Doxuno
ErbrechtDeutschland

Kostenloses Muster — Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

In Deutschland sterben jährlich rund 900.000 Menschen — und für etwa 600.000 Erbfälle wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen den Erbschein als Nachweis der Erbenstellung (<strong>§ 30 GBO</strong>). Mit unserem rechtssicheren Muster stellen Sie den Antrag formgerecht und mit allen erforderlichen Angaben nach <strong>§ 352 FamFG</strong> — einschließlich Stammbaum, eidesstattlicher Versicherung und Anlagenverzeichnis. Vier Arten werden abgedeckt: gesetzlicher, testamentarischer, gemeinschaftlicher Erbschein und Teilerbschein.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich

PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES ERBSCHEINS
Gemäß §§ 2353 Ff. BGB I.v.m. §§ 342-358 Famfg — Gemeinschaftlicher Miterbe
Nachlasssache Heinrich Vollmer, verstorben am 22.03.2026
Antrag § 2353 BGB
An das Nachlassgericht — Amtsgericht München
Pacellistraße 5, 80333 München

München, den 02.06.2026
ANTRAGSTELLER(IN)
Andreas Vollmer
Schwanthalerstraße 92, 80336 München
geb. 14.03.1972
Tel. +49 89 4477889
E-Mail a.vollmer@email.de
ERBLASSER(IN)
Heinrich Vollmer
letzter Wohnsitz: Türkenstraße 144, 80799 München
geb. 07.11.1938
verstorben am 22.03.2026 in München
1.
RECHTSBEGEHREN
Es wird beantragt, einen gemeinschaftlichen Erbschein gemäß § 2357 BGB zu erteilen, der die antragstellende Person als Miterbe / Miterbin zu einer Quote von 1/2 neben den weiteren 2 Miterben ausweist.

Hilfsweise wird beantragt, das Nachlassgericht möge die für die Erteilung erforderlichen weiteren Erklärungen (insbesondere eidesstattliche Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB i.V.m. § 352 FamFG) zur Niederschrift entgegennehmen oder einen Termin zur Abgabe vor dem Rechtspfleger bestimmen.
2.
ANGABEN ZUM ERBLASSER
Erblasser(in): Heinrich Vollmer, geboren am 07.11.1938, verstorben am 22.03.2026 in München. Letzter Wohnsitz: Türkenstraße 144, 80799 München. Staatsangehörigkeit: deutsch.

Der letzte Wohnsitz begründet die örtliche Zuständigkeit des angegangenen Nachlassgerichts (§ 343 Abs. 1 FamFG). Die Sterbeurkunde ist als Anlage beigefügt.
3.
ERBENSTELLUNG
Die antragstellende Person ist Miterbe / Miterbin in einer Erbengemeinschaft mit insgesamt 2 Miterben. Der gemeinschaftliche Erbschein nach § 2357 BGB weist alle Miterben mit ihren jeweiligen Erbquoten aus und ist insbesondere für die Verfügung über Nachlassgegenstände und die Grundbuchberichtigung (§ 30 GBO) erforderlich.

Kurze Begründung:
Der Erblasser ist am 22. März 2026 in München kinderlos verwitwet verstorben — seine Ehefrau Gisela Vollmer ist bereits am 18. Januar 2022 vorverstorben. Es liegt kein Testament und kein Erbvertrag vor. Nach gesetzlicher Erbfolge erben die beiden ehelichen Abkömmlinge zu gleichen Teilen, nämlich die antragstellende Person (Andreas Vollmer, geboren am 14.03.1972) und der Bruder Stefan Vollmer (geboren am 28.08.1976). Beide Söhne erben somit je zur Hälfte (jeweils 1/2 Anteil am Nachlass).
4.
STAMMBAUM UND VERWANDTSCHAFTSVERHÄLTNISSE
Zur Begründung des Erbrechts werden die Verwandtschaftsverhältnisse wie folgt dargelegt. Die entsprechenden Personenstands-Urkunden sind im Anlagenverzeichnis aufgeführt.

Eltern des Erblassers:
Vater: Karl Vollmer, geb. 12.04.1908 in Augsburg, verst. 03.06.1989 in München.
Mutter: Margarete Vollmer geb. Hartmann, geb. 22.07.1912 in Nürnberg, verst. 16.11.1996 in München.
Beide Eltern sind verstorben — Erbenrechte der Eltern entfallen daher (1. Ordnung nach § 1924 BGB vorrangig).

Geschwister des Erblassers (mit Lebens-/Sterbedaten):
Der Erblasser hatte zwei Geschwister:
— Ursula Vollmer (verheiratete Schmidt), geb. 14.02.1942, verst. 09.08.2020 in Rosenheim, kinderlos.
— Robert Vollmer, geb. 03.09.1946, verst. 27.02.2018 in München, hinterließ einen Sohn (Markus Vollmer, geb. 1981) — dieser Sohn würde nur bei Wegfall der 1. Ordnung erben, was hier nicht der Fall ist.

Abkömmlinge des Erblassers (Kinder + ggf. Enkelkinder):
Der Erblasser hatte zwei eheliche Söhne:
— Andreas Vollmer (antragstellende Person), geb. 14.03.1972 in München, lebend, Anschrift Schwanthalerstraße 92, 80336 München.
— Stefan Vollmer, geb. 28.08.1976 in München, lebend, Anschrift Bahnhofstraße 7, 82194 Gröbenzell.
Weitere Abkömmlinge (eheliche oder nichteheliche) sind nicht vorhanden — eine entsprechende Erkundigung beim Standesamt München-I wurde durchgeführt.

Vorverstorbene Erben (Eintritt der Abkömmlinge nach Stämmen):
Die Ehefrau des Erblassers, Gisela Vollmer geb. Berger, geb. 04.05.1942, verst. 18.01.2022 in München, ist vor dem Erblasser verstorben. Ein Anspruch nach § 1931 BGB entfällt damit. Beide Söhne sind die einzigen gesetzlichen Erben 1. Ordnung nach § 1924 BGB.
5.
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG (§ 2356 BGB I.V.M. § 352 FAMFG)
Die antragstellende Person versichert hiermit vor einem Notar an Eides Statt:

a) dass ihr nichts bekannt ist, was der Richtigkeit ihrer Angaben zur Erbenstellung entgegensteht;
b) dass ihr keine weiteren Personen bekannt sind, die durch das Erbrecht ausgeschlossen oder als Erben mit eingesetzt sind, soweit nicht in diesem Antrag genannt;
c) dass keine Rechtsstreitigkeiten über das Erbrecht anhängig oder zu erwarten sind, die hier nicht angegeben wären;
d) dass alle gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Belehrung über die Strafbarkeit nach § 156 StGB: Die antragstellende Person ist darüber belehrt, dass die falsche Versicherung an Eides Statt vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde nach § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die fahrlässig falsche Versicherung an Eides Statt nach § 161 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Übersicht zum Nachlassvermögen:
Zum Nachlass gehören nach derzeitiger Übersicht:
— Eigentumswohnung Türkenstraße 144, 80799 München (Größe 82 m²; geschätzter Verkehrswert ca. 720.000 EUR);
— Girokonto Stadtsparkasse München, Saldo ca. 14.200 EUR;
— Festgeld DKB Bank, Saldo ca. 65.000 EUR;
— Depot HypoVereinsbank, Saldo ca. 38.500 EUR (Fondsanteile);
— Hausrat und persönliche Gegenstände, geschätzter Verkehrswert ca. 6.000 EUR.
Vorläufiger Nachlasswert: ca. 843.700 EUR. Nachlassverbindlichkeiten: Beerdigungskosten 5.200 EUR (Rechnung Bestattungsinstitut Becker vom 04.04.2026).

Erklärung zu weiteren Erben:
Weitere Erben außer den beiden Söhnen sind nicht bekannt. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben (siehe Stammbaum). Eine Erkundigung beim Bundeszentralregister hinsichtlich nichtehelicher Kinder hat keine Erkenntnisse erbracht. Die Ehefrau ist vorverstorben (kinderlos). Die Geschwister des Erblassers würden mangels Wegfall der 1. Ordnung nicht zur Erbfolge berufen.

Pflichtteilsverzichte / Ausschlagungen:
Pflichtteilsverzichte sind nicht erklärt. Eine Erbausschlagung ist von keinem der beiden Söhne erklärt — die Ausschlagungsfrist nach § 1944 BGB (sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund) ist für beide Söhne bewusst nicht in Anspruch genommen worden; beide nehmen die Erbschaft an.
6.
ANLAGENVERZEICHNIS
Dem Antrag werden die nachstehenden Urkunden in Original oder beglaubigter Abschrift beigefügt. Die Personenstands-Urkunden weisen die Verwandtschaftskette zwischen der antragstellenden Person und dem Erblasser lückenlos nach (vgl. § 352 Abs. 3 FamFG).

Anlage 1: Sterbeurkunde des Erblassers (Original / beglaubigte Abschrift)
Anlage 2: Geburtsurkunde — Heinrich Vollmer (Erblasser), Standesamt München-I, Reg.-Nr. G-1938-1144
Anlage 3: Geburtsurkunde — Andreas Vollmer (Antragsteller), Standesamt München-Mitte, Reg.-Nr. G-1972-2287
Anlage 4: Geburtsurkunde — Stefan Vollmer (Miterbe), Standesamt München-Mitte, Reg.-Nr. G-1976-3398
Anlage 5: Eheurkunde — Heirat Heinrich Vollmer / Gisela Berger vom 14.09.1968, Standesamt München-I, Reg.-Nr. H-1968-998
Anlage 6: Familienstammbuch (zusätzlicher Nachweis der Verwandtschaftskette)
Anlage 7: Negativbescheinigung des Zentralen Testamentsregisters der Bundesnotarkammer vom 14.05.2026 (kein hinterlegtes Testament)
Anlage 8: Vollmacht des Miterben Stefan Vollmer zur gemeinschaftlichen Antragstellung vom 26.05.2026
7.
ABSCHLIESSENDE HINWEISE
Es wird um zeitnahe Terminierung der eidesstattlichen Versicherung gebeten — entweder vor dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder durch Verweis auf eine notarielle Beurkundung. Der Gerichtskostenvorschuss für die Erteilung des Erbscheins richtet sich nach dem GNotKG (KV Nr. 12210) und dem Nachlasswert; er wird nach gerichtlicher Aufforderung umgehend einbezahlt.

Der Erbschein wird benötigt insbesondere zur Grundbuchberichtigung (§ 30 GBO), zur Auseinandersetzung mit Banken und Versicherungen sowie für ein etwaiges erbschaftsteuerliches Verfahren (§ 35 ErbStG). Bei Vorliegen eines notariellen Testaments mit Eröffnungsniederschrift kann auf den Erbschein verzichtet werden, soweit Banken bzw. Grundbuchamt die Erbenstellung daraus zweifelsfrei feststellen können (§ 35 GBO).
ANTRAGSTELLER(IN)
Andreas Vollmer
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben sowie den Umfang des Erbrechts ausweist (<strong>§ 2353 BGB</strong>). Er wird nur auf Antrag erteilt — nicht von Amts wegen. Zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (<strong>§ 343 Abs. 1 FamFG</strong>). Der Erbschein begründet die Vermutung der Richtigkeit (<strong>§ 2365 BGB</strong>) und schützt Dritte im Geschäftsverkehr durch die Gutglaubenswirkung (<strong>§ 2366 BGB</strong>).

Vier Arten werden unterschieden. Der <strong>gesetzliche Erbschein</strong> kommt bei fehlendem Testament zum Einsatz und verweist auf die gesetzliche Erbfolge nach <strong>§§ 1924-1931 BGB</strong>. Der <strong>testamentarische Erbschein</strong> beruht auf einem Testament oder Erbvertrag (<strong>§§ 1937, 2197 BGB</strong>). Der <strong>gemeinschaftliche Erbschein</strong> nach <strong>§ 2357 BGB</strong> weist alle Miterben mit ihren Quoten aus — relevant bei Erbengemeinschaften und der Grundbuchberichtigung. Der <strong>Teilerbschein</strong> nach § 2353 Abs. 2 BGB bescheinigt nur den eigenen Anteil — sinnvoll, wenn unter Miterben Streit besteht.

Der Antrag muss eine <strong>eidesstattliche Versicherung</strong> nach <strong>§ 2356 BGB</strong> und <strong>§ 352 FamFG</strong> enthalten — die Vermögensübersicht des Nachlasses, die Erklärung zu weiteren Erben und die Belehrung über die Strafbarkeit nach <strong>§ 156 StGB</strong> (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Die EV wird üblicherweise vor einem Notar oder im Nachlassgericht zur Niederschrift abgegeben. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und betragen für die Erteilung eine 1,0 Gebühr (KV Nr. 12210 GNotKG).

Was diese Vorlage enthält

Unser Muster für den Erbschein-Antrag deckt alle vier Erbschein-Arten und alle Pflichtangaben nach § 352 FamFG ab.

Antrag nach §§ 2353 ff. BGB

Formalisierter Antrag mit Rechtsbegehren, Angaben zum Erblasser, Erbenstellung und Verfahrensgang — bereit für die Einreichung beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers in Deutschland.

Vier Erbschein-Arten

Gesetzlicher Erbschein (§§ 1924 ff. BGB), testamentarischer Erbschein (§§ 1937, 2197 BGB), gemeinschaftlicher Erbschein (§ 2357 BGB) und Teilerbschein (§ 2353 Abs. 2 BGB) — mit zugeschnittenem Antrag-Wortlaut je Art.

Vollständige Erblasser-Angaben (§ 352 FamFG)

Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, Sterbeort, letzte Anschrift und Staatsangehörigkeit — Pflichtangaben für die Zuständigkeitsprüfung und Erbfolgebestimmung.

Testament-Bezug für fünf Verfügungsarten

Keine letztwillige Verfügung, eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Erbvertrag oder Berliner Testament — mit Erfassung von Datum, Verwahrungsort und Eröffnungs-Aktenzeichen.

Stammbaum / Verwandtschaft (Expert)

Lückenloser Nachweis der Verwandtschaftskette mit Eltern, Geschwistern, Kindern und vorverstorbenen Erben — entscheidend für die Erbfolgeprüfung nach § 352 Abs. 3 FamFG.

Eidesstattliche Versicherung (Expert)

Strukturierte EV nach § 2356 BGB mit vier Punkten (Richtigkeit, keine weiteren Erben, keine Streitigkeiten, vollständige Wahrheit) und ausdrücklicher Belehrung über § 156 + § 161 StGB.

Anlagenverzeichnis mit allen Pflichturkunden (Expert)

Strukturiertes Verzeichnis: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Testament / Eröffnungsprotokoll, Familienstammbuch, Negativbescheinigung Zentrales Testamentsregister und sonstige Anlagen.

Hilfsantrag Teilerbschein (Expert)

Optionaler Hilfsantrag nach § 2353 Abs. 2 BGB bei Streit unter Miterben oder verzögerter Mitwirkung — erlaubt die Verfügung über den eigenen Anteil ohne Wartezeit.

Bezug auf § 30 GBO + § 35 ErbStG

Hinweise auf die Grundbuchberichtigung (§ 30 GBO) und das Erbschaftsteuerverfahren (§ 35 ErbStG) — schafft Klarheit über den weiteren Verfahrensgang in Deutschland.

So erstellen Sie den Erbschein-Antrag

In fünf Schritten zu Ihrem formgerechten Antrag beim Nachlassgericht in Deutschland.

  1. 1

    Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

    Maßgeblich ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 Abs. 1 FamFG). Bei letztem Wohnsitz im Ausland: Amtsgericht Schöneberg in Berlin (§ 343 Abs. 3 FamFG). Notieren Sie Name, Anschrift und ggf. das vom Standesamt mitgeteilte Eröffnungs-Aktenzeichen.

  2. 2

    Antragsteller und Erblasser eintragen

    Geben Sie Ihre Daten als Erbe bzw. Miterbe ein (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beziehung zum Erblasser) sowie die vollständigen Daten des Erblassers (Name, Geburts- und Sterbedatum, Sterbeort, letzte Anschrift, Staatsangehörigkeit).

  3. 3

    Erbschein-Art und Testament-Bezug wählen

    Wählen Sie die passende Art (gesetzlich, testamentarisch, gemeinschaftlich oder Teilerbschein) und ergänzen Sie bei vorhandenem Testament Datum, Verwahrungsort und Eröffnungs-Aktenzeichen. Bei gemeinschaftlichem Erbschein: Anzahl der Miterben angeben.

  4. 4

    Stammbaum, EV und Anlagen (Expert)

    Mit Expert tragen Sie den Stammbaum (Eltern, Geschwister, Kinder, Vorverstorbene), die eidesstattliche Versicherung (Vermögensübersicht, keine weiteren Erben, keine Verzichte) und das Anlagenverzeichnis (Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Testament) strukturiert ein.

  5. 5

    PDF herunterladen und beim Nachlassgericht einreichen

    Kontrollieren Sie die Vorschau, laden Sie das Dokument als PDF herunter. Den Antrag persönlich beim Notar (für die EV) abgeben oder elektronisch nach § 14 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO einreichen. Wichtig: die EV muss notariell oder gerichtlich abgegeben werden — sie kann nicht rein elektronisch erfolgen.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

Word · .docx

Bearbeitbares Word (.docx)

Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.

Rechtliche Hinweise

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht in Deutschland nur auf Antrag erteilt. Die Verfahrensdauer beträgt typischerweise vier bis zwölf Wochen, je nach Komplexität der Verwandtschaftsverhältnisse und Vollständigkeit der Unterlagen.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Erbfolgen (Auslandsberührung, EU-Erbverordnung, Erbverträge, mehrere Testamente), bei Streit unter Miterben oder bei hohem Nachlasswert wenden Sie sich an einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar in Deutschland — der Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kann die Kosten für die Erstberatung übernehmen.

Geprüft für deutsches Erbschein-Verfahren (BGB + FamFG)

Eidesstattliche Versicherung — strafrechtlich relevant

Die eidesstattliche Versicherung nach § 2356 BGB i.V.m. § 352 FamFG ist eine strafbewehrte Erklärung. Eine vorsätzlich falsche Versicherung führt zu Freiheits- oder Geldstrafe nach § 156 StGB (bis zu drei Jahren); auch die fahrlässig falsche Versicherung ist nach § 161 StGB strafbar. Die EV wird üblicherweise vor einem Notar oder beim Nachlassgericht zur Niederschrift abgegeben — eine rein elektronische Abgabe ist nicht zulässig.

Gerichts- und Notargebühren

Die Gebühren staffeln sich nach dem Nachlasswert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Erteilung des Erbscheins fällt eine 1,0 Gebühr nach KV Nr. 12210 GNotKG an; die EV beim Notar löst eine zusätzliche 1,0 Gebühr nach KV Nr. 23300 GNotKG aus. Beispiel: bei 200.000 EUR Nachlasswert rund 870 EUR insgesamt; bei 500.000 EUR rund 1.700 EUR.

Wann ist kein Erbschein erforderlich?

Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsniederschrift kann auf den Erbschein verzichtet werden, soweit Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt die Erbenstellung daraus zweifelsfrei feststellen können (§ 35 GBO als alternative Nachweisart). Bei eigenhändigem Testament wird i.d.R. trotzdem der Erbschein verlangt — die Wirksamkeit des Testaments wird sonst vom Bankschalter nicht abschließend beurteilt.

Digitales Erbscheinsverfahren (§ 14 Abs. 2 FamFG)

Seit der ZPO/FamFG-Reform 2022 kann der Antrag als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur und über einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. besonderes elektronisches Anwaltspostfach beA, beBPo, beN) eingereicht werden (§ 14 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO). Die eidesstattliche Versicherung selbst muss aber weiterhin notariell oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts abgegeben werden — die Schriftform der EV ist nicht digitalisierbar.

Auslandserbfälle und EU-Erbverordnung

Bei Auslandsberührung (Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, EU-ausländische Erblasser, Nachlass mit Auslandsvermögen) ist die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) zu prüfen. Das deutsche Nachlassgericht ist zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Zusätzlich kommt das Europäische Nachlasszeugnis als grenzüberschreitende Alternative zum Erbschein in Betracht.

Häufig gestellte Fragen

Jetzt Erbschein-Antrag erstellen

Beantragen Sie den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht in Deutschland mit unserem rechtssicheren Muster nach §§ 2353 ff. BGB. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen und sofort als PDF herunterladen — kein Konto erforderlich.

Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich