktive Zustimmung (Checkbox mit Link zu den AGB). Nach der bundesgerichtlichen Ungewöhnlichkeitsregel gelten Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, auch bei pauschaler Zustimmung als nicht vereinbart — dies gilt insbesondere für versteckte Haftungsausschlüsse oder ungewöhnliche Gerichtsstandsklauseln.

Missbrauchsverbot bei Konsumverträgen (UWG Art. 8)

UWG Art. 8 verbietet Klauseln in AGB, die in Treu und Glauben verletzender Weise zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten führen. Besonders kritisch sind pauschale Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit, einseitige Preisanpassungsrechte ohne Kündigungsrecht, automatische Vertragsverlängerungen ohne klaren Hinweis sowie das Ausschliessen gesetzlicher Gewährleistungsrechte gegenüber Konsumenten. Solche Klauseln sind nichtig.

Haftungsausschluss und zwingende Grenzen (OR Art. 100)

Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann im Voraus nicht gültig wegbedungen werden (OR Art. 100 Abs. 1). Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss grundsätzlich zulässig, im Konsumverhältnis jedoch nur, soweit er nicht gegen UWG Art. 8 verstösst. Ebenfalls zwingend bleibt die Haftung für Hilfspersonen in erlaubnispflichtigen Berufen (OR Art. 101 Abs. 3). Die Vorlage enthält eine zulässige Haftungsbegrenzung, die diese Grenzen respektiert.

Gerichtsstand und Konsumentengerichtsstand (ZPO Art. 17, 35)

Im B2B-Verkehr können die Parteien den Gerichtsstand frei vereinbaren (ZPO Art. 17). Bei Konsumverträgen gelten Sondervorschriften: Gerichtsstandsvereinbarungen, die den Konsumenten von seinem Wohnsitzgericht abbringen, sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig (ZPO Art. 35). Bei Onlineshops empfehlen wir, für B2C separate Bestimmungen aufzunehmen oder auf die Gerichtsstandsklausel zu verzichten. Bei grenzüberschreitendem Geschäft ist zusätzlich das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) zu beachten.

Häufige Fragen

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