Landesspezifische Rechtsinhalte
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Mit einer Abtretungsvereinbarung übertragen Sie Forderungen oder Rechte rechtssicher auf einen Dritten. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach deutschem Recht — Formular ausfüllen, Vorschau prüfen und sofort als PDF herunterladen.
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Eine Abtretungsvereinbarung (auch Zession genannt) ist ein Vertrag, durch den ein Gläubiger (Zedent) eine Forderung oder ein Recht an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Die Abtretung ist in den §§ 398-413 BGB geregelt und bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form — sie kann mündlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Aus Beweisgruenden ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen.
Die Abtretung ist ein Verfügungsgeschäft, das unabhängig vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft (z. B. Kaufvertrag, Factoring-Vertrag) wirksam ist. Der Schuldner muss der Abtretung grundsätzlich nicht zustimmen (§ 398 BGB), es sei denn, ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot steht entgegen (§ 399 BGB). Typische Anwendungsfaelle sind Factoring, Sicherungsabtretung, Forderungsverkauf und die Übertragung von Vertragspositionen.
Unsere Vorlage deckt sowohl die Abtretung einzelner Forderungen als auch die Globalzession (Abtretung künftiger Forderungen) ab. Sie enthält alle wesentlichen Regelungen wie Forderungsbeschreibung, Gegenleistung, Gewährleistung des Zedenten und Schuldnerbenachrichtigung — angepasst an die Anforderungen des deutschen Rechts.
Unsere Abtretungsvereinbarung deckt alle wesentlichen Punkte für eine rechtssichere Forderungsübertragung ab.
Vollständige Angaben zu Zedent (alter Gläubiger) und Zessionar (neuer Gläubiger) — Name, Anschrift und ggf. Vertretungsverhältnis.
Präzise Bezeichnung der abgetretenen Forderung: Höhe, Schuldner, Rechtsgrund und Fälligkeit — zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Wahl zwischen Einzelabtretung, Teilabtretung oder Globalzession (Abtretung künftiger Forderungen) mit entsprechender Bestimmbarkeit.
Regelung der Gegenleistung — ob die Abtretung entgeltlich (z. B. Kaufpreis, Factoring) oder unentgeltlich (Schenkung) erfolgt.
Der Zedent haftet für den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritaetshaftung, § 311a BGB), optional auch für die Bonität des Schuldners.
Klausel zur Anzeige der Abtretung an den Schuldner gemäß § 409 BGB — schützt den Zessionar vor befreiender Leistung an den Zedenten.
Regelung zum Übergang von Zinsen, Bürgschaften, Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten zusammen mit der Hauptforderung (§ 401 BGB).
Hinweis auf mögliche vertragliche Abtretungsverbote (§ 399 BGB) und die Einreden des Schuldners gegenüber dem neuen Gläubiger (§ 404 BGB).
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) mit optionalem Gerichtsstand für Kaufleute (§ 38 ZPO).
In fünf Schritten zu Ihrer professionellen Abtretungsvereinbarung.
Entscheiden Sie, ob Sie eine einzelne Forderung, eine Teilforderung oder künftige Forderungen (Globalzession) abtreten moechten.
Geben Sie die vollständigen Daten des Zedenten und des Zessionars ein — bei juristischen Personen einschließlich des vertretungsberechtigten Organs.
Beschreiben Sie die abzutretende Forderung präzise: Höhe, Schuldner, Rechtsgrund, Fälligkeit und ggf. Aktenzeichen oder Rechnungsnummer.
Bestimmen Sie die Gegenleistung, den Umfang der Gewährleistung und ob der Schuldner benachrichtigt werden soll.
Überprüfen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie das Dokument als PDF herunter und lassen Sie es von beiden Parteien unterzeichnen.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
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Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.
Bei der Erstellung einer Abtretungsvereinbarung nach deutschem Recht sind mehrere rechtliche Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprüft für deutsches Recht
Die Abtretung bedarf nach § 398 BGB grundsätzlich keiner besonderen Form. Aus Beweisgruenden und zur Vermeidung von Streitigkeiten über den Bestand und Umfang der Abtretung ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen. Bei Grundpfandrechten ist die notarielle Beurkundung erforderlich (§ 1154 BGB).
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann, oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen wurde. Bei Geldforderungen im geschäftlichen Verkehr ist ein vertragliches Abtretungsverbot jedoch nach § 354a HGB gegenüber Kaufleuten unwirksam.
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger (Zessionar) alle Einwendungen und Einreden entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den alten Gläubiger (Zedenten) begründet waren. Dies umfasst etwa Stundung, Aufrechnung oder Maengelrechte.
Bei der Abtretung künftiger Forderungen (Globalzession) müssen die abgetretenen Forderungen hinreichend bestimmbar sein. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich die Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung eindeutig der Abtretungsvereinbarung zuordnen lassen.
Werden mit der Forderung personenbezogene Daten des Schuldners weitergegeben, ist die DSGVO zu beachten. Die Weitergabe kann auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gestützt werden, sofern die Interessen des Schuldners nicht überwiegen.
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