Landesspezifische Rechtsinhalte
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Geldleihen ohne Streit: Erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Darlehensvertrag nach österreichischem Recht — egal ob zwischen Privatpersonen, im Unternehmenskontext oder als Verbraucherdarlehen. Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Anforderungen der §§ 983 ff. ABGB, des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) und des KSchG ab und steht Ihnen sofort als professionelles PDF zur Verfügung.
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Ein Darlehensvertrag ist eine Vereinbarung, durch die eine Partei (Darlehensgeber) der anderen Partei (Darlehensnehmer) Geld oder andere vertretbare Sachen überlässt, und der Darlehensnehmer sich verpflichtet, Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Seit der Reform des Darlehensrechts im Jahr 2010 ist das österreichische Darlehen ein Konsensualvertrag: Der Vertrag kommt bereits durch die Einigung zustande, nicht erst durch die Übergabe des Geldes. Diese Regelung findet sich in den §§ 983 ff. ABGB und gilt für alle Darlehensformen — von der privaten Geldleihe bis zum unternehmerischen Kreditverhältnis.
Man unterscheidet in Österreich vor allem drei Darlehenstypen: das unverzinsliche Privatdarlehen zwischen natürlichen Personen, das verzinste Unternehmerdarlehen sowie das Verbraucherdarlehen nach dem Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG). Beim Verbraucherdarlehen — also wenn der Darlehensgeber Unternehmer und der Darlehensnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG ist — gelten besondere Schutzvorschriften: Pflichtangaben im Vertrag (effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Ratenhöhe), ein 14-tägiges Rücktrittsrecht sowie Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung. Verstöße gegen das VerbrKrG können zur Nichtigkeit einzelner Klauseln führen.
In Österreich empfiehlt sich die Schriftform für jeden Darlehensvertrag dringend, auch wenn das ABGB keine besondere Form vorschreibt. Ein schriftlicher Darlehensvertrag nach österreichischem Recht dient im Streitfall vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht als Urkundenbeweis, erleichtert die Besteuerung (Gebührenrecht) und macht Zinsen, Fälligkeiten und Sicherheiten unmissverständlich nachvollziehbar. Die österreichische Rechtsprechung des OGH (Oberster Gerichtshof) stärkt regelmäßig die Position gut dokumentierter Darlehensgeber.
Die Doxuno-Darlehensvertragsvorlage für Österreich deckt alle Pflichtangaben nach ABGB und VerbrKrG sowie praxisrelevante Sicherheitsklauseln ab.
Vollständige Identifikation von Darlehensgeber und Darlehensnehmer — Name, Adresse, Geburtsdatum (Privatpersonen) bzw. Firmenbuchnummer (Unternehmen) nach österreichischem Recht.
Klar definierter Darlehensbetrag in Euro (€) mit Auszahlungsmodalitäten — Überweisung auf ein österreichisches IBAN oder Barzahlung mit Quittungspflicht.
Wahlweise zinsfrei oder mit vereinbartem Zinssatz nach § 988 ABGB — inkl. Regelung zu Verzugszinsen nach § 1333 ABGB sowie Pflichtangabe des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherdarlehen (VerbrKrG).
Flexible Rückzahlungsstruktur: Einmalbetrag zu einem Fälligkeitsdatum, monatliche Raten oder individuelle Tilgungsvereinbarung — mit Amortisationstabelle auf Wunsch.
Regelung zu Sicherungsübereignung, Bürgschaft nach §§ 1346 ff. ABGB, Hypothek/Pfandrecht nach GBG (Grundbuchsgesetz) oder Schuldbeitritt als Sicherungsmittel.
Bedingungen für außerplanmäßige Tilgungen — bei Verbraucherdarlehen gelten die Sonderregeln des VerbrKrG (Entschädigungsanspruch des Darlehensgebers begrenzt).
Bei Verbraucherdarlehen: 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 12 VerbrKrG mit Belehrungspflicht des Darlehensgebers.
Regelung der Folgen von Zahlungsverzug nach §§ 1333 f. ABGB, Gesamtfälligstellung bei wiederholtem Verzug sowie Mahnmodalitäten.
Optionale Zweckbindung des Darlehens — z. B. Immobilienkauf, Unternehmensfinanzierung oder persönliche Anschaffung — mit Kontrollrechten des Darlehensgebers.
Kurzklausel zur datenschutzkonformen Verarbeitung der im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten nach DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz (DSG).
Österreichisches Recht (ABGB, VerbrKrG, KSchG) mit Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten oder am vereinbarten Erfüllungsort in Österreich.
Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis für Änderungen sowie Vollständigkeitsklausel nach österreichischem Vertragsrecht.
In vier einfachen Schritten zu einem rechtskonformen Darlehensvertrag nach österreichischem Recht — kein Jurastudium erforderlich.
Entscheiden Sie, ob es sich um ein Privatdarlehen zwischen natürlichen Personen, ein Unternehmerdarlehen oder ein Verbraucherdarlehen nach VerbrKrG handelt. Der Typ bestimmt, welche Pflichtangaben und Schutzvorschriften gelten.
Geben Sie die vollständigen Daten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein. Tragen Sie den Darlehensbetrag in Euro, den Zinssatz sowie das geplante Auszahlungsdatum ein.
Wählen Sie zwischen Einmalrückzahlung und Ratentilgung, legen Sie Fälligkeitstermine fest und ergänzen Sie bei Bedarf Sicherheitenklauseln — z. B. Bürgschaft, Hypothek oder Sicherungsübereignung nach österreichischem Recht.
Kontrollieren Sie alle eingegebenen Daten in der Live-Vorschau und laden Sie Ihren fertigen österreichischen Darlehensvertrag als professionelles PDF herunter. Beide Parteien unterzeichnen das Dokument — handschriftlich oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach eIDAS.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Das österreichische Darlehensrecht weist gegenüber anderen Rechtsordnungen wichtige Besonderheiten auf, die bei jedem Darlehensvertrag zu beachten sind.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Geprüft für österreichisches Recht
Mit der Schuldrechtsreform 2010 hat Österreich das Darlehensrecht grundlegend modernisiert. Das österreichische Darlehen ist seitdem ein Konsensualvertrag (§ 983 ABGB): Es kommt bereits durch übereinstimmende Willenserklärung zustande, nicht erst durch die tatsächliche Geldübergabe. Der Darlehensgeber ist damit verpflichtet, den Betrag auszuzahlen, sobald der Vertrag geschlossen ist. Eine sorgfältig formulierte Auszahlungsbedingung (z. B. Vorlage von Sicherheiten) ist daher in jedem österreichischen Darlehensvertrag unverzichtbar. Die Zinspflicht entsteht nach § 988 ABGB erst ab Auszahlung.
Wenn der Darlehensgeber Unternehmer und der Darlehensnehmer Verbraucher im Sinne des österreichischen KSchG (Konsumentenschutzgesetzes) ist, greifen die strengen Schutzvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG). Pflichtangaben im Vertrag umfassen den Nettodarlehensbetrag, den Sollzinssatz, den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und den Gesamtbetrag sowie Art und Anzahl der Zahlungen. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Pflichtmerkmal kann dazu führen, dass der Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz (4 % p.a. nach § 1000 ABGB) reduziert wird. Österreichische Verbraucher haben außerdem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Zur Absicherung eines Darlehens stehen in Österreich mehrere Instrumente zur Verfügung: Die Bürgschaft nach §§ 1346 ff. ABGB verpflichtet einen Dritten als Bürgen; die Hypothek belastet eine Liegenschaft und muss im österreichischen Grundbuch (GBG) eingetragen werden — hierfür ist die notarielle Beglaubigung der Urkunde und die Eintragung beim Grundbuchsgericht zwingend. Movable Sachen können durch Pfandrecht oder Sicherungsübereignung gesichert werden. Bei einem Darlehen an eine GmbH empfiehlt sich in Österreich zusätzlich eine Gesellschafterunterschrift als persönliche Bürgschaft.
Schriftlich abgeschlossene Darlehensverträge können in Österreich der Rechtsgeschäftsgebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) unterliegen, wenn sie im Inland errichtet oder unterzeichnet werden. Die Gebühr beträgt üblicherweise 0,8 % der Darlehenssumme (Bestandvertrag). Bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen prüft die österreichische Finanzbehörde (Finanzamt) zudem die Fremdüblichkeit (Drittvergleich): Zinssatz, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten müssen marktkonform sein, sonst droht eine steuerliche Umqualifizierung in eine verdeckte Schenkung.
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren rechtssicheren österreichischen Darlehensvertrag nach §§ 983 ff. ABGB sofort als professionelles PDF herunter.
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