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Dienstzeugnis Österreich — Kostenlose Vorlage

Erstellen Sie ein rechtssicheres Dienstzeugnis nach österreichischem Recht (§ 1163 ABGB). Die Vorlage berücksichtigt die österreichische Wahrheitspflicht, das Wohlwollensgebot und das Verbot von Geheimzeichen. In wenigen Minuten fertig — für Österreich konzipiert und als PDF herunterladbar.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Donau Consulting GmbH
Schottenring 8, 1010 Wien
Wien, 25.04.2026
DIENSTZEUGNIS
§ 39 AngG / § 1163 ABGB
Frau Sophie Lechner, geboren am 08.11.1989 in Wien, war vom 01.09.2018 bis zum 30.04.2026 in unserem Unternehmen als Senior IT-Beraterin in der Abteilung Consulting and Implementierung beschäftigt.
Über das Unternehmen. Donau Consulting GmbH ist tätig im Bereich Unternehmensberatung mit Schwerpunkt IT-Transformation und beschäftigt rund 85 Mitarbeiter/innen.
Aufgabengebiet. Zu seinem/ihrem Aufgabenbereich zählten insbesondere folgende Tätigkeiten:

• Beratung von Großkunden bei der Einführung und dem Rollout von SAP S/4HANA Finance and Controlling
• Leitung von Workshops, Anforderungsanalyse und Erstellung von Fachkonzepten
• Verantwortung für Lastenhefte, Testkonzepte und Schulungsunterlagen
• Schulung von Endanwendern und Key-Usern in deutscher und englischer Sprache
• Projektreporting an die Geschäftsführung und an Kundenseite
• Mentoring von Junior-Beraterinnen und -Beratern
Besondere Projekte und Erfolge. Erfolgreiche Leitung des SAP S/4HANA-Rollouts bei einem österreichischen Energieversorger (Projektvolumen 1,8 Mio. EUR, 14 Monate Laufzeit). Auszeichnung als „Consultant of the Year" 2024.
Weiterbildung. Im Laufe seines/ihres Dienstverhältnisses hat er/sie an folgenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen: SAP S/4HANA Finance Certification (2024); Project Management Professional/PMP (2023); Lehrgang Agile Coaching ICF (2022).
Fachwissen und Arbeitsweise. Frau Sophie Lechner verfügt über außergewöhnlich umfassende Fachkenntnisse, die er/sie souverän in der Praxis anwendet. Er/sie arbeitet selbständig, eigenverantwortlich und mit hoher Eigeninitiative; auch in Belastungsspitzen behält er/sie den Überblick und priorisiert sicher. Darüber hinaus hat sich auch in Phasen erhöhter Arbeitsbelastung als überaus belastbar, flexibel und stressresistent erwiesen.
Leistungsbeurteilung. Frau Sophie Lechner hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Frau Lechner überzeugte stets durch herausragende Beratungsqualität, hervorragendes Methodenverständnis und ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit gegenüber unseren Kunden auf allen Hierarchieebenen. Ihre Lösungsvorschläge waren stets konzeptionell durchdacht und praxisnah umsetzbar. Als Vorgesetzte/r leitete er/sie das ihm/ihr unterstellte Team mit Umsicht, klarer Kommunikation und hoher Sozialkompetenz; sein/ihr Führungsstil war motivierend und ergebnisorientiert.
Verhalten. Sein/ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich. Er/sie wurde aufgrund seiner/ihrer freundlichen, hilfsbereiten und kollegialen Art von allen geschätzt.
Beendigung des Dienstverhältnisses. Das Dienstverhältnis endete auf eigenen Wunsch von Frau/Herrn Frau Sophie Lechner.
Schlussformel. Frau Sophie Lechner verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch (siehe Beendigungsmodalität). Wir bedauern den Weggang sehr und bedanken uns für die geleistete Arbeit, das Engagement und die kollegiale Zusammenarbeit. Für die berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Dieses Zeugnis wird gemäß § 39 Angestelltengesetz (AngG) bzw. § 1163 ABGB ausgestellt. Es entspricht den Grundsätzen der Wahrheit, des Wohlwollens und der Vollständigkeit. Etwaige Streitigkeiten über Inhalt oder Wortlaut sind beim sachlich und örtlich zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (§ 4 ASGG) anhängig zu machen.
Donau Consulting GmbH
Mag. Maria Schwarz · Geschäftsführerin
Datum: ____________________

Was ist ein Dienstzeugnis in Österreich?

Ein Dienstzeugnis ist ein schriftliches Dokument, das der Dienstgeber dem Dienstnehmer nach Beendigung eines Dienstverhältnisses ausstellt. In Österreich ist der Anspruch des Dienstnehmers auf ein Dienstzeugnis in § 1163 ABGB gesetzlich verankert. Der Anspruch entsteht mit Ende des Dienstverhältnisses — unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigung, eine Entlassung oder eine einvernehmliche Auflösung handelt. Die Verjährungsfrist für den Anspruch beträgt dreißig Jahre. Bei Verweigerung des Zeugnisses kann der Dienstnehmer sein Recht beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) durchsetzen.

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen dem einfachen Dienstzeugnis und dem qualifizierten Dienstzeugnis. Das einfache Zeugnis bestätigt lediglich Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sowie die ausgeübte Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens des Dienstnehmers. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis besteht in Österreich nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder sich aus dem anwendbaren Kollektivvertrag ergibt — ein gesetzlicher Anspruch besteht nach § 1163 ABGB nur auf das einfache Zeugnis.

Der Dienstgeber in Österreich unterliegt beim Ausstellen des Dienstzeugnisses einer doppelten Verpflichtung: Einerseits der Wahrheitspflicht — das Zeugnis muss die tatsächlichen Leistungen und das tatsächliche Verhalten korrekt wiedergeben. Andererseits dem Wohlwollensgebot — die Formulierungen müssen wohlwollend sein und dürfen das berufliche Fortkommen des Dienstnehmers nicht unnötig erschweren. Nach § 1163 Abs 2 ABGB ist es ausdrücklich verboten, im Zeugnis Geheimzeichen, Zeugniscode oder versteckte negative Bemerkungen zu verwenden. Österreichische Gerichte nehmen das Verbot von Geheimzeichen ernst und können bei Verstößen Schadenersatz zusprechen.

Was diese Vorlage enthält

Die österreichische Dienstzeugnis-Vorlage deckt alle gesetzlich erforderlichen Angaben für ein rechtskonformes Dienstzeugnis nach § 1163 ABGB ab.

Personalien des Dienstnehmers

Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Dienstnehmers.

Dienstgeberdaten

Firmenname, Adresse, Firmenbuchnummer und Name des ausstellenden Vorgesetzten.

Beschäftigungszeitraum

Exaktes Eintrittsdatum und Austrittsdatum des Dienstverhältnisses.

Verwendung und Tätigkeiten

Genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und Positionen während der Beschäftigung.

Leistungsbeurteilung (qualifiziert)

Bewertung der fachlichen Leistungen, Arbeitsqualität und Arbeitsmenge — wohlwollend formuliert.

Verhaltensbeurteilung (qualifiziert)

Beschreibung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden — ohne Geheimzeichen.

Führungszeugnis (bei Führungskraft)

Beurteilung der Führungsqualitäten und des Umgangs mit Mitarbeitern bei leitenden Angestellten.

Beendigungsgrund

Optionale Angabe des Beendigungsgrundes — nur auf Wunsch des Dienstnehmers.

Dankesformel

Abschlussformel mit Dank und Wunsch für die Zukunft — österreichischem Standard entsprechend.

Ausstellungsdatum und Unterschrift

Datum der Ausstellung, Unterschrift des Dienstgebers und Firmenstempel.

So erstellen Sie ein Dienstzeugnis in Österreich

Folgen Sie diesen Schritten, um ein rechtssicheres Dienstzeugnis nach österreichischem Recht zu erstellen.

  1. 1

    Personalien und Beschäftigungsdauer eintragen

    Füllen Sie die vollständigen Personalien des Dienstnehmers sowie das genaue Eintrittsdatum und Austrittsdatum ein. Diese Angaben sind nach § 1163 ABGB verpflichtend.

  2. 2

    Tätigkeitsbeschreibung formulieren

    Beschreiben Sie alle ausgeübten Tätigkeiten und Positionen präzise und vollständig. Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung die tatsächliche Arbeit korrekt wiedergibt — Wahrheitspflicht nach österreichischem Recht.

  3. 3

    Leistungs- und Verhaltensbeurteilung verfassen

    Formulieren Sie die Beurteilung wohlwollend und fair gemäß dem österreichischen Wohlwollensgebot. Vermeiden Sie jegliche Formulierungen, die als Geheimzeichen interpretiert werden könnten (§ 1163 Abs 2 ABGB).

  4. 4

    Abschlussformel und Unterschrift

    Fügen Sie eine Dankesformel und Zukunftswünsche hinzu. Unterzeichnen Sie das Zeugnis mit Datum und Firmenstempel. Stellen Sie dem Dienstnehmer das Original aus — keine Kopien.

  5. 5

    Zeitgerechte Ausstellung

    Das Dienstzeugnis sollte unmittelbar nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellt werden. Bei Verzögerung kann der Dienstnehmer in Österreich das Zeugnis beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) einklagen.

Rechtliche Hinweise

Das Dienstzeugnisrecht in Österreich schützt sowohl den Dienstnehmer als auch den Dienstgeber. Die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer in Österreich.

Geprüft für österreichisches Recht

Anspruch und Durchsetzung nach § 1163 ABGB

Jeder Dienstnehmer in Österreich hat nach § 1163 ABGB einen einklagbaren Anspruch auf ein Dienstzeugnis nach Ende des Dienstverhältnisses. Der Anspruch unterliegt der dreißigjährigen Verjährungsfrist des ABGB. Verweigert der Dienstgeber die Ausstellung, kann der Dienstnehmer das Zeugnis im Klagsweg beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Österreich durchsetzen. Der OGH hat in mehreren Entscheidungen die Bedeutung des Zeugnisanspruchs für das berufliche Fortkommen bekräftigt.

Verbot von Geheimzeichen und Zeugniscode

Nach § 1163 Abs 2 ABGB ist es in Österreich ausdrücklich verboten, im Dienstzeugnis Geheimzeichen, versteckte Hinweise oder einen Zeugniscode zu verwenden, der dem Dienstnehmer schaden könnte. Dazu zählen sowohl direkte Geheimzeichen als auch mittelbare Formulierungen, die in Fachkreisen als negativ bekannt sind (z. B. „Er war stets bemüht" als Zeichen mangelnder Kompetenz). Österreichische Gerichte sprechen bei nachgewiesenem Geheimzeichenmissbrauch Schadenersatz zu. Die Arbeiterkammer Österreich (AK) bietet Unterstützung beim Erkennen unzulässiger Formulierungen.

Wahrheitspflicht und Wohlwollensgebot

Der österreichische Dienstgeber steht beim Zeugnisausstellen in einem Spannungsverhältnis: Das Zeugnis muss einerseits wahrheitsgemäß sein — er darf also keine falschen Angaben machen. Andererseits gebietet das österreichische Wohlwollensgebot, die Formulierungen so zu wählen, dass der Dienstnehmer bei künftigen Bewerbungen nicht unnötig benachteiligt wird. Beide Pflichten müssen in Einklang gebracht werden. Schreibt der Dienstgeber ein wissentlich falsches oder übertrieben negatives Zeugnis, haftet er dem Dienstnehmer gegenüber auf Schadenersatz nach ABGB.

Häufig gestellte Fragen

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