Vollmacht Vorlage für Österreich
Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtsgültige Handlungen vorzunehmen — nach österreichischem Recht einfach und schnell. Unsere Vollmachtsvorlage für Österreich deckt alle Anforderungen der §§ 1002 ff. ABGB ab, berücksichtigt die Notariatspflicht nach der Notariatsordnung (NO) für bestimmte Geschäfte und steht Ihnen sofort als professionelles PDF zur Verfügung.
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Dr. Helga Steiner |
| GEBURTSDATUM | 08.04.1948 |
| WOHNADRESSE | Salzburger Straße 14, 5020 Salzburg |
| AUSWEISNUMMER | Reisepass U1234567 |
| TELEFON | +43 662 123 456 |
| helga.steiner@example.at |
| VOLLSTÄNDIGER NAME | Mag. Stefan Steiner |
| GEBURTSDATUM | 14.11.1976 |
| WOHNADRESSE | Maxglaner Hauptstraße 8, 5020 Salzburg |
| AUSWEISNUMMER | Personalausweis 87654321 |
| VERHÄLTNIS ZUM/ZUR VOLLMACHTGEBER/IN | Sohn |
(a) Tod des/der Vollmachtgebers/in (§ 1024 ABGB) — sofern keine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht (Vorsorgevollmacht) vereinbart wurde;
(b) Tod oder Geschäftsunfähigkeit des/der Bevollmächtigten;
(c) Vollziehung des bestimmten Geschäfts bei Spezialvollmachten;
(d) Insolvenz einer Vertragspartei (§ 26 IO);
(e) Erreichen der vereinbarten Befristung.
| ORT | Salzburg |
| DATUM | 25.04.2026 |
On this ______ day of ________________________, 20______, before me personally appeared Dr. Helga Steiner, known to me (or satisfactorily proven) to be the person whose name is subscribed to the within instrument, and acknowledged that they executed the same for the purposes therein contained.
Was ist eine Vollmacht nach österreichischem Recht?
Eine Vollmacht ist nach österreichischem Recht die Ermächtigung einer Person (Bevollmächtigter, Machthaber) durch eine andere Person (Vollmachtgeber, Machthaber), in deren Namen und mit Wirkung für und gegen sie rechtliche Handlungen vorzunehmen (§§ 1002 ff. ABGB). Die Vollmacht entsteht durch einseitige Erklärung des Vollmachtgebers — eines Vertrages bedarf es nicht. Rechtshandlungen, die der Bevollmächtigte innerhalb der Grenzen seiner Vollmacht vornimmt, binden den Vollmachtgeber unmittelbar wie eigene Handlungen. Eine Vollmacht in Österreich kann schriftlich, mündlich oder konkludent erteilt werden; die Schriftform ist jedoch in der Praxis unverzichtbar.
Das österreichische Recht unterscheidet verschiedene Arten der Vollmacht: Die Generalvollmacht (Gesamtvollmacht) ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen gewöhnlichen Rechtsgeschäften, die normalerweise in den Rahmen der übertragenen Verwaltung fallen. Die Spezialvollmacht (Einzelvollmacht) beschränkt den Bevollmächtigten auf bestimmte, genau bezeichnete Rechtsgeschäfte — z. B. den Abschluss eines bestimmten Vertrags oder die Vertretung bei einer Behörde. Die Prokura (§§ 48 ff. UGB) ist eine besondere Art der kaufmännischen Vollmacht, die umfassende Vertretungsbefugnis für Unternehmer verleiht und im Firmenbuch einzutragen ist.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte in Österreich verlangt die Notariatsordnung (NO) eine notariell beglaubigte Vollmacht: Dies gilt insbesondere für Grundbuchsgeschäfte (Kauf, Belastung oder Übertragung von Liegenschaften nach GBG), für GmbH-Geschäftsanteile sowie für bestimmte Familien- und Erbrechtsangelegenheiten. Ohne notarielle Beglaubigung akzeptiert das österreichische Grundbuchsgericht eine entsprechende Vollmacht nicht. Behörden in Österreich — wie das Finanzamt, die Sozialversicherung oder das Meldeamt — verlangen in der Regel eine schriftliche, nicht notariell beglaubigte Vollmacht, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Was diese Vorlage enthält
Die Doxuno-Vollmachtsvorlage für Österreich deckt alle relevanten Klauseln der §§ 1002 ff. ABGB für General- und Spezialvollmachten ab.
Vollmachtgeber und Bevollmächtigter
Vollständige Identifikation beider Parteien — Name, Adresse, Geburtsdatum; bei Unternehmen Firmenbuchnummer nach österreichischem Firmenbuchrecht.
Vollmachtstyp
Wahl zwischen Generalvollmacht (alle gewöhnlichen Geschäfte) und Spezialvollmacht (bestimmte, konkret bezeichnete Handlung) nach §§ 1002 ff. ABGB.
Umfang der Bevollmächtigung
Klare Beschreibung der übertragenen Befugnisse — z. B. Bankgeschäfte, Vertretung bei Behörden, Abschluss von Verträgen, Verwaltung von Liegenschaften.
Vertretung vor Behörden
Bevollmächtigung zur Vertretung vor österreichischen Behörden — Finanzamt, Sozialversicherung, Magistrat, Bezirksgericht, Grundbuchsgericht.
Bankgeschäfte
Klausel zur Bevollmächtigung für Bankgeschäfte — Kontozugang, Überweisungen, Abhebungen — nach österreichischem Bankrecht und den Bedingungen der jeweiligen Bank.
Grundbuchsgeschäfte
Bevollmächtigung für Grundbuchsgeschäfte nach GBG — mit Hinweis auf die Notariatspflicht (NO) für Vollmachten im Zusammenhang mit Liegenschaften in Österreich.
Untervollmacht
Regelung, ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf (Substitution) — grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis nach § 1010 ABGB.
Gültigkeitsdauer
Befristete Vollmacht mit Ablaufdatum oder unbefristete Vollmacht — mit Widerrufsrecht des Vollmachtgebers nach § 1020 ABGB.
Widerruf der Vollmacht
Klare Regelung zum Widerruf (§ 1020 ABGB) und Verpflichtung zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde nach Erlöschen der Bevollmächtigung.
Haftung und Missbrauch
Hinweis auf die Haftung des Bevollmächtigten bei Überschreitung der Vollmacht sowie des Vollmachtgebers gegenüber gutgläubigen Dritten nach österreichischem Recht.
Firmenzeichnung (UGB)
Optionale Klausel zur Firmenzeichnung im Sinne des UGB — für Vollmachten mit Wirkung im unternehmerischen Bereich nach österreichischem Gesellschaftsrecht.
So erstellen Sie Ihre Vollmacht für Österreich
In vier einfachen Schritten zu einer rechtssicheren österreichischen Vollmacht — für Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder Liegenschaftsgeschäfte.
- 1
Vollmachtstyp und Umfang bestimmen
Entscheiden Sie, ob Sie eine Generalvollmacht für alle gewöhnlichen Geschäfte oder eine Spezialvollmacht für einen bestimmten Zweck benötigen. Beschreiben Sie den Umfang so klar wie möglich — zu weite Formulierungen erhöhen das Missbrauchsrisiko.
- 2
Parteien eintragen
Geben Sie die vollständigen Daten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten ein — Name, Adresse, Geburtsdatum. Bei Unternehmen: Firmenname und Firmenbuchnummer nach österreichischem Recht.
- 3
Notariatspflicht prüfen
Prüfen Sie, ob für das angestrebte Geschäft in Österreich eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich ist (z. B. Grundbuchsgeschäfte, GmbH-Anteile). In diesem Fall muss die Vollmacht vor einem österreichischen Notar errichtet oder beglaubigt werden.
- 4
Vorschau prüfen und PDF herunterladen
Kontrollieren Sie alle Angaben und laden Sie Ihre fertige österreichische Vollmacht als professionelles PDF herunter. Der Vollmachtgeber unterzeichnet das Dokument eigenhändig; bei notariatspflichtigen Geschäften vor dem österreichischen Notar.
Rechtliche Hinweise für Österreich
Das österreichische Vollmachtsrecht nach §§ 1002 ff. ABGB hat gegenüber anderen Rechtsordnungen wesentliche Besonderheiten, die vor Vollmachtserteilung zu beachten sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Vollmacht nach §§ 1002 ff. ABGB — österreichische Grundlagen
Die §§ 1002 ff. ABGB regeln das Vollmachtsrecht in Österreich umfassend. Danach ist die Vollmacht ein einseitiges Rechtsgeschäft, das dem Bevollmächtigten die Rechtsmacht verleiht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtgeber haftet nach österreichischem Recht für alle Handlungen, die der Bevollmächtigte innerhalb der erteilten Vollmacht vornimmt — auch wenn er vom Vollmachtgeber intern abweichende Anweisungen erhalten hat, soweit gutgläubige Dritte betroffen sind (Rechtsschein-Haftung). Die Vollmacht erlischt durch Widerruf (§ 1020 ABGB), Tod des Vollmachtgebers (§ 1022 ABGB) oder Eintritt einer auflösenden Bedingung.
Notariatspflicht nach der Notariatsordnung (NO)
Für bestimmte Rechtsgeschäfte in Österreich verlangt die Notariatsordnung (NO) eine notariell beglaubigte oder errichtete Vollmacht. Dies gilt insbesondere für Verfügungen über Liegenschaften (Kauf, Schenkung, Hypothek — Grundbuchseintragung nach GBG), für Verfügungen über GmbH-Gesellschaftsanteile, für Ehepakte und Erbverträge sowie für bestimmte erbrechtliche Erklärungen. Ohne die erforderliche notarielle Beglaubigung weist das österreichische Grundbuchsgericht die Eintragung ab. Die Kosten einer notariellen Beglaubigung in Österreich sind gesetzlich im Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt.
Missbrauch der Vollmacht und Haftung in Österreich
Ein Missbrauch der Vollmacht — also das Handeln des Bevollmächtigten gegen die Interessen des Vollmachtgebers, aber innerhalb der formellen Vollmachtsgrenzen — begründet nach österreichischem Recht einen Schadenersatzanspruch des Vollmachtgebers gegen den Bevollmächtigten (§§ 1295 ff. ABGB). Gutgläubigen Dritten gegenüber bleibt der Vollmachtgeber jedoch in der Regel gebunden; nur wenn der Dritte den Missbrauch kannte oder kennen musste, kann der Vollmachtgeber das Rechtsgeschäft anfechten. Diese Risikoverteilung ist eine österreichische Besonderheit, die zur sorgfältigen Auswahl des Bevollmächtigten mahnt.
Prokura und Handlungsvollmacht nach UGB in Österreich
Im österreichischen Unternehmensrecht unterscheidet das UGB (Unternehmensgesetzbuch) zwischen Prokura (§§ 48 ff. UGB) und Handlungsvollmacht (§§ 54 ff. UGB). Die Prokura ist die umfassendste kaufmännische Vollmacht und muss im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden; sie ermächtigt zu allen Handlungen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Die Handlungsvollmacht ist enger und erfordert keine Firmenbucheintragung. Für Vollmachten außerhalb des unternehmerischen Bereichs gilt ausschließlich das ABGB.
Häufig gestellte Fragen
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