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Klage beim Bezirksgericht — Vorlage für Österreich

Setzen Sie Ihre Ansprüche vor dem österreichischen Bezirksgericht durch. Unsere Vorlage für die Klageschrift deckt alle Anforderungen der österreichischen ZPO, der Jurisdiktionsnorm (JN) und des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) ab — für Geldforderungen bis 15.000 € und einfache Zivilsachen in Österreich sofort als PDF verfügbar.

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An das
Bezirksgericht Linz
Fadingerstraße 2, 4020 Linz
KLAGE
Klagende Partei:
Bauunternehmen Steiner GmbH
Industriestraße 14, 4030 Linz
E-Mail: office@steiner-bau.at
Tel.: +43 732 234 567
Beklagte Partei:
Hofbauer Immobilien GmbH
FN 654321 b
Hauptstraße 88, 4020 Linz
wegen Geldforderung — Werklohnforderung aus Bauvertrag vom 12. Jänner 2026
Streitwert: EUR 4.500
I. SACHVERHALT

1. Die klagende Partei führt ein Bauunternehmen mit Sitz in Linz und ist im Firmenbuch zu FN 123456 a eingetragen.
2. Mit Bauvertrag vom 12. Jänner 2026 wurde die klagende Partei von der beklagten Partei mit Sanierungsarbeiten (Fassade, Fensteraustausch, Außenputz) am Objekt Hauptstraße 88, 4020 Linz beauftragt. Vereinbart war ein Pauschalentgelt von EUR 4.500,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Die Arbeiten wurden ordnungsgemäß, fristgerecht und mängelfrei am 28. Februar 2026 fertiggestellt; das Werk wurde durch den Geschäftsführer der beklagten Partei, Herrn Hofbauer, ohne Beanstandung übernommen (Übernahmeprotokoll Beilage ./D).
4. Mit Schlussrechnung Nr. 2026-0042 vom 1. März 2026 wurde der vereinbarte Werklohn in Rechnung gestellt; Zahlungsfrist 14 Tage netto.
5. Trotz schriftlicher qualifizierter Mahnung vom 20. März 2026 mit Fristsetzung zum 31. März 2026 hat die beklagte Partei den fälligen Rechnungsbetrag bis heute nicht beglichen.
II. BEWEISANBOTE

Beweis:
- Bauvertrag vom 12. Jänner 2026 (Beilage ./A)
- Schlussrechnung Nr. 2026-0042 vom 1. März 2026 (Beilage ./B)
- Mahnschreiben vom 20. März 2026 mit Aufgabeschein (Beilage ./C)
- Übernahmeprotokoll vom 28. Februar 2026 (Beilage ./D)
- Firmenbuchauszug der klagenden Partei (Beilage ./E)
- Einvernahme des Geschäftsführers der klagenden Partei, Herrn DI Stefan Steiner, p.A. der klagenden Partei
- Zeuge: Polier Markus Reiter, p.A. der klagenden Partei (zum Beweisthema: ordnungsgemäße Werkausführung und mängelfreie Übergabe)
III. RECHTLICHE BEURTEILUNG

Der Werklohnanspruch ergibt sich aus dem Werkvertrag iVm § 1170 ABGB. Mit der mängelfreien Vollendung und Übernahme des Werks am 28. Februar 2026 wurde der Werklohn fällig (§ 1170 Satz 2 ABGB). Da die beklagte Partei trotz Mahnung nicht geleistet hat, ist sie seit 16. März 2026 in qualifiziertem Verzug. Die Verzugszinsen werden gemäß § 456 UGB iVm § 1333 Abs 2 ABGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank begehrt, da es sich um ein Rechtsgeschäft zwischen Unternehmern handelt.
IV. KLAGEBEGEHREN

Die klagende Partei stellt sohin nachstehendes

BEGEHREN:

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen vierzehn (14) Tagen den Betrag von EUR 4.500,00 (Euro viertausendfünfhundert) samt 9,2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank seit 16. März 2026 sowie die mit EUR 580,00 verzeichneten Verfahrenskosten (Pauschalgebühr nach GGG) bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Es wird ferner der Antrag gestellt, die beklagte Partei gemäß § 41 ZPO zum Ersatz der dieser Klage und dem weiteren Verfahren zugrunde liegenden Kosten zu verurteilen.
Linz, am 25. April 2026
KLAGENDE PARTEI
Bauunternehmen Steiner GmbH
Datum: ____________________

Was ist eine Klage beim Bezirksgericht?

Das Bezirksgericht (BG) ist in Österreich die erste Instanz für Zivilsachen mit einem Streitwert bis 15.000 € sowie für bestimmte Sachmaterien unabhängig vom Streitwert — etwa Miet- und Wohnrechtssachen, Exekutionssachen und familienrechtliche Verfahren (§ 49 JN — Jurisdiktionsnorm). Eine Klage ist der förmliche Antrag an das Gericht, den beklagten Teil zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung zu verurteilen. Die Klageschrift ist gemäß §§ 226 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) einzubringen und muss Klagebegehren, Klagserzählung und Beweisangebote enthalten.

In Österreich gibt es zwei wesentliche Verfahrensarten beim Bezirksgericht: Das Mahnverfahren nach §§ 244 ff. ZPO eignet sich für unbestrittene Geldforderungen — der Kläger stellt einen Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls (Mahnklage), und der Beklagte hat 4 Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und dient als Exekutionstitel. Erhebt er Einspruch, wird das ordentliche streitige Verfahren eingeleitet. Im streitigen Verfahren finden mündliche Verhandlungen statt, Beweise werden aufgenommen, und das Gericht entscheidet durch Urteil.

Die Klageinbringung in Österreich ist an Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) gebunden, die je nach Streitwert gestaffelt sind. Bei einem Streitwert bis 15.000 € beim Bezirksgericht fällt eine Pauschalgebühr an, die bei Klageinbringung zu entrichten ist. Anwaltspflicht besteht beim österreichischen Bezirksgericht grundsätzlich nicht — Parteien können sich selbst vertreten. Erst ab einem Streitwert von 5.000 € ist eine anwaltliche Vertretung nach § 27 ZPO vor dem Landesgericht verpflichtend. Für Verfahren vor dem Bezirksgericht können österreichische Bürger auch Verfahrenshilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen, wenn sie die Kosten nicht tragen können.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Klagevorlage für österreichische Bezirksgerichte enthält alle formellen Anforderungen der ZPO für Zivil- und Geldforderungsklagen.

Gericht und Zuständigkeit

Angabe des zuständigen österreichischen Bezirksgerichts nach § 49 JN — Streitwert bis 15.000 € oder besondere Sachzuständigkeit (Miete, Exekution).

Kläger und Beklagter

Vollständige Parteidaten mit Name, Adresse, ggf. Firmenbuchnummer sowie Angabe allfälliger rechtsfreundlicher Vertreter (Rechtsanwalt, Steuerberater).

Klagebegehren

Klares, vollstreckbares Begehren nach § 226 ZPO — Zahlungsbegehren (inkl. Zinsen und Kosten), Feststellungsbegehren oder Unterlassungsbegehren.

Klagserzählung (Sachverhaltsdarstellung)

Chronologische Darstellung des Sachverhalts mit allen anspruchsbegründenden Tatsachen — Grundlage für die Schlüssigkeit der Klage nach österreichischem Prozessrecht.

Rechtsgrundlage

Angabe der einschlägigen Rechtsnormen — z. B. §§ 983 ff. ABGB (Darlehen), §§ 1053 ff. ABGB (Kauf), §§ 1090 ff. ABGB (Miete) oder § 1295 ABGB (Schadenersatz).

Beweisangebote

Liste der angebotenen Beweismittel nach § 177 ZPO — Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Parteienvernehmung, Augenschein.

Streitwert

Klare Angabe des Streitwerts in Euro — maßgeblich für Zuständigkeit, Gerichtsgebühren (GGG) und Anwaltspflicht nach österreichischem Prozessrecht.

Zinsen und Nebengebühren

Antrag auf Verzugszinsen nach § 1333 ABGB (4 % p.a. oder vereinbarter Zinssatz) sowie Prozesskosten nach RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz).

Mahnklage-Option

Optionaler Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls nach §§ 244 ff. ZPO — geeignet für unbestrittene Geldforderungen, schneller und kostengünstiger als streitiges Verfahren.

Antragsbegehren zu Verfahrenshilfe

Optionaler Antrag auf Verfahrenshilfe (Prozesskostenhilfe) für einkommenschwache Parteien nach §§ 63 ff. ZPO — von österreichischen Gerichten bei entsprechender Bedürftigkeit gewährt.

Datum und Unterschrift

Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Klägers oder dessen rechtsfreundlichen Vertreters nach den Formerfordernissen der ZPO.

So erstellen Sie Ihre Klageschrift für das Bezirksgericht

In fünf Schritten zu einer vollständigen Klageschrift nach österreichischem Prozessrecht — klar strukturiert nach ZPO-Anforderungen.

  1. 1

    Zuständiges Bezirksgericht bestimmen

    Ermitteln Sie das örtlich und sachlich zuständige österreichische Bezirksgericht nach § 49 JN. Für Geldforderungen bis 15.000 € ist das BG am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (Wohnsitz oder Sitz) zuständig.

  2. 2

    Sachverhalt und Klagebegehren formulieren

    Beschreiben Sie den Sachverhalt chronologisch und vollständig. Formulieren Sie ein klares, vollstreckbares Klagebegehren: z. B. „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR X,-- samt X % Zinsen seit DD.MM.YYYY zu zahlen."

  3. 3

    Beweismittel zusammenstellen

    Listen Sie alle Beweismittel auf — Rechnungen, Verträge, E-Mails, Quittungen, Fotos, Zeugen. Bei Urkunden legen Sie Kopien bei; die Originale halten Sie für die Verhandlung bereit.

  4. 4

    Streitwert und Gerichtsgebühren berechnen

    Berechnen Sie den Streitwert nach § 56 JN und ermitteln Sie die Gerichtsgebühr nach dem GGG. Die Gebühr ist bei Klageinbringung beim österreichischen Bezirksgericht zu entrichten — Zahlung per Einzahlung auf das Gerichtskonto.

  5. 5

    Klage einbringen und PDF herunterladen

    Laden Sie Ihre fertige Klageschrift als PDF herunter und bringen Sie sie beim zuständigen österreichischen Bezirksgericht persönlich, per Post oder über ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) ein.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Das österreichische Zivilprozessrecht hat gegenüber anderen Ländern wichtige Besonderheiten, die vor Klagseinbringung zu beachten sind.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Zuständigkeit nach JN und ZPO — österreichische Besonderheiten

Die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts in Österreich ergibt sich aus § 49 JN: Streitwert bis 15.000 €, Miet- und Pachtstreitigkeiten, Exekutionssachen, Unterhaltssachen und weitere Sondermaterien. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten (§§ 65 ff. JN), der bei natürlichen Personen am Wohnsitz liegt. Besondere Gerichtsstände bestehen z. B. für Mietsachen beim Bezirksgericht des Liegenschaftsorts oder für Handelssachen beim Handelsgericht Wien. Eine Klage beim unzuständigen Gericht führt nicht automatisch zur Abweisung — das Gericht hat sich für unzuständig zu erklären und die Sache zu überweisen.

Mahnverfahren nach §§ 244 ff. ZPO — schneller Weg zu einem Exekutionstitel

Das österreichische Mahnverfahren eignet sich ideal für unbestrittene Geldforderungen bis 75.000 € beim Bezirksgericht. Der Kläger stellt einen vereinfachten Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls; das Gericht erlässt diesen ohne Verhandlung. Der Beklagte hat 4 Wochen Zeit, begründeten Einspruch zu erheben. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann über die Exekutionsordnung (EO) vollstreckt werden — ohne weiteres Verfahren. Das österreichische Mahnverfahren ist deutlich schneller und kostengünstiger als das streitige Verfahren und wird von österreichischen Gerichten effizient abgewickelt.

Gerichtsgebühren (GGG) und Prozesskostenrisiko in Österreich

In Österreich sind Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) bei Klagsinbringung zu entrichten. Sie richten sich nach dem Streitwert und sind Pauschalgebühren. Die unterliegende Partei trägt in Österreich nach dem Erfolgsprinzip (§ 41 ZPO) grundsätzlich die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten des Gegners nach RATG. Bei vollständigem Obsiegen werden dem Kläger die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten ersetzt — dieses Kostenerstattungsprinzip ist eine österreichische Besonderheit und unterscheidet sich z. B. vom amerikanischen Rechtssystem.

Anwaltspflicht und Verfahrenshilfe in Österreich

Vor dem österreichischen Bezirksgericht besteht keine Anwaltspflicht (§ 27 ZPO) — Parteien können sich selbst vertreten. Ab einem Streitwert von 5.000 € und bei Verfahren vor dem Landesgericht ist hingegen eine anwaltliche Vertretung Pflicht. Personen mit unzureichenden finanziellen Mitteln können bei einem österreichischen Gericht Verfahrenshilfe nach §§ 63 ff. ZPO beantragen; bei Bewilligung übernimmt die Republik Österreich Gerichtsgebühren und Anwaltskosten (mit späterer Rückzahlungspflicht bei geänderter Vermögenslage).

Häufig gestellte Fragen

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