Kostenlose Vorlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach Schweizer Recht
Rechtssichere AGB für Schweizer Onlineshops, Dienstleister, SaaS-Anbieter und KMU — wählbar für B2C, B2B oder beide Kundenkreise. Die Vorlage deckt Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Verzug, Gewährleistung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand ab und ist konform mit OR, UWG und nDSG. In wenigen Minuten konfiguriert und als PDF sofort einsetzbar.
Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Bestellung durch den Anbieter zustande (OR Art. 1). Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten oder auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne von OR Art. 197 dar. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Online-Verkauf von Elektronikprodukten, Computer-Zubehör, Smartphones und Smart-Home-Geräten über den Webshop www.techshop.ch. Beratung, Support und allfällige Installationsdienstleistungen am Sitz des Kunden im Kanton Zürich.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern. Massgeblich ist das zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Angebot. Technische Änderungen, unwesentliche Abweichungen in Farbe, Gewicht, Abmessungen und Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit sie den Bestellzweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die Zahlung ist 30 Tage netto ohne Abzug fällig. Skonti werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde von Gesetzes wegen einen Verzugszins von 5% pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1). Der Anbieter ist berechtigt, Mahngebühren von bis zu 20.00 CHF pro Mahnung ab der zweiten Mahnung zu erheben sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten oder nur gegen Vorauskasse auszuführen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nach OR Art. 106 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferung bzw. Übergabe der Ware an den Kunden oder an die von ihm bezeichnete Empfangsperson. Verweigert der Kunde die Annahme oder gerät er in Annahmeverzug, geht die Gefahr im Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins auf ihn über (OR Art. 91).
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt nach ZGB Art. 715). Der Anbieter ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Kunden in das amtliche Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu verwahren, gegen die üblichen Risiken zu versichern und den Anbieter bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder falscher Angaben des Kunden wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Der Kunde stellt sicher, dass auch von ihm beauftragte Dritte die notwendige Mitwirkung leisten. Die Sorgfaltspflicht des Anbieters gemäss OR Art. 99 Abs. 1 wird durch berechtigte Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung nicht verletzt.
Der Kunde hat die Ware bzw. Leistung nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (OR Art. 201). Mängel sind unverzüglich nach Erhalt bzw. Entdeckung des Mangels schriftlich unter präziser Beschreibung des Mangels zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt (OR Art. 201 Abs. 2).
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter primär Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung verlangen (OR Art. 205). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich der Anbieter nicht auf Ausschlüsse oder Fristen berufen (OR Art. 199).
Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner leitenden Hilfspersonen zurückzuführen sind, kann nach zwingendem Recht (OR Art. 100 Abs. 1) nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter haftet für seine Hilfspersonen nach OR Art. 101; der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit der Hilfspersonen bleibt im Rahmen von OR Art. 101 Abs. 2 vorbehalten. Ansprüche des Kunden verjähren spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Fristen.
Soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich, können Personendaten an Dritte (insbesondere Zahlungsdienstleister, Logistikpartner, Buchhaltungsstellen) weitergegeben werden. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt ausschliesslich unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (nDSG Art. 16-18), insbesondere in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau oder unter Abschluss geeigneter Garantien. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu verlangen (nDSG Art. 25) sowie deren Berichtigung, Einschränkung oder Löschung zu beantragen. Der Anbieter meldet Verletzungen der Datensicherheit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nach nDSG Art. 24.
Aufrechnung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit vom Anbieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadenersatzpflicht durch schriftliche Erklärung zu kündigen.
(b) Anwendbares Recht: Diese AGB und sämtliche darauf gestützten Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Für Endkonsumenten gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts am Wohnsitz des Konsumenten, soweit diese einen weitergehenden Schutz bieten.
(c) Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich (ZPO Art. 17 — vertraglicher Gerichtsstand). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
(d) Stand der AGB: Diese AGB sind gültig ab April 2026. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren; massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbestimmungen, die ein Unternehmen einer Vielzahl von Verträgen zugrunde legt. Sie ergänzen den individuellen Einzelvertrag um standardisierte Klauseln zu Geltungsbereich, Leistung, Preis, Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Streitbeilegung. AGB beruhen in der Schweiz auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (OR Art. 19) und werden durch Übernahmeerklärung in den Einzelvertrag einbezogen (OR Art. 1).
Für die Einbeziehung wird vorausgesetzt, dass die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen wurde und zumutbare Kenntnisnahme hatte. In Onlineshops erfolgt dies regelmässig durch Checkbox mit Link zu den AGB. Ungewöhnliche Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, gelten nach der Ungewöhnlichkeitsregel auch bei Annahme als nicht vereinbart. Für Konsumverträge gilt zusätzlich UWG Art. 8, wonach AGB-Klauseln nicht zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien führen dürfen.
In der Praxis sind AGB das zentrale Instrument, um Massentransaktionen rechtssicher und effizient abzuwickeln. Sie definieren, wann ein Vertrag zustande kommt, welche Leistung geschuldet ist, wann Zahlung fällig wird, welche Gewährleistung greift und welches Gericht zuständig ist. Gleichzeitig sind sie ein Sichtbarkeitselement gegenüber Kunden, Lieferanten und Aufsichtsbehörden — gut formulierte AGB signalisieren Professionalität und reduzieren Streitrisiken.
Was diese Vorlage abdeckt
Die Doxuno-AGB-Vorlage enthält alle für Schweizer Online- und Dienstleistungsgeschäfte relevanten Klauseln und lässt sich für Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder beides konfigurieren.
Geltungsbereich und Vertragsschluss
Einbeziehung und Annahme nach OR Art. 1 und 19
Leistungsbeschreibung
Konkretisierung der geschuldeten Waren oder Dienste
Preise und Mehrwertsteuer
inkl./exkl. MwSt. oder MwSt.-Befreiung wählbar
Zahlungsbedingungen
10/14/30 Tage netto, Vorauskasse oder sofort fällig
Verzug und Verzugszinsen
Mahnwesen und 5% Verzugszins nach OR Art. 102–104
Lieferung und Gefahrtragung
Übergang von Nutzen und Gefahr bei Übergabe
Eigentumsvorbehalt
Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister (ZGB Art. 715)
Gewährleistung und Mängelrüge
Rechte des Käufers nach OR Art. 197, 201, 205, 210
Haftung und Haftungsbeschränkung
Grenzen nach OR Art. 99 und 100 (Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit)
Datenschutz
Verweis auf die nDSG-konforme Datenschutzerklärung
Widerrufsrecht bei Haustür-/Fernabsatzgeschäften
14 Tage gemäss OR Art. 40a–40g (B2C)
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstandsvereinbarung nach ZPO Art. 17
So erstellen Sie Ihre AGB
Die Doxuno-Vorlage führt Sie Abschnitt für Abschnitt durch die Konfiguration — ohne juristische Vorkenntnisse.
- 1
Wählen Sie Geschäftsart und Kundenkreis
Warenverkauf, Dienstleistungen, SaaS oder kombinierte Angebote. Bestimmen Sie, ob Sie an Geschäftskunden (B2B), Endkonsumenten (B2C) oder beide verkaufen — daraus ergeben sich Pflichtklauseln wie das 14-tägige Widerrufsrecht (OR Art. 40a ff.) im B2C-Fernabsatz.
- 2
Erfassen Sie Ihr Unternehmen
Firmenbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx), E-Mail, Website und Telefon. Bei MwSt.-Pflicht ergänzen Sie die MWST-Nr. Diese Angaben bilden die Impressumsangaben und erfüllen zugleich die Informationspflicht nach nDSG Art. 19.
- 3
Legen Sie Preise und Zahlung fest
Wählen Sie inkl./exkl. MwSt., bestimmen Sie die Zahlungsfrist (sofort, 10, 14 oder 30 Tage) und ob Vorauskasse verlangt wird. Ergänzen Sie bei Bedarf Mahnwesen und Verzugszinsen nach OR Art. 104 Abs. 1 (5 %).
- 4
Konfigurieren Sie Gewährleistung und Haftung
Setzen Sie die Mängelrügefrist fest (unverzüglich nach OR Art. 201) und beachten Sie die zweijährige Verjährung nach OR Art. 210. Aktivieren Sie bei Bedarf Expert-Abschnitte wie Haftungsbeschränkung, Eigentumsvorbehalt und salvatorische Klausel.
- 5
Gerichtsstand und Stand der AGB
Geben Sie den Gerichtsstand an (in der Regel Sitz Ihres Unternehmens) und das Datum der aktuellen AGB-Fassung. Laden Sie das PDF herunter und veröffentlichen Sie es auf Ihrer Website; nehmen Sie eine Checkbox zur Annahme im Bestellprozess auf.
Rechtliche Hinweise nach Schweizer Recht
Für die wirksame Einbeziehung und inhaltliche Zulässigkeit von AGB in der Schweiz gelten spezifische Regeln, die Sie bei der Verwendung der Vorlage beachten sollten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für regulierte Branchen (Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Heilmittel), grenzüberschreitende Verträge oder komplexe Geschäftsmodelle empfehlen wir die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Geprüft nach Schweizer Recht (OR, UWG, nDSG, ZPO)
Einbeziehung und Ungewöhnlichkeitsregel (OR Art. 1)
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Gegenpartei vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, Gelegenheit zur Kenntnisnahme hatte und ihnen ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat (OR Art. 1 i.V.m. Art. 19). Im Online-Handel genügt eine aktive Zustimmung (Checkbox mit Link zu den AGB). Nach der bundesgerichtlichen Ungewöhnlichkeitsregel gelten Klauseln, mit denen die Gegenpartei vernünftigerweise nicht rechnen musste, auch bei pauschaler Zustimmung als nicht vereinbart — dies gilt insbesondere für versteckte Haftungsausschlüsse oder ungewöhnliche Gerichtsstandsklauseln.
Missbrauchsverbot bei Konsumverträgen (UWG Art. 8)
UWG Art. 8 verbietet Klauseln in AGB, die in Treu und Glauben verletzender Weise zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten führen. Besonders kritisch sind pauschale Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit, einseitige Preisanpassungsrechte ohne Kündigungsrecht, automatische Vertragsverlängerungen ohne klaren Hinweis sowie das Ausschliessen gesetzlicher Gewährleistungsrechte gegenüber Konsumenten. Solche Klauseln sind nichtig.
Haftungsausschluss und zwingende Grenzen (OR Art. 100)
Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann im Voraus nicht gültig wegbedungen werden (OR Art. 100 Abs. 1). Bei leichter Fahrlässigkeit ist ein Ausschluss grundsätzlich zulässig, im Konsumverhältnis jedoch nur, soweit er nicht gegen UWG Art. 8 verstösst. Ebenfalls zwingend bleibt die Haftung für Hilfspersonen in erlaubnispflichtigen Berufen (OR Art. 101 Abs. 3). Die Vorlage enthält eine zulässige Haftungsbegrenzung, die diese Grenzen respektiert.
Gerichtsstand und Konsumentengerichtsstand (ZPO Art. 17, 35)
Im B2B-Verkehr können die Parteien den Gerichtsstand frei vereinbaren (ZPO Art. 17). Bei Konsumverträgen gelten Sondervorschriften: Gerichtsstandsvereinbarungen, die den Konsumenten von seinem Wohnsitzgericht abbringen, sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig (ZPO Art. 35). Bei Onlineshops empfehlen wir, für B2C separate Bestimmungen aufzunehmen oder auf die Gerichtsstandsklausel zu verzichten. Bei grenzüberschreitendem Geschäft ist zusätzlich das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) zu beachten.
Häufige Fragen
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