Doxuno
GeschäftlichDeutschland

Kostenlose Abtretungsvereinbarung Vorlage

Mit einer Abtretungsvereinbarung übertragen Sie Forderungen oder Rechte rechtssicher auf einen Dritten. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach deutschem Recht — Formular ausfüllen, Vorschau prüfen und sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich

PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert

ABTRETUNGSVEREINBARUNG
Forderungsabtretung Gemäß §§ 398 Ff. BGB  ·  Hamburg
ZEDENT (ABTRETENDER / ALTER GLÄUBIGER)
Hamburger Handelskontor GmbH
Jungfernstieg 44, 20354 Hamburg
Durch: Thomas Berger, Geschäftsführer
ZESSIONAR (EMPFÄNGER / NEUER GLÄUBIGER)
Nordfinanz Factoring AG
Ballindamm 12, 20095 Hamburg
Durch: Sabine Keller, Vorstand
Inkrafttreten: 1. April 2026
Kaufpreisforderung aus Liefervertrag · 75.000 EUR
Diese Abtretungsvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) wird geschlossen am 1. April 2026 zwischen Hamburger Handelskontor GmbH („Zedent“ oder „alter Gläubiger“) und Nordfinanz Factoring AG („Zessionar“ oder „neuer Gläubiger“). Die Parteien vereinbaren die Abtretung der nachfolgend bezeichneten Forderung nach Maßgabe der §§ 398 ff. BGB:
1.
GEGENSTAND DER ABTRETUNG
Der Zedent tritt hiermit die im Folgenden näher bezeichnete Forderung an den Zessionar ab, und der Zessionar nimmt die Abtretung an (§ 398 Satz 1 BGB). Die Abtretung bezieht sich auf folgende Kaufpreisforderung aus Liefervertrag: Offene Kaufpreisforderung aus Lieferung von 50 Industrieventilen Typ HK-IV-250 an die Bayerische Maschinenbau GmbH gemäß Liefervertrag vom 15. Januar 2026.
2.
SCHULDNER DER FORDERUNG
Schuldner der abgetretenen Forderung ist: Bayerische Maschinenbau GmbH, Anschrift: Industriestraße 12, 85053 Ingolstadt. Die Parteien sind sich einig, dass mit Wirksamwerden dieser Abtretung der Zessionar als neuer Gläubiger gegenüber dem Schuldner in sämtliche Rechte aus der Forderung eintritt.
3.
RECHTSGRUND UND HÖHE DER FORDERUNG
Die abgetretene Forderung beruht auf folgendem Rechtsgrund: Liefervertrag vom 15.01.2026, Rechnung Nr. HHK-2026-0042 vom 03.02.2026. Die Hauptforderung beträgt 75.000 EUR. Die Forderung ist fällig am 05.03.2026 (Zahlungsziel 30 Tage netto). Zum Nachweis stellt der Zedent dem Zessionar auf Verlangen sämtliche Belege, Verträge und Korrespondenz zur Verfügung (§ 402 BGB — Auskunftspflicht).
4.
ÜBERGANG DER NEBENRECHTE
Mit der Abtretung gehen sämtliche mit der Forderung verbundenen Nebenrechte auf den Zessionar über (§ 401 BGB). Hierzu gehören insbesondere: (a) angefallene und künftig entstehende Zinsen (Verzugszinsen, Vertragszinsen); (b) Sicherheiten wie Pfandrechte, Hypotheken und Grundschulden, soweit sie akzessorisch sind; (c) Bürgschaften; (d) bestehende Eigentumsvorbehalte; (e) Ansprüche auf Vertragsstrafen; sowie (f) alle weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Nebenrechte. Nicht übertragbare höchstpersönliche Nebenrechte verbleiben beim Zedenten.
5.
GEGENLEISTUNG
Als Gegenleistung für die Abtretung zahlt der Zessionar an den Zedenten einen Kaufpreis von 71.250 EUR. Der Kaufpreis ist Zug um Zug gegen Unterzeichnung dieser Vereinbarung zur Zahlung fällig. Bei Verzug kann der Zedent von der Vereinbarung gemäß §§ 323, 326 BGB zurücktreten.
6.
WIRKSAMKEIT DER ABTRETUNG
Die Abtretung wird mit vollständiger Zahlung der Gegenleistung durch den Zessionar wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zedent Gläubiger der Forderung.
7.
EINREDEN DES SCHULDNERS
Der Zessionar erkennt an, dass der Schuldner gemäß § 404 BGB dem Zessionar alle Einwendungen und Einreden entgegensetzen kann, die im Zeitpunkt der Abtretung gegen den Zedenten begründet waren. Dies umfasst insbesondere Erfüllungs-, Verjährungs-, Stundungs-, Mangel- und Aufrechnungseinreden. Ferner kann der Schuldner nach § 406 BGB eine ihm gegen den Zedenten zustehende Forderung auch gegen den Zessionar aufrechnen, soweit er von der Abtretung keine Kenntnis hatte.
8.
KEIN ABTRETUNGSVERBOT
Der Zedent versichert, dass die Forderung abtretbar ist und insbesondere: (a) kein vertragliches Abtretungsverbot gemäß § 399 Alt. 2 BGB mit dem Schuldner vereinbart wurde; (b) die Abtretung nicht bereits aus der Natur der Forderung (höchstpersönliche Leistungen, § 399 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist; (c) kein gesetzliches Abtretungsverbot besteht (z.B. pfändungsfreies Einkommen gemäß § 400 BGB, § 850 ZPO). Für den Fall, dass es sich um eine Geldforderung aus einem beidseitigen Handelsgeschäft handelt, weist der Zedent auf § 354a HGB hin, wonach ein entgegenstehendes Abtretungsverbot unwirksam ist.
9.
ABTRETUNGSANZEIGE AN DEN SCHULDNER
Der Zedent verpflichtet sich, den Schuldner unverzüglich in Textform über die Abtretung zu informieren (§ 409 BGB). Eine Kopie der Anzeige wird dem Zessionar übermittelt. Die Anzeige dient dem Ausschluss der befreienden Wirkung einer Leistung an den Zedenten (§ 407 BGB).
10.
LEISTUNG AN DEN ZEDENTEN
Erhält der Zedent nach Wirksamwerden dieser Abtretung Zahlungen oder sonstige Leistungen vom Schuldner auf die abgetretene Forderung, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, an den Zessionar weiterzuleiten. Der Zedent hält diese Leistungen treuhänderisch für den Zessionar und erkennt an, dass er insoweit keine eigenen Rechte hieran hat.
11.
GEWÄHRLEISTUNG DES ZEDENTEN (BESTAND DER FORDERUNG)
Der Zedent gewährleistet gegenüber dem Zessionar den Bestand der Forderung (veritas nominis), insbesondere: (a) dass die Forderung in der vereinbarten Höhe rechtlich besteht und durchsetzbar ist; (b) dass die Forderung nicht bereits erfüllt, erlassen, gestundet oder durch Aufrechnung erloschen ist; (c) dass die Forderung nicht bereits anderweitig abgetreten oder verpfändet wurde; (d) dass keine Einreden des Schuldners bekannt sind, die der Durchsetzung entgegenstehen; (e) dass die Forderung nicht verjährt ist. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Gewährleistung haftet der Zedent nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 280, 311a, 453 BGB). Die Haftung ist begrenzt auf: begrenzt auf den Nominalwert der abgetretenen Forderung (75.000 EUR).
12.
KEINE HAFTUNG FÜR BONITÄT DES SCHULDNERS
Der Zedent haftet nicht für die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Schuldners. Das Risiko der Einbringlichkeit trägt ausschließlich der Zessionar. Dies entspricht der gesetzlichen Grundregel bei einer Abtretung (vgl. § 453 Abs. 3 BGB für den Rechtskauf). Eine abweichende Vereinbarung über die Haftung für die Bonität ist nur ausdrücklich und in Textform möglich.
13.
OFFENE ABTRETUNG — RECHTSSICHERHEIT
Die Abtretung erfolgt als offene Abtretung. Dem Schuldner wird die Abtretung unverzüglich offengelegt, um die Rechtssicherheit für beide Parteien zu erhöhen und die Gefahr einer befreienden Leistung an den Zedenten gemäß § 407 BGB auszuschließen. Der Zessionar kann ab Kenntnis des Schuldners von der Abtretung sämtliche Gläubigerrechte im eigenen Namen geltend machen.
14.
RÜCKABTRETUNGSKLAUSEL
Die Parteien vereinbaren eine Rückabtretung der Forderung an den Zedenten für den Fall, dass: die abgetretene Forderung sich innerhalb von sechs Monaten als nicht durchsetzbar erweist oder der Schuldner Insolvenz anmeldet. Die Rückabtretung erfolgt ohne weitere Erklärung mit Eintritt der Rückabtretungsbedingung (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB). Der Zessionar ist verpflichtet, sämtliche zwischenzeitlich erhaltenen Sicherheiten und Unterlagen an den Zedenten zurückzuübertragen.
15.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist.
16.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Abtretung der bezeichneten Forderung dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Absprachen. Änderungen: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 306 BGB analog). Übertragung: Weiterabtretungen durch den Zessionar sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich ein Zweitabtretungsverbot in Textform vereinbart wird. Ausfertigung: Diese Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
ZEDENT
Thomas Berger
Geschäftsführer
Hamburger Handelskontor GmbH
Datum: ____________________
ZESSIONAR
Sabine Keller
Vorstand
Nordfinanz Factoring AG
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist eine Abtretungsvereinbarung?

Eine Abtretungsvereinbarung (auch Zession genannt) ist ein Vertrag, durch den ein Gläubiger (Zedent) eine Forderung oder ein Recht an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Die Abtretung ist in den §§ 398-413 BGB geregelt und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form — sie kann mündlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Aus Beweisgruenden ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen.

Die Abtretung ist ein Verfügungsgeschäft, das unabhängig vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft (z. B. Kaufvertrag, Factoring-Vertrag) wirksam ist. Der Schuldner muss der Abtretung grundsätzlich nicht zustimmen (§ 398 BGB), es sei denn, ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot steht entgegen (§ 399 BGB). Typische Anwendungsfaelle sind Factoring, Sicherungsabtretung, Forderungsverkauf und die Übertragung von Vertragspositionen.

Unsere Vorlage deckt sowohl die Abtretung einzelner Forderungen als auch die Globalzession (Abtretung künftiger Forderungen) ab. Sie enthält alle wesentlichen Regelungen wie Forderungsbeschreibung, Gegenleistung, Gewährleistung des Zedenten und Schuldnerbenachrichtigung — angepasst an die Anforderungen des deutschen Rechts.

Was diese Vorlage enthält

Unsere Abtretungsvereinbarung deckt alle wesentlichen Punkte für eine rechtssichere Forderungsübertragung ab.

Parteien der Vereinbarung

Vollständige Angaben zu Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) — Name, Anschrift und ggf. Vertretungsverhältnis.

Beschreibung der Forderung

Präzise Bezeichnung der abgetretenen Forderung: Höhe, Schuldner, Rechtsgrund und Fälligkeit — zur Vermeidung von Streitigkeiten.

Art der Abtretung

Wahl zwischen Einzelabtretung, Teilabtretung oder Globalzession (Abtretung künftiger Forderungen) mit entsprechender Bestimmbarkeit.

Gegenleistung

Regelung der Gegenleistung — ob die Abtretung entgeltlich (z. B. Kaufpreis, Factoring) oder unentgeltlich (Schenkung) erfolgt.

Gewährleistung des Zedenten

Der Zedent haftet für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritaetshaftung, § 311a BGB), optional auch für die Bonität des Schuldners.

Schuldnerbenachrichtigung

Klausel zur Anzeige der Abtretung an den Schuldner gemäß § 409 BGB — schützt den Zessionar vor befreiender Leistung an den Zedenten.

Nebenforderungen und Sicherheiten

Regelung zum Übergang von Zinsen, Bürgschaften, Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten zusammen mit der Hauptforderung (§ 401 BGB).

Abtretungsverbote und Einreden

Hinweis auf mögliche vertragliche Abtretungsverbote (§ 399 BGB) und die Einreden des Schuldners gegenüber dem neuen Gläubiger (§ 404 BGB).

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) mit optionalem Gerichtsstand für Kaufleute (§ 38 ZPO).

So erstellen Sie eine Abtretungsvereinbarung

In fünf Schritten zu Ihrer professionellen Abtretungsvereinbarung.

  1. 1

    Art der Abtretung wählen

    Entscheiden Sie, ob Sie eine einzelne Forderung, eine Teilforderung oder künftige Forderungen (Globalzession) abtreten moechten.

  2. 2

    Parteien eintragen

    Geben Sie die vollständigen Daten des Zedenten und des Zessionars ein — bei juristischen Personen einschließlich des vertretungsberechtigten Organs.

  3. 3

    Forderung beschreiben

    Beschreiben Sie die abzutretende Forderung präzise: Höhe, Schuldner, Rechtsgrund, Fälligkeit und ggf. Aktenzeichen oder Rechnungsnummer.

  4. 4

    Konditionen festlegen

    Bestimmen Sie die Gegenleistung, den Umfang der Gewährleistung und ob der Schuldner benachrichtigt werden soll.

  5. 5

    Prüfen und herunterladen

    Überprüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie das Dokument als PDF herunter und lassen Sie es von beiden Parteien unterzeichnen.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

Word · .docx

Bearbeitbares Word (.docx)

Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.

Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Deutschland

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung einer Abtretungsvereinbarung nach deutschem Recht sind mehrere rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprüft für deutsches Recht

Formfreiheit und Beweissicherung

Die Abtretung bedarf nach § 398 BGB grundsätzlich keiner besonderen Form. Aus Beweisgruenden und zur Vermeidung von Streitigkeiten über den Bestand und Umfang der Abtretung ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen. Bei Grundpfandrechten ist die notarielle Beurkundung erforderlich (§ 1154 BGB).

Abtretungsverbote (§ 399 BGB)

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann, oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen wurde. Bei Geldforderungen im geschäftlichen Verkehr ist ein vertragliches Abtretungsverbot jedoch nach § 354a HGB gegenüber Kaufleuten unwirksam.

Einreden des Schuldners (§ 404 BGB)

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger (Zessionar) alle Einwendungen und Einreden entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den alten Gläubiger (Zedenten) begründet waren. Dies umfasst etwa Stundung, Aufrechnung oder Maengelrechte.

Globalzession und Bestimmtheitsgrundsatz

Bei der Abtretung künftiger Forderungen (Globalzession) müssen die abgetretenen Forderungen hinreichend bestimmbar sein. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich die Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung eindeutig der Abtretungsvereinbarung zuordnen lassen.

Datenschutz bei der Abtretung

Werden mit der Forderung personenbezogene Daten des Schuldners weitergegeben, ist die DSGVO zu beachten. Die Weitergabe kann auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gestützt werden, sofern die Interessen des Schuldners nicht überwiegen.

Häufig gestellte Fragen

Jetzt Ihre Abtretungsvereinbarung erstellen

Übertragen Sie Forderungen und Rechte rechtssicher mit unserer professionellen Vorlage. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen und sofort als PDF herunterladen.

Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich