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Kündigung durch Arbeitgeber Österreich — Kostenlose Vorlage

Erstellen Sie eine rechtssichere Arbeitgeberkündigung nach österreichischem Recht (§ 20 AngG). Die Vorlage berücksichtigt die gestaffelten Kündigungsfristen je nach Dienstjahren, den besonderen Kündigungsschutz nach MSchG und BEinstG, die Betriebsratsinformation und die Abfertigungsregelung. Für Österreich konzipiert — als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Steirische Industriebau AG
Murgasse 8, 8010 Graz · vertreten durch: Mag. Eva Wagner, Geschäftsführerin
+43 316 234 56 78
personal@steir-bau.at
Graz, 25.04.2026
Thomas Steiner
geb. 03.02.1985
Sackstraße 14/3, 8010 Graz
KÜNDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES
Beendigung: 30.09.2026
Sehr geehrte/r Thomas Steiner,

nach reiflicher Überlegung sehe ich mich veranlasst, das mit Ihnen am 15.03.2019 begründete Dienstverhältnis als Disponent Logistik unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende (§ 20 Abs 2 AngG nach 5 Dienstjahren) ordentlich zum 30.09.2026 zu kündigen.
Rechtsgrundlage. Die Kündigung erfolgt gemäß § 20 Abs 1-3 AngG. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem nachweislichen Zugang dieses Schreibens; das Dienstverhältnis endet mit Ablauf des oben genannten Beendigungstermins.
Verständigung Betriebsrat (§ 105 ArbVG). Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch dieser Kündigung gemäß § 105 Abs 1 ArbVG nachweislich verständigt; die fünftägige Stellungnahmefrist wurde abgewartet. Eine Stellungnahme des Betriebsrats wurde berücksichtigt; die Kündigung erfolgt nach Würdigung der vorgebrachten Argumente.
Begründung der Kündigung. Die Kündigung beruht auf betriebsbedingten Gründen: Aufgrund struktureller Änderungen im Unternehmen (Umstrukturierung, Auftragsrückgang, Standortauflassung) ist der Arbeitsplatz dauerhaft entfallen; eine zumutbare anderweitige Beschäftigung im Betrieb ist nicht möglich.

Im Zuge der Umstrukturierung der Logistikabteilung und der Auslagerung der Disposition an einen externen Dienstleister entfällt die Funktion dauerhaft. Eine zumutbare anderweitige Beschäftigung im Unternehmen ist trotz Prüfung nicht möglich.
Freistellung. Sie werden ab 01.09.2026 bis zum Beendigungstermin unter Fortzahlung des Entgelts von der Dienstleistung freigestellt; allfälliger Resturlaub gilt während der Freistellung als verbraucht.
Endabrechnung. Sie erhalten mit dem nächsten regulären Auszahlungstermin nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Endabrechnung über sämtliche bis zum Beendigungstermin entstandenen Ansprüche, insbesondere:
• das anteilige Bruttomonatsentgelt,
aliquote Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach KV),
• allfällige Überstundenguthaben,
Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG für nicht verbrauchten Erholungsurlaub,
Reise- und Spesenrückerstattungen nach Vorlage der Belege.

Die Anwartschaften aus der betrieblichen Mitarbeitervorsorge nach BMSVG ("Abfertigung Neu") werden gesetzlich an die zuständige Vorsorgekasse weitergeleitet.
Freiwillige Abfindung. Zusätzlich zu den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüchen gewähren wir Ihnen eine freiwillige Abfindung in Höhe von 12000 EUR brutto, die mit der Endabrechnung zur Auszahlung gelangt. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der lohnsteuerlichen Begünstigungen für freiwillige Abfertigungen nach § 67 EStG. Die Anwartschaften nach BMSVG bleiben hiervon unberührt.
Dienstzeugnis (§ 39 AngG). Wir stellen Ihnen spätestens am Beendigungstermin ein qualifiziertes wohlwollendes Dienstzeugnis aus, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält.
Rückgabe von Firmeneigentum. Wir ersuchen Sie, sämtliches in Ihrem Besitz befindliches Firmeneigentum spätestens am Beendigungstermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben:

• Schlüssel und Zugangskarten
• Firmenausweis
• IT-Geräte (Laptop, Mobiltelefon, Headset etc.)
• Dienstwagen samt Schlüssel und Zubehör
• Geschäftsunterlagen, Datenträger, Kundenlisten, Vertragskopien
• Sonstige zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel

Über die Übergabe wird ein gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll erstellt; allfällige Mängel sind festzuhalten und nach den Bestimmungen des Dienstvertrags bzw. § 1295 ABGB iVm DHG abzuwickeln.
Geheimhaltung. Die in §§ 1157 ABGB, 27 Z 1 AngG und § 11 UWG verankerten Geheimhaltungspflichten bezüglich aller Ihnen im Rahmen des Dienstverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten und vertraulichen Informationen bleiben über die Beendigung hinaus zeitlich unbegrenzt aufrecht. Datenschutzrechtliche Verschwiegenheitspflichten nach DSG/DSGVO bestehen unverändert.
Verzicht auf Konkurrenzklausel. Auf die im Dienstvertrag vereinbarte nachvertragliche Konkurrenzklausel (§§ 36-37 AngG) wird hiermit ausdrücklich und unwiderruflich verzichtet. Sie sind nach Beendigung des Dienstverhältnisses in Ihrer Berufsausübung und der Wahl eines neuen Dienstgebers nicht beschränkt.
Hinweise zu Sozialversicherung und AMS. Die Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erfolgt durch uns innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 33 ASVG). Die Arbeits- und Lohnbescheinigung sowie der Lohnzettel werden Ihnen termingerecht ausgehändigt. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit — beim AMS arbeitsuchend zu melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern.
Hinweis Anfechtung (§ 105 ArbVG). Sollten Sie diese Kündigung für sozialwidrig erachten, steht Ihnen — sofern die Voraussetzungen des § 105 Abs 3 ArbVG vorliegen (Betrieb ≥ 5 Dienstnehmer, Dienstdauer ≥ 6 Monate) — die Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht binnen 2 Wochen nach Zugang dieser Kündigung offen. Eine Beratung durch die Arbeiterkammer (AK) oder Gewerkschaft wird empfohlen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Dieses Schreiben wird Ihnen per RSa-Brief mit Rückschein zugestellt.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1-3 AngG (Kündigungsfristen Dienstgeber); § 105 ArbVG (BR-Verständigung und Anfechtung); § 39 AngG (Dienstzeugnis); § 10 UrlG (Urlaubsersatzleistung); BMSVG (Abfertigung Neu); § 33 ASVG (Abmeldung). Empfohlene Versandart: RSa-Brief / Einschreiben mit Rückschein.
MIT FREUNDLICHEN GRÜSSEN
Steirische Industriebau AG
Mag. Eva Wagner, Geschäftsführerin
Datum: ____________________

Was ist eine Arbeitgeberkündigung in Österreich?

Die Kündigung durch den Dienstgeber ist die einseitige Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. In Österreich richtet sich die Arbeitgeberkündigung von Angestellten nach § 20 AngG. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich keiner Begründung — der Dienstgeber ist nicht verpflichtet, den Kündigungsgrund anzugeben. Aus Beweisgründen und zur Rechtsklarheit wird die Schriftform jedoch dringend empfohlen. Die Kündigung muss dem Dienstnehmer zugehen, um wirksam zu werden.

Österreichische Arbeitgeber sind an gestaffelte Kündigungsfristen nach § 20 AngG gebunden: bis zum Ende des ersten Dienstjahres beträgt die Frist sechs Wochen, nach dem zweiten Dienstjahr sieben Wochen, nach fünf Dienstjahren zwei Monate, nach zehn Dienstjahren drei Monate, nach fünfzehn Dienstjahren vier Monate, nach zwanzig Dienstjahren fünf Monate — jeweils kündbar zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.), sofern im KV oder Vertrag nichts Günstigeres vorgesehen ist. Kollektivverträge können längere oder günstigere Fristen vorsehen; das Günstigkeitsprinzip nach österreichischem Recht geht vor.

In Österreich kennt das Arbeitsrecht zahlreiche besondere Kündigungsschutznormen, die der Dienstgeber zwingend beachten muss. Schwangere und Mütter sind durch das MSchG (Mutterschutzgesetz) geschützt, Väter durch das VKG (Väter-Karenzgesetz), Menschen mit Behinderung durch das BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz). Arbeitnehmer, die Betriebsratstätigkeit ausüben, genießen nach § 120 ArbVG besonderen Schutz. Vor jeder ordentlichen Kündigung ist nach § 105 ArbVG der Betriebsrat zu verständigen. Fehlt die Betriebsratsinformation, kann der Betriebsrat innerhalb einer Woche Einspruch erheben — oder der Dienstnehmer kann die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) wegen Sozialwidrigkeit anfechten.

Was diese Vorlage enthält

Die österreichische Vorlage für die Arbeitgeberkündigung deckt alle gesetzlich erforderlichen Angaben und praktisch relevanten Regelungen für eine rechtssichere Kündigung ab.

Dienstgeber- und Dienstnehmerangaben

Vollständige Identifikation beider Vertragsparteien und Bezug auf den bestehenden Arbeitsvertrag.

Kündigungsdatum und Frist

Austrittsdatum nach korrekter Berechnung der Kündigungsfrist gemäß § 20 AngG und Dienstjahren.

Kündigungstermin

Korrekte Angabe des Quartalsendes als Kündigungstermin nach österreichischem Recht.

Freistellung

Optionale Freistellung unter Entgeltfortzahlung für die Dauer der Kündigungsfrist.

Urlaubsersatzleistung

Abrechnung nicht verbrauchten Urlaubs gemäß § 10 UrlG zum Ende des Dienstverhältnisses.

Betriebsratsinformation

Vermerk über die Verständigung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG vor Ausspruch der Kündigung.

Abfertigung

Hinweis auf Abfertigung Alt (§§ 23, 23a AngG) oder Abfertigung Neu (BMSVG) je nach Eintrittsdatum.

Rückgabe von Arbeitsmitteln

Regelung zur Rückgabe von Firmeneigentum, Zugangskarten und EDV-Ausstattung.

Dienstzeugnis

Zusage über Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach § 1163 ABGB zum Austrittstag.

Geheimhaltungsklausel

Hinweis auf fortbestehende Verschwiegenheitspflichten nach Ende des Dienstverhältnisses.

Beendigungsansprüche

Übersicht über alle abzurechnenden Ansprüche (Überstunden, Sonderzahlungen, Spesenersatz).

Unterschrift und Zugang

Korrekte Unterfertigung und Dokumentation des Zugangs der Kündigung beim Dienstnehmer.

So erstellen Sie eine Arbeitgeberkündigung in Österreich

Folgen Sie diesen Schritten, um eine rechtssichere Kündigung nach österreichischem Arbeitsrecht zu erstellen.

  1. 1

    Dienstjahre und Frist berechnen

    Ermitteln Sie die exakte Dienstzeit und berechnen Sie die Kündigungsfrist nach § 20 AngG. Prüfen Sie den anwendbaren Kollektivvertrag auf günstigere Fristen. Der Kündigungstermin ist jeweils der letzte Tag eines Kalenderquartals.

  2. 2

    Kündigungsschutz prüfen

    Überprüfen Sie vor Ausspruch der Kündigung, ob der Dienstnehmer besonderem Kündigungsschutz unterliegt: Schwangerschaft (MSchG), Behinderung (BEinstG), Karenz (VKG), Betriebsratstätigkeit (§ 120 ArbVG). Eine Kündigung unter Schutzstatus kann unwirksam sein.

  3. 3

    Betriebsrat verständigen

    Sofern ein Betriebsrat besteht, ist dieser nach § 105 ArbVG vor Ausspruch der Kündigung zu verständigen. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, Einspruch zu erheben. Die Kündigung darf erst nach Ablauf dieser Frist oder nach Verzicht des Betriebsrats auf Einspruch ausgesprochen werden.

  4. 4

    Kündigungsschreiben ausfertigen und zustellen

    Erstellen Sie das Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben. Übergeben Sie es dem Dienstnehmer nachweislich — am besten persönlich mit Empfangsbestätigung oder per eingeschriebenem Brief.

  5. 5

    Abrechnung und Abwicklung

    Rechnen Sie alle offenen Ansprüche ab (Urlaub, Überstunden, anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung). Stellen Sie das Dienstzeugnis zum Austrittstag aus und erstatten Sie die ASVG-Abmeldung beim österreichischen Krankenversicherungsträger.

Rechtliche Hinweise

Die Arbeitgeberkündigung in Österreich unterliegt strengen formellen und materiellen Anforderungen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit führen.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Besonderer Kündigungsschutz (MSchG, BEinstG, VKG)

Österreichisches Recht kennt mehrere Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz. Schwangere und Mütter bis vier Monate nach Geburt (MSchG) sowie Väter in Karenz (VKG) dürfen nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) gekündigt werden. Menschen mit Behinderung genießen Schutz nach dem BEinstG — eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Behindertenausschusses. Betriebsratsmitglieder sind nach § 120 ArbVG besonders geschützt. Österreichische Dienstgeber, die diese Schutzbestimmungen missachten, riskieren die Unwirksamkeit der Kündigung.

Sozialwidrigkeitsanfechtung und Betriebsratsinformation

Jeder Dienstnehmer in einem Betrieb mit Betriebsrat kann eine Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) wegen Sozialwidrigkeit anfechten (§ 105 ArbVG). Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung. Das österreichische Gericht prüft, ob die Kündigung wesentliche Interessen des Dienstnehmers beeinträchtigt und ob der Dienstgeber schutzwürdige Betriebsinteressen vorweisen kann. Die Betriebsratsinformation ist zwingende Voraussetzung — fehlt sie, ist die Kündigung anfechtbar. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) unterstützt Dienstnehmer bei der Anfechtung.

Abfertigung und Resturlaub bei Arbeitgeberkündigung

Bei Kündigung durch den Dienstgeber hat der Dienstnehmer Anspruch auf Abfertigung Alt (§§ 23, 23a AngG) nach mindestens drei Dienstjahren — die Höhe beträgt zwischen einem und zwölf Monatsentgelten je nach Dienstjahren. Bei der Abfertigung Neu (BMSVG, Eintritte ab 2003) kann der Dienstnehmer das angesparte Kapital aus der betrieblichen Vorsorgekasse in Anspruch nehmen. Nicht verbrauchter Urlaub ist in jedem Fall durch Urlaubsersatzleistung nach § 10 UrlG abzugelten.

Häufig gestellte Fragen

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