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Kostenloser Gewerblicher Kfz-Kaufvertrag Vorlage

Ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag regelt den Verkauf von Gebrauchtwagen durch Haendler an Verbraucher. Nutzen Sie unsere Vorlage mit Verbraucherschutz nach §§ 474 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

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KAUFVERTRAG UEBER EINEN GEBRAUCHTEN PKW
Gewerblicher Verkaeufer — Verbrauchsgueterkauf Gemaess §§ 433, 474 Ff. BGB
VERKAEUFER (GEWERBLICH)
Autohaus Schmidt GmbH
Industriestrasse 20, 60389 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 1234500 · verkauf@autohaus-schmidt.de · HRB 45678, Amtsgericht Frankfurt am Main · USt-IdNr.: DE123456789
KAEUFER (VERBRAUCHER)
Markus Weber
Berger Strasse 50, 60316 Frankfurt am Main · Tel.: +49 160 1234567 · m.weber@example.de
Vertragsdatum: 20. April 2026
BMW 320d Touring (F31) · 28.500 EUR brutto
Zwischen den vorstehend bezeichneten Parteien wird folgender Kaufvertrag ueber einen gebrauchten Personenkraftwagen im Sinne der §§ 433 ff. des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen. Der Verkaeufer handelt in Ausuebung seiner gewerblichen Taetigkeit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; der Kaeufer handelt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auf diesen Vertrag finden daher die Vorschriften ueber den Verbrauchsgueterkauf (§§ 474-477 BGB) Anwendung.
1.
FAHRZEUGDATEN UND IDENTIFIKATION
(1) Der Verkaeufer verkauft an den Kaeufer das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug (nachfolgend „Fahrzeug“):

Marke / Hersteller: BMW
Typ / Modell: 320d Touring (F31)
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN / VIN): WBA3K51040K987654
Amtliches Kennzeichen: F-MW 2023
Tag der Erstzulassung: 15. Maerz 2021
Kilometerstand (abgelesen): 45.000 km
Farbe: Mineralweiss metallic
Kraftstoffart: Diesel
Hubraum: 1995 ccm
Leistung: 140 kW / 190 PS kW / PS
HU / AU gueltig bis: 03/2027
Anzahl Vorbesitzer (laut ZB II): 1

(2) Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden mit Uebergabe des Fahrzeugs ausgehaendigt (§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
2.
KAUFPREIS UND STEUER
(1) Der vereinbarte Bruttopreis betraegt 28.500 EUR (in Worten: achtundzwanzigtausendfuenfhundert Euro). (2) Darin enthalten: Nettopreis 23.949,58 EUR zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 %. (3) Der Preis entspricht den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) als Endpreis inkl. aller Steuern. (4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kaeufer Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe (§§ 286, 288 BGB).
3.
ZAHLUNGSMODALITAET
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch: Ueberweisung des vollen Bruttopreises auf das Haendlerkonto; die Uebergabe erfolgt nach Zahlungseingang. (2) Der Verkaeufer erteilt eine ordnungsgemaesse Rechnung nach § 14 UStG. (3) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kaeufers ist — ausser bei unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen — ausgeschlossen.
4.
UEBERGABE UND GEFAHRUEBERGANG
(1) Die Uebergabe des Fahrzeugs erfolgt am 25. April 2026 am Sitz des Verkaeufers Zug um Zug gegen vollstaendige Zahlung des Kaufpreises (§ 320 BGB). (2) Mit der Uebergabe gehen Besitz, Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung auf den Kaeufer ueber (§ 446 BGB). (3) Beim Versendungskauf an den Verbraucher geht die Gefahr erst mit Uebergabe des Fahrzeugs an den Kaeufer ueber (§ 475 Abs. 2 BGB).
5.
ZUSTAND DES FAHRZEUGS
(1) Gesamtzustand: Guter, gepflegter und altersgemaesser Zustand. (2) Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug weist altersgemaesse Gebrauchs- und Verschleissspuren auf. (3) Serviceheft / Scheckheft: Das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt; das Serviceheft mit vollstaendigen Werkstattstempeln wird ausgehaendigt. (4) Verschleissteile (insbesondere Reifen, Bremsbelaege, Bremsscheiben, Kupplung, Auspuff, Batterie, Wischerblaetter, Fluessigkeiten und Filter) unterliegen naturgemaess dem Verschleiss und werden vom Kaeufer in dem vorhandenen Zustand uebernommen.
6.
UNFALLFREIHEIT UND VORSCHAEDEN
(1) Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen des Verkaeufers unfallfrei. Als Unfallschaden gelten Beschaedigungen, die ueber reine Bagatellschaeden (bis ca. 750 EUR Reparaturwert) hinausgehen. Der Verkaeufer hat die ihm zugaenglichen Unterlagen (Fahrzeughistorie, Vorpruefberichte) sorgfaeltig geprueft.

(2) Der Verkaeufer versichert, keine ihm bekannten Unfallschaeden oder wesentlichen Mangelursachen verschwiegen zu haben. (3) Diese Angaben sind fuer die Gewaehrleistung massgeblich; ein arglistiges Verschweigen fuehrt unabhaengig von jeder Haftungsbeschraenkung zu einer Haftung nach § 444 BGB.
7.
UEBERGEBENE DOKUMENTE, SCHLUESSEL UND ZUBEHOER
(1) Mit dem Fahrzeug werden folgende Unterlagen, Schluessel und Gegenstaende an den Kaeufer uebergeben:

• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• HU-/AU-Pruefbericht
• Serviceheft / Scheckheft
• Werkstattrechnungen / Reparaturbelege
• COC-Bescheinigung (EG-Uebereinstimmungsbescheinigung)
• Bedienungsanleitung
• DEKRA-/TUEV-Pruefbericht

(2) Anzahl uebergebener Schluessel: 2. (3) Zusaetzliches Zubehoer:
Winterreifensatz auf Alufelgen (225/50 R17), Gummimatten, Warndreieck, Verbandskasten
8.
GEWAEHRLEISTUNG (VERBRAUCHSGUETERKAUF / B2B)
(1) Gesetzliche Gewaehrleistung: Als gewerblicher Verkaeufer haftet der Verkaeufer gegenueber dem Verbraucher fuer Sachmaengel nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 434, 437 BGB). Ein vollstaendiger Ausschluss der Gewaehrleistung ist unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB). (2) Verjaehrungsfrist: Die Verjaehrungsfrist fuer Gewaehrleistungsansprueche betraegt ein (1) Jahr ab Uebergabe. Diese Verkuerzung ist bei gebrauchten Sachen im Verbrauchsgueterkauf zulaessig (§ 476 Abs. 2 BGB); das gesetzliche Mindestmass von einem Jahr wird nicht unterschritten. (3) Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahruebergang ein Sachmangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahruebergang mangelhaft war; der Verkaeufer hat im Streitfall das Gegenteil zu beweisen (§ 477 BGB in der seit 1. Januar 2022 geltenden Fassung). (4) Rechte des Kaeufers (§ 437 BGB): Nacherfuellung (Nachbesserung oder Neulieferung) — bei Fehlschlag Ruecktritt, Minderung oder Schadensersatz. (5) Haftungsausnahmen: Fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer vorsaetzliches oder grob fahrlaessiges Verhalten haftet der Verkaeufer unbeschraenkt (§ 309 Nr. 7 BGB).
9.
EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Bis zur vollstaendigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkaeufers (§ 449 BGB). (2) Der Kaeufer ist waehrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten ausreichend zu versichern (Vollkasko empfohlen) und den Verkaeufer bei Pfaendungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzueglich zu informieren. (3) Eine Veraeusserung, Verpfaendung oder Sicherungsuebereignung an Dritte ist waehrend des Eigentumsvorbehalts nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkaeufers zulaessig.
10.
ZUSICHERUNGEN DES VERKAEUFERS
Der Verkaeufer versichert:

(a) alleiniger Eigentuemer des Fahrzeugs bzw. verfuegungsbefugt zu sein;
(b) dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist — insbesondere nicht sicherungsuebereignet, verpfaendet oder gepfaendet;
(c) dass das Fahrzeug weder gestohlen noch unterschlagen ist und die FIN nicht manipuliert wurde;
(d) dass alle im Vertrag gemachten Angaben zu Erstzulassung, Vorbesitzerzahl, Kilometerstand, HU-/AU-Stand und Unfall-/Vorschaeden nach bestem Wissen und bei Beachtung der haendleruebliche Sorgfalt zutreffen.

Bei Verletzung dieser Zusicherungen haftet der Verkaeufer unabhaengig von der vereinbarten Gewaehrleistungsfrist auf Schadensersatz (§§ 280 Abs. 1, 311a Abs. 2, 444 BGB).
11.
FREIWILLIGE GEBRAUCHTWAGENGARANTIE
(1) Der Verkaeufer gewaehrt zusaetzlich zur gesetzlichen Gewaehrleistung eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie im Sinne des § 443 BGB mit folgendem Umfang: Motor, Getriebe, Antriebsstrang und elektronische Steuergeraete; ausgenommen Verschleissteile und Schaeden durch unsachgemaessen Gebrauch fuer die Dauer von 12 Monate bzw. 20.000 km ab Uebergabe. (2) Die Garantiebedingungen werden als gesonderte Anlage ausgehaendigt und sind Bestandteil dieses Vertrages. (3) Die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte des Kaeufers bleiben hiervon unberuehrt (§ 443 Abs. 1 BGB). (4) Ausgenommen sind Schaeden aus unsachgemaesser Behandlung, Unfall, Motorsporteinsatz oder eigenmaechtigem Eingriff sowie Verschleissteile.
12.
SACHKUNDIGE PRUEFUNG (DEKRA / TUEV)
(1) Das Fahrzeug wurde vor Vertragsschluss durch eine unabhaengige Sachverstaendigenorganisation (DEKRA, TUEV SUED, TUEV NORD oder GTUE) sachkundig geprueft. Der Pruefbericht wird dem Kaeufer als Anlage ausgehaendigt. (2) Die im Pruefbericht dokumentierten Feststellungen zu Zustand, Laufleistung und sichtbaren Maengeln gelten als vertragsrelevant vereinbart. (3) Ueber den Pruefbericht hinausgehende versteckte Maengel bleiben von der gesetzlichen Gewaehrleistung erfasst.
13.
BESONDERE BESCHAFFENHEITSZUSICHERUNG
(1) Der Verkaeufer sichert dem Kaeufer ausdruecklich folgende Beschaffenheiten des Fahrzeugs zu (§§ 434 Abs. 2, 443 BGB):

Unfallfreiheit seit Erstzulassung laut DEKRA-Pruefbericht vom 10.04.2026; vollstaendige Servicehistorie bei BMW-Vertragshaendler; Nichtraucherfahrzeug

(2) Die Zusicherung stellt eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar. Trifft sie nicht zu, stehen dem Kaeufer die Rechte aus § 437 BGB (Nacherfuellung, Ruecktritt, Minderung, Schadensersatz) unabhaengig von einer verkuerzten Gewaehrleistungsfrist zu (§ 444 BGB).
14.
ABMELDUNG UND UMMELDUNG
(1) Der Kaeufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzueglich, spaetestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Uebergabe, auf seinen Namen umzumelden oder abzumelden (§ 13 FZV). (2) Bis zur Ummeldung versichert der Kaeufer, das Fahrzeug nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) haftpflichtversichert zu halten oder mittels Kurzzeitkennzeichen zu ueberfuehren. (3) Saemtliche nach der Uebergabe anfallenden Steuern, Abgaben, Bussgelder und Versicherungsbeitraege gehen zu Lasten des Kaeufers.
15.
ALLGEMEINE HAFTUNGSREGELUNG
(1) Der Verkaeufer haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet der Verkaeufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Zwingende Ansprueche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberuehrt.
16.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfuellungsort ist — soweit zulaessig — der Sitz des Verkaeufers. (3) Fuer Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Beklagten unberuehrt; zwingende Gerichtsstaende nach § 29c ZPO bzw. der ROM I-Verordnung werden nicht abbedungen.
17.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Textform (§ 126b BGB); muendliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hiervon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt. (3) Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei (2) gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhaelt eine Ausfertigung. (4) Datenschutz: Die Parteien willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchfuehrung gemaess Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden.
Frankfurt am Main, den 20. April 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung zum oben genannten Datum des Inkrafttretens unterzeichnet.
VERKAEUFER (GEWERBLICH)
Michael Schmidt, Geschaeftsfuehrer
Autohaus Schmidt GmbH
Datum: ____________________
KAEUFER (VERBRAUCHER)
Markus Weber
Datum: ____________________

Was ist ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag?

Ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag ueber ein gebrauchtes Fahrzeug, bei dem der Verkaeufer als Unternehmer handelt — typischerweise ein Autohaendler, Autovermieter oder Leasingunternehmen. Verkauft der Unternehmer an einen Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Verbrauchsguterkaufs (§§ 474 ff. BGB).

Beim Verbrauchsguterkauf kann die Gewaehrleistung bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkuerzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein vollstaendiger Ausschluss ist gegenueber Verbrauchern nicht zulaessig. In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Uebergabe vorlag (Beweislastumkehr, § 477 BGB). Dies stellt den Haendler vor besondere Herausforderungen.

Der gewerbliche Kfz-Kaufvertrag muss daher besonders sorgfaeltig formuliert sein: detaillierte Fahrzeugbeschreibung mit dokumentierten Maengeln, korrekte Laufleistungsangabe, klare Beschaffenheitsvereinbarung und verbraucherkonforme Gewaehrleistungsregelung. Unser Vertrag beruecksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verbrauchsguterkauf.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage fuer den gewerblichen Kfz-Kaufvertrag erfuellt alle Verbraucherschutzanforderungen.

Vertragsparteien

Haendler (Firma, Anschrift, USt-IdNr.) und Kaeufer (Verbraucher oder Unternehmer) mit vollstaendigen Daten.

Fahrzeugdaten

Detaillierte Fahrzeugbeschreibung — Marke, Modell, FIN, Erstzulassung, Laufleistung, HU/AU.

Beschaffenheitsvereinbarung

Dokumentation des vereinbarten Zustands und bekannter Maengel — entscheidend fuer die Gewaehrleistung.

Kaufpreis und MwSt

Bruttokaufpreis mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Zahlungsmodalitaeten und Finanzierungshinweis.

Verbrauchergemaesse Gewaehrleistung

Gewaehrleistung von mindestens 1 Jahr bei Gebrauchtwagen (§ 476 Abs. 2 BGB) — mit Beweislastumkehr.

Unfallhistorie

Erklaerung zum Unfallstatus — unfallfrei, reparierter Unfallschaden oder Unfallfahrzeug.

Widerrufsbelehrung

Bei Fernabsatz oder ausserhalb von Geschaeftsraeumen: vollstaendige Widerrufsbelehrung nach § 312g BGB.

Uebergabeprotokoll

Dokumentation der Fahrzeuguebergabe mit Zustand, Kilometersand und mitgegebenen Unterlagen.

So erstellen Sie einen gewerblichen Kfz-Kaufvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem rechtskonformen Haendlervertrag.

  1. 1

    Haendlerdaten eingeben

    Tragen Sie Firmendaten, Anschrift und USt-IdNr. des Autohauses ein.

  2. 2

    Fahrzeug beschreiben

    Geben Sie alle Fahrzeugdaten ein — FIN, Laufleistung, Ausstattung und bekannte Maengel.

  3. 3

    Preis und Zahlung festlegen

    Bestimmen Sie Bruttokaufpreis mit MwSt und Zahlungsmodalitaeten.

  4. 4

    Gewaehrleistung konfigurieren

    Waehlen Sie 1 oder 2 Jahre Gewaehrleistung (bei Gebrauchtwagen an Verbraucher: mindestens 1 Jahr).

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie den Vertrag und laden Sie ihn als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Beim gewerblichen Kfz-Verkauf gelten strenge Verbraucherschutzvorschriften.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprueft fuer deutsches Recht

Verbrauchsguterkauf (§§ 474 ff. BGB)

Beim Verkauf an Verbraucher darf die Gewaehrleistung bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkuerzt werden. Ein vollstaendiger Ausschluss ist unwirksam. Die Beweislastumkehr gilt fuer 12 Monate ab Uebergabe (§ 477 BGB). Bei Unternehmern als Kaeufer gelten diese Einschraenkungen nicht.

Laufleistung und Tachomanipulation

Die Angabe der Laufleistung ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Stimmt sie nicht, liegt ein Sachmangel vor. Tachomanipulation ist strafbar (§ 22b StVG). Der Haendler muss die Laufleistung pruefen, soweit ihm dies moeglich ist — bei Unsicherheit muss er darauf hinweisen.

Unfallschaden-Offenlegung

Der Haendler muss bekannte Unfallschaeden offenlegen. Das Verschweigen erheblicher Unfallschaeden ist arglistige Taeuschung (§ 123 BGB) und schliesst den Gewaehrleistungsausschluss aus (§ 444 BGB). Ein „reparierter Unfallschaden" muss als solcher deklariert werden.

Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Wird der Vertrag ausserhalb von Geschaeftsraeumen oder im Fernabsatz (z. B. Online-Kauf) geschlossen, hat der Verbraucher ein 14-taegiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Der Haendler muss ordnungsgemaess belehren — sonst verlaengert sich die Frist auf 12 Monate.

Haeufig gestellte Fragen

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