Doxuno
FinanzenAT

Rechnung Vorlage für Österreich

Erstellen Sie eine rechtskonforme Rechnung nach österreichischem Steuerrecht — mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG, korrektem UID-Ausweis (ATU…) und USt-Ausweis. Unsere Vorlage ist für Unternehmer, Freelancer und Kleinunternehmer in Österreich geeignet und ermöglicht es Ihnen, eine professionelle Rechnung in wenigen Minuten als PDF herunterzuladen.

Rechnung erstellen
Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
RECHNUNG
2026-0042
Lukas Hofer — Webentwicklung and UX-Design
Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien
VON
Lukas Hofer
USt-IdNr.: UID: ATU12345678
Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien
lukas@hofer-digital.at
+43 1 234 56 78
www.hofer-digital.at
RECHNUNGSEMPFAENGER
Alpenblick Tourismus GmbH
USt-IdNr.: UID: ATU87654321
Hauptplatz 12, 6020 Innsbruck
RECHNUNGSNUMMER
2026-0042
RECHNUNGSDATUM
15. April 2026
LEISTUNGSZEITRAUM
März bis April 2026
FÄLLIG AM
29. April 2026
Leistungen
BeschreibungMengeEinheitEinzelpreis (EUR)Gesamt (EUR)
Konzeption and Wireframes (Tourismus-Portal)24Std95,002 280,00
Frontend-Entwicklung (Next.js, responsive Layouts)36Std110,003 960,00
CMS-Anbindung (Headless WordPress, Mehrsprachigkeit DE/EN/IT)14Std120,001 680,00
Performance-Audit and Hosting-Setup auf Vercel1Pauschal480,00480,00
Nettobetrag8 400,00 EUR
zzgl. USt. 20 %1 680,00 EUR
Rechnungsbetrag10 080,00 EUR
Zahlungsinformationen

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
Zahlungsziel: 29. April 2026

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Lukas Hofer
Bank: Erste Bank
IBAN: AT24 2011 1822 1182 1234
BIC: GIBAATWWXXX
Verwendungszweck: Rechnung 2026-0042

Skonto: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettobetrag.
Anmerkungen:
Vielen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit. Quellcode-Repository wurde via GitHub übergeben; Zugangsdaten zum Hosting separat per verschlüsselter E-Mail.

Verzug und gesetzliche Hinweise
Zahlungsverzug tritt am Tag nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels ein. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gemäß § 1333 ABGB vier (4) Prozent p.a.; bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern gelten gemäß § 456 UGB neun Komma zwei (9,2) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der OeNB.

Aufbewahrungspflicht
Diese Rechnung ist gemäß § 132 BAO sowie § 212 UGB sieben (7) Jahre aufzubewahren. Bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Frist nach § 18 Abs 10 UStG auf zweiundzwanzig (22) Jahre.

Wir bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit.

Was ist eine Rechnung nach österreichischem Recht?

Eine Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer gegenüber einem anderen Unternehmer oder einer Privatperson die Vergütung für erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen geltend macht. In Österreich regelt § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) abschließend, welche Pflichtangaben eine Rechnung enthalten muss, damit der Leistungsempfänger aus ihr den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Eine Rechnung, die auch nur eine der Pflichtangaben fehlt, berechtigt den Empfänger in Österreich nicht zum Vorsteuerabzug — was zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann. Das österreichische Finanzamt prüft die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen regelmäßig bei Betriebsprüfungen.

In der Praxis stellen Rechnungen die häufigste Geschäftsurkunde dar: Handwerker, Freiberufler, Händler, IT-Dienstleister und alle anderen Unternehmer in Österreich sind verpflichtet, für ihre Umsätze Rechnungen auszustellen. Rechnungen bilden die Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), die Jahressteuererklärung und die ordnungsgemäße Buchhaltung nach § 131 BAO. Bei Rechnungen über EUR 400 (brutto) muss in Österreich die UID-Nummer des Rechnungsstellers ausgewiesen werden; bei Rechnungen über EUR 10.000 ist zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.

In Österreich gelten die Rechnungsvorschriften des § 11 UStG, der BAO (§§ 131 f.) und — für elektronische Rechnungen — des E-Rechnungsgesetzes. Seit 2024 sind österreichische Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen im EN-16931-Format (Peppol) anzunehmen; für B2B-Rechnungen zwischen privaten Unternehmen gilt dies noch nicht zwingend. Kleinunternehmer in Österreich, deren Umsatz EUR 42.000 netto im Jahr nicht übersteigt, können nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen (Kleinunternehmerregelung) und stellen Rechnungen ohne USt-Ausweis aus — müssen dies aber in der Rechnung ausdrücklich vermerken. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt in Österreich sieben Jahre (§ 212 UGB, § 132 BAO).

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Rechnungsvorlage für Österreich enthält alle Pflichtangaben nach § 11 UStG und ist sowohl für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer als auch für Kleinunternehmer geeignet.

Rechnungssteller

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie UID-Nummer (ATU…) nach § 11 Abs 1 Z 1 UStG.

Leistungsempfänger

Name und Anschrift des Empfängers; bei Rechnungen über EUR 10.000 zusätzlich dessen UID-Nummer.

Rechnungsdatum und -nummer

Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer nach § 11 Abs 1 Z 2 und 6 UStG — eindeutig und lückenlos.

Leistungsbeschreibung

Handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen nach § 11 Abs 1 Z 3 UStG.

Leistungszeitraum

Datum oder Zeitraum der Lieferung bzw. sonstigen Leistung nach § 11 Abs 1 Z 4 UStG.

Nettobetrag und Steuersatz

Aufgliederung nach Steuersätzen (20 %, 13 %, 10 % — österreichische USt-Sätze) und Steuerbetrag je Satz.

Bruttobetrag (Rechnungsendbetrag)

Gesamtbetrag der zu entrichtenden Gegenleistung nach § 11 Abs 1 Z 8 UStG — klar und eindeutig ausgewiesen.

Kleinunternehmerhinweis (optional)

Hinweis „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" — für steuerbefreite Kleinunternehmer in Österreich.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsfrist, Bankverbindung (IBAN/BIC), Skonto-Regelung und Verzugszinsen nach § 456 UGB.

Reverse-Charge-Hinweis (optional)

Bei innergemeinschaftlichen Leistungen und B2B-Dienstleistungen an EU-Unternehmer: Hinweis auf Steuerschuldübergang nach § 19 UStG.

IBAN und Bankverbindung

Österreichische IBAN und BIC für die eindeutige Zahlungszuordnung — SEPA-konform.

Logo und Unternehmensbranding

Professionelles Layout mit Unternehmenslogo, Firmenfarben und standardkonformem österreichischen Geschäftsbriefformat.

So erstellen Sie Ihre Rechnung

In vier Schritten zu einer rechtssicheren Rechnung nach österreichischem UStG — ohne Buchhaltungskenntnisse erforderlich.

  1. 1

    Unternehmens- und Kundendaten eintragen

    Geben Sie Ihre vollständigen Unternehmensdaten ein: Firmenname, Adresse, UID-Nummer (ATU…), IBAN und — falls vorhanden — Firmenbuchnummer. Tragen Sie anschließend die vollständigen Daten des Leistungsempfängers ein, bei Rechnungen über EUR 10.000 inklusive dessen UID-Nummer.

  2. 2

    Leistungen und Beträge erfassen

    Beschreiben Sie die erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren handelsüblich. Geben Sie Menge, Einzelpreis, den anwendbaren österreichischen USt-Satz (20 %, 13 % oder 10 %) und den Leistungszeitraum an. Die Vorlage berechnet Netto-, MwSt.- und Bruttobetrag automatisch.

  3. 3

    Rechnungsnummer und Datum vergeben

    Vergeben Sie eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer und tragen Sie das Ausstellungsdatum ein. Die Rechnungsnummer muss in Österreich lückenlos sein — Lücken in der Nummernfolge können bei Betriebsprüfungen als Indiz für nicht verbuchte Umsätze gewertet werden.

  4. 4

    Vorschau prüfen und PDF herunterladen

    Prüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau und laden Sie Ihre Rechnung als professionelles PDF herunter. Versenden Sie das PDF per E-Mail oder Post an den Kunden und archivieren Sie eine Kopie für mindestens sieben Jahre nach österreichischem Recht (§ 212 UGB, § 132 BAO).

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Rechnungsrecht stellt konkrete formale Anforderungen an jede Rechnung. Folgende Punkte sind für die Steuerkonformität in Österreich besonders relevant.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Pflichtangaben nach § 11 UStG

Das österreichische Umsatzsteuergesetz (§ 11 UStG) schreibt für Rechnungen über EUR 400 (brutto) einen abschließenden Katalog von Pflichtangaben vor: Name und Adresse des leistenden Unternehmers, UID-Nummer des Ausstellers, Name und Adresse des Empfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitraum, Entgelt und anzuwendender Steuersatz, Steuerbetrag sowie fortlaufende Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum. Kleinbetragsrechnungen bis EUR 400 brutto können nach § 11 Abs 6 UStG vereinfachte Angaben enthalten.

Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG

Österreichische Unternehmer, deren Nettoumsatz EUR 42.000 pro Kalenderjahr nicht übersteigt, sind nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen stattdessen den Hinweis „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" einfügen. Der unberechtigte Ausweis von USt auf einer Kleinunternehmerrechnung verpflichtet zur Abfuhr der ausgewiesenen Steuer ans Finanzamt, ohne dass der Aussteller vorsteuerabzugsberechtigt wird.

Aufbewahrungspflicht und Aufzeichnungspflichten in Österreich

In Österreich sind Rechnungen nach § 212 UGB (für Unternehmer) und § 132 BAO (allgemein) sieben Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Für Grundstücke und Gebäude gilt nach § 18 Abs 10 UStG eine verlängerte Aufbewahrungsfrist von 22 Jahren. Rechnungen dürfen in Österreich auch elektronisch archiviert werden, sofern die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit für die gesamte Aufbewahrungsdauer gewährleistet ist.

Häufig gestellte Fragen

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