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Kostenloses Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten (VVT) Vorlage

Das VVT dokumentiert alle Datenverarbeitungen in Ihrem Unternehmen und ist nach Art. 30 DSGVO Pflicht. Kostenlose Vorlage — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN
Gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO · Stand: 1. April 2026
VERANTWORTLICHER (ART. 4 NR. 7 DSGVO)
NAME / FIRMANordlicht Handels GmbH (GmbH)
ANSCHRIFTHeinrich-Hertz-Straße 14, 22083 Hamburg
KONTAKTPERSONSören Petersen
E-MAILdatenschutz@nordlicht-handel.de
TELEFON+49 40 123456-20
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R (ART. 37–39 DSGVO)
STATUSPflichtbenennung (§ 38 BDSG / Art. 37 DSGVO)
NAMERA Dr. Henrike Bauer, extern (Bauer Datenschutz PartG mbB)
ANSCHRIFTBallindamm 9, 20095 Hamburg
E-MAILdsb@bauer-datenschutz.de
TELEFON+49 40 987654-0
Dieses Verzeichnis wird gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO geführt und auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt (Art. 30 Abs. 4 DSGVO). Es erfüllt die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und dokumentiert sämtliche Verarbeitungstätigkeiten im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
1.
RECHTSGRUNDLAGE DER DOKUMENTATIONSPFLICHT
Gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO hat jede/r Verantwortliche und ggf. ihr/sein Vertreter ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die ihrer/seiner Zuständigkeit unterliegen. Die Pflicht gilt schriftlich oder in einem elektronischen Format (Art. 30 Abs. 3 DSGVO). Das Verzeichnis muss u. a. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (und ggf. des DSB), die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten, die Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen und die technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO enthalten. Die Ausnahmeregelung des Art. 30 Abs. 5 DSGVO (< 250 Beschäftigte) greift nur, sofern die Verarbeitung kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, nicht regelmäßig erfolgt und keine besonderen Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder Strafdaten (Art. 10 DSGVO) umfasst. Diese Bedingungen liegen in der Praxis selten gleichzeitig vor, weshalb die Verzeichnispflicht faktisch für fast alle Unternehmen gilt.
2.
RECHENSCHAFTSPFLICHT (ART. 5 ABS. 2 DSGVO)
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der Grundsätze nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO (Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit) verantwortlich und muss deren Einhaltung nachweisen können. Dieses Verzeichnis bildet zusammen mit den Informationspflichten (Art. 13/14 DSGVO), den TOMs (Art. 32 DSGVO), etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) und den AV-Verträgen (Art. 28 DSGVO) den Kern der Nachweisdokumentation.
Übersicht der Verarbeitungstätigkeiten
Verarbeitungstätigkeiten
Nr.BezeichnungZweckRechtsgrundlageLöschfrist
1Kundenkonto / Registrierung Online-ShopEinrichtung und Verwaltung von Kundenkonten, Authentifizierung, BestellhistorieArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / vorvertragliche Maßnahmen)Löschung des Kontos auf Anfrage / nach 3 Jahren Inaktivität; Bestelldaten gem. § 257 HGB / § 147 AO (10 Jahre)
2BestellabwicklungVerarbeitung von Bestellungen, Rechnungsstellung, LieferungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (§ 14 UStG, § 238 HGB)10 Jahre gemäß § 257 Abs. 4 HGB / § 147 AO
3ZahlungsabwicklungVerarbeitung von Zahlungen (Rechnung, Lastschrift, PayPal, Kreditkarte, Klarna)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Geldwäschegesetz)10 Jahre gemäß § 147 AO; Token bis Widerruf
4Newsletter-VersandVersand werblicher E-Mails mit Angeboten und NeuigkeitenArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Double-Opt-InUnverzüglich nach Widerruf der Einwilligung; Protokoll der Einwilligung 3 Jahre (Nachweispflicht)
5Server-Log-DateienSicherstellung der Funktionsfähigkeit, Angriffsabwehr (IT-Sicherheit)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)7 Tage (nicht-sicherheitsrelevante Logs), max. 30 Tage
6Cookies und WebanalyseReichweitenmessung und Website-OptimierungArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TTDSG (Einwilligung per Consent-Banner)Cookie-Lebensdauer max. 13 Monate; Analyse-Daten nach 24 Monaten
7Kontaktformular und SupportBearbeitung von KundenanfragenArt. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO24 Monate nach Abschluss der Anfrage, sofern kein Vertragsbezug
8BewerbermanagementDurchführung von BewerbungsverfahrenArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG6 Monate nach Absage (§ 15 AGG); bei Einwilligung: Talentpool bis Widerruf
9PersonaldatenverwaltungDurchführung des Beschäftigungsverhältnisses§ 26 Abs. 1 BDSG; Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO (Lohnsteuer, Sozialversicherung)10 Jahre nach Austritt (§ 147 AO, § 257 HGB); sonstige Unterlagen 3 Jahre (§ 195 BGB)
10Videoüberwachung Lager/EingangsbereichDiebstahlschutz, Hausrecht, Aufklärung von StraftatenArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 4 BDSG; Kennzeichnungspflicht § 4 Abs. 2 BDSG72 Stunden, sofern kein Vorfall; andernfalls bis zur Klärung (max. 30 Tage)
11Buchhaltung / FinanzbuchhaltungErfüllung handels- und steuerrechtlicher PflichtenArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 238 HGB, § 257 HGB, § 147 AO10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO); Handelsbriefe 6 Jahre
12Retouren- und ReklamationsmanagementBearbeitung von Retouren und GewährleistungsansprüchenArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO10 Jahre (§ 147 AO); Retourenkommentare 3 Jahre
Nr. 1: Kundenkonto / Registrierung Online-Shop
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGEinrichtung und Verwaltung von Kundenkonten, Authentifizierung, Bestellhistorie
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / vorvertragliche Maßnahmen)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENKundinnen und Kunden, Interessenten
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENName, Anrede, Lieferanschrift, Rechnungsanschrift, E-Mail, Telefon, Passwort-Hash, Bestellhistorie
EMPFÄNGER DER DATENShop-Hoster (AVV), Kundenservice (intern), Versanddienstleister
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUERLöschung des Kontos auf Anfrage / nach 3 Jahren Inaktivität; Bestelldaten gem. § 257 HGB / § 147 AO (10 Jahre)
TOMS (ART. 32 DSGVO)TLS 1.3, bcrypt-Passwort-Hashing, Rollenbasierter Zugriff, 2FA für Admins
Nr. 2: Bestellabwicklung
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGVerarbeitung von Bestellungen, Rechnungsstellung, Lieferung
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (§ 14 UStG, § 238 HGB)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENKundinnen und Kunden
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENBestellinhalte, Rechnungsnummer, Lieferadresse, Bestelldatum, Zahlart
EMPFÄNGER DER DATENVersanddienstleister (DHL, DPD), Zahlungsdienstleister, Steuerberater (AVV)
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER10 Jahre gemäß § 257 Abs. 4 HGB / § 147 AO
TOMS (ART. 32 DSGVO)Verschlüsselte Übertragung an Dienstleister, DMS mit Zugriffskontrolle
Nr. 3: Zahlungsabwicklung
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGVerarbeitung von Zahlungen (Rechnung, Lastschrift, PayPal, Kreditkarte, Klarna)
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Geldwäschegesetz)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENZahlende Kundinnen und Kunden
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENIBAN, Kreditkarten-Token, Transaktions-ID, Zahlbetrag
EMPFÄNGER DER DATENZahlungsdienstleister (Stripe, PayPal, Klarna — AVV)
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)USA (Stripe — EU-SCC + EU-US DPF); Luxemburg, Schweden (EU)
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER10 Jahre gemäß § 147 AO; Token bis Widerruf
TOMS (ART. 32 DSGVO)PCI-DSS-konformer Dienstleister, keine lokale Speicherung der Kreditkartendaten, TLS 1.3
Nr. 4: Newsletter-Versand
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGVersand werblicher E-Mails mit Angeboten und Neuigkeiten
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Double-Opt-In
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENNewsletter-Abonnenten
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENE-Mail, Anrede, Name, Einwilligungszeitpunkt/-IP, Öffnungs-/Klickraten
EMPFÄNGER DER DATENE-Mail-Service-Provider (AVV, z. B. CleverReach — Deutschland)
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUERUnverzüglich nach Widerruf der Einwilligung; Protokoll der Einwilligung 3 Jahre (Nachweispflicht)
TOMS (ART. 32 DSGVO)Double-Opt-In, verschlüsselte Übertragung, dokumentierter Abbestell-Link in jeder Mail
Nr. 5: Server-Log-Dateien
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGSicherstellung der Funktionsfähigkeit, Angriffsabwehr (IT-Sicherheit)
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENBesucherinnen und Besucher der Website
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENIP-Adresse (gekürzt), Zeitstempel, Request, User-Agent, Referrer
EMPFÄNGER DER DATENHosting-Provider (AVV)
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER7 Tage (nicht-sicherheitsrelevante Logs), max. 30 Tage
TOMS (ART. 32 DSGVO)IP-Kürzung, Fail2Ban, WAF, regelmäßige Log-Rotation
Nr. 6: Cookies und Webanalyse
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGReichweitenmessung und Website-Optimierung
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TTDSG (Einwilligung per Consent-Banner)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENWebsite-Besucher
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENPseudonyme Nutzer-IDs, besuchte Seiten, Verweildauer, Gerätekategorie
EMPFÄNGER DER DATENAnalyse-Anbieter (AVV, z. B. Matomo self-hosted)
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine (Matomo on-premise)
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUERCookie-Lebensdauer max. 13 Monate; Analyse-Daten nach 24 Monaten
TOMS (ART. 32 DSGVO)Consent-Banner (TCF v2.2), IP-Anonymisierung, keine Weitergabe an Dritte
Nr. 7: Kontaktformular und Support
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGBearbeitung von Kundenanfragen
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENAnfragende Personen (Kunden, Interessenten)
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENName, E-Mail, Anfragetext, ggf. Bestellnummer
EMPFÄNGER DER DATENSupport-Ticket-System (AVV), zuständige interne Abteilung
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER24 Monate nach Abschluss der Anfrage, sofern kein Vertragsbezug
TOMS (ART. 32 DSGVO)TLS, Zugriffsbeschränkung, interne Löschroutinen
Nr. 8: Bewerbermanagement
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGDurchführung von Bewerbungsverfahren
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENBewerberinnen und Bewerber
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENBewerbungsunterlagen, Lebenslauf, Zeugnisse, Foto (freiwillig), Kontaktdaten
EMPFÄNGER DER DATENHR-Abteilung, ggf. einbezogene Fachabteilung
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER6 Monate nach Absage (§ 15 AGG); bei Einwilligung: Talentpool bis Widerruf
TOMS (ART. 32 DSGVO)Verschlüsseltes Bewerber-Portal, Berechtigungskonzept
Nr. 9: Personaldatenverwaltung
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGDurchführung des Beschäftigungsverhältnisses
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)§ 26 Abs. 1 BDSG; Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO (Lohnsteuer, Sozialversicherung)
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENBeschäftigte
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENStammdaten, Steuer-ID, SV-Nummer, Bankverbindung, Arbeitszeitdaten, Urlaub, Leistungsdaten
EMPFÄNGER DER DATENLohnbüro (AVV), Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER10 Jahre nach Austritt (§ 147 AO, § 257 HGB); sonstige Unterlagen 3 Jahre (§ 195 BGB)
TOMS (ART. 32 DSGVO)Rollenbasierter Zugriff (HR), verschlüsselte Datenbank, physische Aktensicherung
Nr. 10: Videoüberwachung Lager/Eingangsbereich
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGDiebstahlschutz, Hausrecht, Aufklärung von Straftaten
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 4 BDSG; Kennzeichnungspflicht § 4 Abs. 2 BDSG
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENKunden, Lieferanten, Beschäftigte, Besucher
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENBildaufnahmen (ohne Ton), Zeitstempel
EMPFÄNGER DER DATENSicherheitsdienst (AVV), bei Vorfällen: Polizei/Staatsanwaltschaft
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER72 Stunden, sofern kein Vorfall; andernfalls bis zur Klärung (max. 30 Tage)
TOMS (ART. 32 DSGVO)Blickfeldbegrenzung, Hinweisschilder, verschlüsselte Speicherung, Vier-Augen-Prinzip bei Einsicht
Nr. 11: Buchhaltung / Finanzbuchhaltung
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGErfüllung handels- und steuerrechtlicher Pflichten
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 238 HGB, § 257 HGB, § 147 AO
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENGeschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Beschäftigte
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENBuchungsbelege, Rechnungen, Kontoauszüge, Geschäftskorrespondenz
EMPFÄNGER DER DATENSteuerberater (AVV), Finanzamt, Wirtschaftsprüfer
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER10 Jahre (§ 257 HGB, § 147 AO); Handelsbriefe 6 Jahre
TOMS (ART. 32 DSGVO)Revisionssichere Archivierung, Zugriffsbeschränkung, Backup-Konzept
Nr. 12: Retouren- und Reklamationsmanagement
DETAILS
ZWECK DER VERARBEITUNGBearbeitung von Retouren und Gewährleistungsansprüchen
RECHTSGRUNDLAGE (ART. 6 DSGVO)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag); Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO
KATEGORIEN BETROFFENER PERSONENKundinnen und Kunden
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATENBestellnummer, Retouren-Gründe, Bankverbindung für Rückzahlungen
EMPFÄNGER DER DATENWarenwirtschaft (intern), Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister
DRITTLANDÜBERMITTLUNG (ART. 44–49 DSGVO)Keine
LÖSCHFRIST / SPEICHERDAUER10 Jahre (§ 147 AO); Retourenkommentare 3 Jahre
TOMS (ART. 32 DSGVO)Interne Prozessfreigaben, Revisionslog, TLS
3.
TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN (ART. 32 DSGVO)
Gemäß Art. 32 DSGVO sind angemessene TOMs zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen — insbesondere Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die dauerhafte Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sowie die rasche Wiederherstellbarkeit nach physischen oder technischen Zwischenfällen.

Technische Maßnahmen: TLS 1.3 für alle externen Verbindungen; verschlüsselte Datenbanken (AES-256 at rest); rollenbasiertes Zugriffskonzept mit Least-Privilege; 2FA für alle administrativen Zugänge; regelmäßige Penetrationstests; tägliche verschlüsselte Backups mit 30-Tage-Retention (3-2-1-Strategie); Endpoint-Protection auf allen Arbeitsplätzen; Festplattenverschlüsselung (LUKS/BitLocker); Logging und SIEM-Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse.

Organisatorische Maßnahmen: Datenschutzrichtlinie und Verpflichtung auf die Vertraulichkeit (Art. 29 DSGVO) aller Beschäftigten; jährliche Datenschutz- und IT-Sicherheits-Schulungen; dokumentiertes Berechtigungsmanagement mit Rezertifizierung; Clean-Desk-Policy; Besucherregistrierung; dokumentierte Lösch- und Aufbewahrungskonzepte; Meldewege für Datenschutzvorfälle (interne Eskalation an DSB binnen 24 h); AV-Verträge mit allen Dienstleistern.
4.
ÜBERMITTLUNG IN DRITTLÄNDER (ART. 44–49 DSGVO)
Übermittlungen personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU/des EWR erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO), geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO — insbesondere EU-Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss 2021/914) oder einer Ausnahme nach Art. 49 DSGVO. Für Übermittlungen in die USA wird, soweit einschlägig, auf das EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss vom 10.07.2023) zurückgegriffen; andernfalls werden Standardvertragsklauseln zuzüglich einer Transfer Impact Assessment (TIA) in Umsetzung der „Schrems II"-Rechtsprechung (EuGH, Urteil v. 16.07.2020, C-311/18) verwendet.

Tatsächliche Drittlandübermittlungen: Übermittlung an Stripe Payments Europe (Irland) mit Weiterleitung an Stripe, Inc. (USA) auf Grundlage EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914) und EU-US Data Privacy Framework; TIA durchgeführt und dokumentiert. Keine sonstigen Drittlandübermittlungen.
5.
AUFTRAGSVERARBEITUNG (ART. 28 DSGVO)
Soweit Dritte im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Der Verantwortliche arbeitet nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete TOMs durchgeführt werden und die Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt.

Auftragsverarbeiter (Übersicht): Hosting: Hetzner Online GmbH (DE — AVV). E-Mail-Marketing: CleverReach GmbH (DE — AVV). Zahlungsabwicklung: Stripe Payments Europe (IE — AVV + EU-SCC). Versand: DHL Paket GmbH, DPD Deutschland GmbH. Steuerberatung: Müller und Partner StB (DE — AVV). Cloud-Speicherung interner Dokumente: IONOS SE (DE — AVV). Support-Ticket-System: self-hosted Zammad.
6.
SPEICHERDAUER UND LÖSCHFRISTEN
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Zu beachten sind insbesondere § 257 HGB (6 bzw. 10 Jahre für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und Handelsbriefe) und § 147 AO (steuerrelevante Unterlagen 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht oder anonymisiert, sofern keine weiteren Rechtsgrundlagen für eine Speicherung bestehen.
7.
MELDEPFLICHTEN BEI DATENSCHUTZVORFÄLLEN (ART. 33, 34 DSGVO)
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Bei voraussichtlich hohem Risiko werden die betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO unverzüglich benachrichtigt. Sämtliche Vorfälle werden intern dokumentiert (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).
8.
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG (ART. 35 DSGVO)
Bei Verarbeitungen, die aufgrund ihrer Art, des Umfangs, der Umstände oder der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben — insbesondere bei systematischer und umfassender Bewertung, umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche — wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO durchgeführt. Die „Muss-Liste" der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 14 Abs. 3 DSAnpUG-EU / Beschlusskammer DSK) wird beachtet.
9.
AKTUALISIERUNG UND AUFBEWAHRUNG DES VERZEICHNISSES
Dieses Verzeichnis wird laufend aktualisiert und mindestens einmal jährlich einer vollständigen Überprüfung unterzogen. Änderungen an bestehenden Verarbeitungstätigkeiten (Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Drittland, TOMs) werden zeitnah eingearbeitet; neue Verarbeitungstätigkeiten werden vor Aufnahme der Verarbeitung erfasst. Das Verzeichnis wird gemäß Art. 30 Abs. 4 DSGVO der Aufsichtsbehörde auf deren Anfrage zur Verfügung gestellt.

Nächste planmäßige Überprüfung: 1. April 2027
STAND UND VERANTWORTUNG
STAND DES VERZEICHNISSES1. April 2026
ERSTELLT VONSören Petersen (Geschäftsführer (zugleich Ansprechpartner für Datenschutz im Unternehmen))
VERANTWORTLICHER
Sören Petersen
Geschäftsführer (zugleich Ansprechpartner für Datenschutz im Unternehmen)
Nordlicht Handels GmbH (GmbH)
Datum: ____________________
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R (ZUR KENNTNIS)
RA Dr. Henrike Bauer, extern (Bauer Datenschutz PartG mbB)
Datum: ____________________

Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten (VVT) ist eine zentrale Dokumentation aller Verarbeitungen personenbezogener Daten in einem Unternehmen. Es ist nach Art. 30 DSGVO fuer jeden Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter verpflichtend und muss der Aufsichtsbehoerde auf Anfrage vorgelegt werden.

Das VVT muss fuer jede Verarbeitungstaetigkeit enthalten: Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen, Empfaenger, Drittlanduebermittlung, Loeschfristen und technisch-organisatorische Massnahmen. Es dient als Grundlage fuer die Datenschutz-Folgenabschaetzung und die Erfuellung der Rechenschaftspflicht.

Unsere Vorlage bietet ein strukturiertes Format fuer die Erfassung aller Verarbeitungstaetigkeiten — von Personalverwaltung ueber Marketing bis IT-Administration. Sie beruecksichtigt die Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehoerden.

Was diese Vorlage enthaelt

Unser VVT deckt alle Pflichtinhalte nach Art. 30 DSGVO ab.

Verantwortlicher und DSB

Name, Kontaktdaten des Verantwortlichen, Vertreters und Datenschutzbeauftragten.

Verarbeitungstaetigkeiten

Strukturierte Erfassung jeder einzelnen Verarbeitungstaetigkeit.

Zweck der Verarbeitung

Beschreibung des Verarbeitungszwecks fuer jede Taetigkeit.

Datenkategorien

Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten (Stammdaten, Kontaktdaten, Bankdaten, etc.).

Betroffene Personengruppen

Kategorien betroffener Personen (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Bewerber).

Empfaenger

Interne und externe Empfaenger der Daten, einschliesslich Auftragsverarbeiter.

Loeschfristen

Vorgesehene Fristen fuer die Loeschung der verschiedenen Datenkategorien.

Technisch-organisatorische Massnahmen

Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen nach Art. 32 DSGVO.

So erstellen Sie ein VVT

In fuenf Schritten zu Ihrem DSGVO-konformen VVT.

  1. 1

    Verantwortlichen eintragen

    Geben Sie die Daten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten ein.

  2. 2

    Verarbeitungen erfassen

    Listen Sie alle Verarbeitungstaetigkeiten in Ihrem Unternehmen auf.

  3. 3

    Details zu jeder Verarbeitung ergaenzen

    Tragen Sie Zweck, Datenkategorien, Betroffene, Empfaenger und Loeschfristen ein.

  4. 4

    TOM dokumentieren

    Beschreiben Sie die technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Kontrollieren Sie das VVT und laden Sie es als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Das VVT ist eine zentrale DSGVO-Pflicht.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Pflicht nach Art. 30 DSGVO

Jeder Verantwortliche und Auftragsverarbeiter muss ein VVT fuehren. Die Ausnahme fuer Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (Art. 30 Abs. 5 DSGVO) greift praktisch nie, da sie nur gilt, wenn die Verarbeitung kein Risiko birgt und nur gelegentlich erfolgt.

Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)

Das VVT ist ein zentrales Instrument zur Erfuellung der Rechenschaftspflicht. Der Verantwortliche muss nachweisen koennen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform erfolgt. Das VVT dient als Dokumentationsnachweis gegenueber der Aufsichtsbehoerde.

Kontrolle durch Aufsichtsbehoerden

Die Aufsichtsbehoerden koennen das VVT jederzeit anfordern (Art. 30 Abs. 4 DSGVO). Fehlt das VVT oder ist es unvollstaendig, drohen Bussgelder nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO (bis 10 Mio. Euro oder 2 % des Jahresumsatzes).

Regelmaessige Aktualisierung

Das VVT muss aktuell gehalten werden. Neue Verarbeitungstaetigkeiten, Aenderungen bestehender Verarbeitungen und die Loeschung nicht mehr relevanter Eintraege muessen zeitnah dokumentiert werden.

Haeufig gestellte Fragen

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