Doxuno
FinanzenAT

Honorarnote Vorlage für Österreich

Erstellen Sie eine professionelle Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für Angehörige freier Berufe, Freelancer und Selbständige in Österreich. Unsere Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten der Honorarnote gegenüber der gewöhnlichen Rechnung, die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG) sowie die Sozialversicherungspflicht nach GSVG.

Honorarnote erstellen
Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
RECHNUNG
HN-2026-014
Mag. Sophie Reiter — Wirtschaftscoaching and Führungskräfteentwicklung
Getreidegasse 24, 5020 Salzburg
VON
Mag. Sophie Reiter
USt-IdNr.: St.-Nr.: 93-456/7891
Getreidegasse 24, 5020 Salzburg
sophie@reiter-coaching.at
+43 662 87 65 43
www.reiter-coaching.at
RECHNUNGSEMPFAENGER
Tauernblick Hotel Betriebs GmbH
USt-IdNr.: UID: ATU65432198
Bahnhofstraße 18, 5700 Zell am See
HONORARNOTE-NR.
HN-2026-014
AUSSTELLUNGSDATUM
15. März 2026
LEISTUNGSZEITRAUM
Februar bis März 2026
FÄLLIG AM
29. März 2026
Betreff: Honorar für die Leistung von Wirtschaftscoaching für die Geschäftsführung sowie zwei In-house-Workshops zur Mitarbeiterführung.
Honorarleistungen
BeschreibungMengeEinheitEinzelhonorar (EUR)Gesamt (EUR)
Einzelcoaching Geschäftsführung (90 Minuten je Sitzung)4Sitzung250,001 000,00
In-house-Workshop „Mitarbeiterführung in der Hotellerie" (Halbtag)2Halbtag850,001 700,00
Vor- und Nachbereitung, Workbook-Erstellung, schriftliche Auswertung6Std95,00570,00
Anfahrt Salzburg–Zell am See (Pauschal pro Termin)6Pauschal45,00270,00
Nettohonorar3 540,00 EUR
Umsatzsteuerentfällt (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)
Honorarsumme3 540,00 EUR
Hinweis gemäß § 11 Abs 1 Z 6 UStG: Diese Honorarnote wird im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG ohne Umsatzsteuer ausgestellt (Jahresumsatz unter 35.000 EUR netto). Die ausgewiesene Honorarsumme ist daher zugleich Nettobetrag und Endbetrag; ein Vorsteuerabzug daraus ist nicht möglich.
Zahlungsinformationen

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung
Zahlungsziel: 29. März 2026

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Mag. Sophie Reiter
Bank: Raiffeisenbank Salzburg
IBAN: AT47 3500 0000 1234 5678
BIC: RVSAAT2S
Verwendungszweck: Honorarnote HN-2026-014
Anmerkungen:
Vielen Dank für das Vertrauen und die offene, lösungsorientierte Zusammenarbeit. Workbook und Workshop-Folien wurden bereits per verschlüsselter E-Mail übermittelt.

Verzug und gesetzliche Hinweise
Zahlungsverzug tritt am Tag nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels ein. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gemäß § 1333 ABGB vier (4) Prozent p.a.; bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern gelten gemäß § 456 UGB neun Komma zwei (9,2) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der OeNB.

Einkommensteuerlicher Hinweis
Honorare unterliegen beim Honorarsteller der Einkommensteuer; bei freien Berufen gemäß § 22 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), bei gewerblicher Tätigkeit gemäß § 23 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Bei Überschreiten der Versicherungsgrenze besteht Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gemäß GSVG.

Aufbewahrungspflicht
Diese Honorarnote ist gemäß § 132 BAO sowie § 212 UGB sieben (7) Jahre aufzubewahren. Bei Honorarnoten im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Frist nach § 18 Abs 10 UStG auf zweiundzwanzig (22) Jahre.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

Was ist eine Honorarnote?

Eine Honorarnote ist die typische Abrechnungsform für Angehörige freier Berufe in Österreich — Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ziviltechniker, Journalisten, Grafiker, Übersetzer, Unternehmensberater und andere Selbständige, die ihre Leistungen nicht als Gewerbe, sondern im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbringen. Der Begriff „Honorarnote" ist in Österreich kein Rechtsbegriff mit eigener gesetzlicher Grundlage — steuerrechtlich handelt es sich um eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG, die denselben Pflichtangaben unterliegt wie jede andere unternehmerische Rechnung. Die besondere Bezeichnung als „Honorarnote" (statt „Rechnung") signalisiert jedoch den freiberuflichen, nicht-gewerblichen Charakter der Tätigkeit und ist in bestimmten Berufsgruppen standesrechtlich verankert.

In der Praxis unterscheidet sich die Honorarnote in Österreich von einer gewöhnlichen Unternehmensrechnung vor allem durch die Art der abgerechneten Leistungen: Während Handwerker und Händler Waren oder klar definierte Werkleistungen abrechnen, verrechnen Angehörige freier Berufe persönliche Beratungs-, Gestaltungs- oder Dienstleistungen. Die Honorarnote enthält daher oft eine detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten, den Zeitaufwand in Stunden oder halben Stunden sowie den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich (z. B. Rechtsanwälte nach RATG, Notare nach NTG) gelten zudem gesetzliche oder standesrechtliche Honorartarife, die in der Honorarnote korrekt ausgewiesen werden müssen.

In Österreich unterliegen die meisten Angehörigen freier Berufe der Pflichtversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, § 2 Abs 1 Z 4), sofern sie in die Wirtschaftskammer eingetragen sind oder eine gewerberechtliche Berechtigung besitzen. Freiberufler ohne Gewerbeschein — z. B. Künstler, Journalisten oder Wissenschaftler — sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) nach dem FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz) oder GSVG versichert. Die österreichische Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) befreit Selbständige mit einem Jahresumsatz unter EUR 42.000 (netto) von der Umsatzsteuer — in diesem Fall stellen sie Honorarnoten ohne USt-Ausweis aus und müssen dies ausdrücklich vermerken. Das Überschreiten der Grenze ist dem österreichischen Finanzamt unverzüglich zu melden.

Was diese Vorlage enthält

Die Doxuno-Honorarnotenvorlage für Österreich ist speziell auf die Bedürfnisse freier Berufe und Freelancer ausgerichtet und enthält alle Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Freiberufler-Kopfzeile

Professionelle Gestaltung mit Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und SVS-/ÖGK-Nummer.

Empfängerdetails

Vollständige Angaben zum Auftraggeber — Name, Adresse und UID-Nummer bei Rechnungen über EUR 10.000.

Honorarnotenbezeichnung und Nummer

Fortlaufende Honorarnotennummer und Ausstellungsdatum nach § 11 Abs 1 Z 2 und 6 UStG — lückenlos und eindeutig.

Tätigkeitsbeschreibung

Detaillierte Auflistung der erbrachten Tätigkeiten — Art der Leistung, Leistungszeitraum und — optional — aufgewendete Stunden.

Stunden- und Tagessatz

Abrechnung nach vereinbartem Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschalhonorar — klar und transparent dargestellt.

Auslagenersatz

Optionaler Block für Auslagenersatz (Reisekosten, Drittkosten, Materialien) — separat von der Honorarleistung ausgewiesen.

USt-Ausweis oder Kleinunternehmerhinweis

Korrekte Ausweisung des anwendbaren österreichischen USt-Satzes (20 %) oder Kleinunternehmerhinweis nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG.

Netto- und Bruttobetrag

Automatische Berechnung von Nettobetrag, Steuerbetrag und Rechnungsendbetrag (brutto) nach § 11 Abs 1 Z 7, 8 UStG.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsfrist (typisch 14–30 Tage), österreichische IBAN/BIC und Verwendungszweck für einfache Zahlungszuordnung.

Verzugszinsen

Optionaler Hinweis auf gesetzliche Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz) im Zahlungsverzug.

Berufsrechtlicher Hinweis (optional)

Platz für standesrechtlich vorgeschriebene Hinweise — z. B. Kammermitgliedschaft, Berufsbefugnis oder Berufsbezeichnung.

Professionelles Layout

Sauberes, österreichisches Geschäftsbriefformat mit Unternehmensbranding — geeignet für E-Mail-Versand und Papierausdruck.

So erstellen Sie Ihre Honorarnote

In vier Schritten zu einer professionellen Honorarnote nach österreichischem Recht — speziell für freie Berufe und Freelancer.

  1. 1

    Ihre Daten und Auftraggeberdaten eintragen

    Geben Sie Ihre vollständigen Daten ein: Name, Berufsbezeichnung, Adresse, UID-Nummer (ATU…) und Bankverbindung. Tragen Sie anschließend die Daten Ihres Auftraggebers ein — bei Rechnungen über EUR 10.000 auch dessen UID-Nummer.

  2. 2

    Tätigkeiten und Honorar spezifizieren

    Beschreiben Sie die erbrachten Tätigkeiten konkret und für den Auftraggeber nachvollziehbar. Geben Sie den Leistungszeitraum an und legen Sie das Honorar fest — als Pauschalhonorar, nach Stundenaufwand mit Stundensatz oder als Tagessatz. Erfassen Sie Auslagenersatz separat.

  3. 3

    USt-Regelung und Zahlungsbedingungen festlegen

    Prüfen Sie, ob Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder die Kleinunternehmerregelung (EUR 42.000 Grenze, § 6 Abs 1 Z 27 UStG) in Anspruch nehmen. Setzen Sie die Zahlungsfrist (empfohlen: 14–30 Tage) und Ihre IBAN für die Überweisung ein.

  4. 4

    Honorarnote prüfen und versenden

    Prüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie die fertige Honorarnote als PDF herunter und versenden Sie sie an Ihren Auftraggeber. Archivieren Sie eine Kopie für mindestens sieben Jahre nach § 212 UGB und § 132 BAO.

Rechtliche Hinweise für Österreich

Für Angehörige freier Berufe in Österreich gelten neben den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen teils besondere berufsrechtliche Vorschriften.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG

In Österreich können Selbständige und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 42.000 netto die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und Honorarnoten ohne USt-Ausweis stellen. Die Honorarnote muss in diesem Fall den Pflichthinweis enthalten: „Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt." Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze innerhalb von fünf Jahren um maximal 15 % ist unschädlich; wird die Grenze dauerhaft überschritten, tritt ab dem Folgejahr automatisch Umsatzsteuerpflicht ein. Die zuständige österreichische Finanzbehörde (Finanzamt Österreich) ist unverzüglich zu informieren.

Sozialversicherung für Selbständige nach GSVG und SVS

Angehörige freier Berufe in Österreich, die ein Gewerbe betreiben, unterliegen der Pflichtversicherung nach dem GSVG (§ 2 Abs 1 Z 4). Für Künstler gilt das KSVF-Gesetz (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz), das einen Zuschuss zur SVS-Versicherung gewährt. Honorarnoten sind — anders als Rechnungen von Angestellten — nicht lohnsteuerpflichtig; das Honorar wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) versteuert. Die SVS setzt die Beitragsgrundlage auf Basis der Einkommensteuerbescheide fest.

Berufsrechtliche Besonderheiten und Honorartarife

Für bestimmte reglementierte freie Berufe in Österreich gelten gesetzliche oder standesrechtliche Honorarvorschriften: Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Notare nach der Notariatsordnung (NO) und Ziviltechniker nach der Ziviltechnikergebührenordnung. Die Honorarnote muss in diesen Fällen die anzuwendende Tarifgrundlage und die berechneten Positionen korrekt ausweisen. Bei freien Berufen ohne gesetzlichen Tarif (z. B. Unternehmensberater, Journalisten, Grafiker) gilt die freie Honorarvereinbarung nach ABGB. Österreichische Kammern (z. B. Wirtschaftskammer, Rechtsanwaltskammer) bieten Orientierungshilfen für marktübliche Honorarrahmen.

Häufig gestellte Fragen

Jetzt Honorarnote für Österreich erstellen

Erstellen Sie Ihre professionelle Honorarnote nach österreichischem Recht in wenigen Minuten — korrekte Pflichtangaben nach § 11 UStG, Kleinunternehmer-Option und sofortiger PDF-Download.

Kostenlos · Sofort PDF · Kein Konto erforderlich