Kostenlose Abtretungsvereinbarung Vorlage
Mit einer Abtretungsvereinbarung uebertragen Sie Forderungen oder Rechte rechtssicher auf einen Dritten. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach deutschem Recht — Formular ausfuellen, Vorschau pruefen und sofort als PDF herunterladen.
Was ist eine Abtretungsvereinbarung?
Eine Abtretungsvereinbarung (auch Zession genannt) ist ein Vertrag, durch den ein Glaeubiger (Zedent) eine Forderung oder ein Recht an einen Dritten (Zessionar) uebertraegt. Die Abtretung ist in den §§ 398-413 BGB geregelt und bedarf grundsaetzlich keiner besonderen Form — sie kann muendlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Aus Beweisgruenden ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen.
Die Abtretung ist ein Verfuegungsgeschaeft, das unabhaengig vom zugrundeliegenden Kausalgeschaeft (z. B. Kaufvertrag, Factoring-Vertrag) wirksam ist. Der Schuldner muss der Abtretung grundsaetzlich nicht zustimmen (§ 398 BGB), es sei denn, ein vertragliches oder gesetzliches Abtretungsverbot steht entgegen (§ 399 BGB). Typische Anwendungsfaelle sind Factoring, Sicherungsabtretung, Forderungsverkauf und die Uebertragung von Vertragspositionen.
Unsere Vorlage deckt sowohl die Abtretung einzelner Forderungen als auch die Globalzession (Abtretung kuenftiger Forderungen) ab. Sie enthaelt alle wesentlichen Regelungen wie Forderungsbeschreibung, Gegenleistung, Gewaehrleistung des Zedenten und Schuldnerbenachrichtigung — angepasst an die Anforderungen des deutschen Rechts.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Abtretungsvereinbarung deckt alle wesentlichen Punkte fuer eine rechtssichere Forderungsuebertragung ab.
Parteien der Vereinbarung
Vollstaendige Angaben zu Zedent (alter Glaeubiger) und Zessionar (neuer Glaeubiger) — Name, Anschrift und ggf. Vertretungsverhaeltnis.
Beschreibung der Forderung
Praezise Bezeichnung der abgetretenen Forderung: Hoehe, Schuldner, Rechtsgrund und Faelligkeit — zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Art der Abtretung
Wahl zwischen Einzelabtretung, Teilabtretung oder Globalzession (Abtretung kuenftiger Forderungen) mit entsprechender Bestimmbarkeit.
Gegenleistung
Regelung der Gegenleistung — ob die Abtretung entgeltlich (z. B. Kaufpreis, Factoring) oder unentgeltlich (Schenkung) erfolgt.
Gewaehrleistung des Zedenten
Der Zedent haftet fuer den rechtlichen Bestand der Forderung (Veritaetshaftung, § 311a BGB), optional auch fuer die Bonität des Schuldners.
Schuldnerbenachrichtigung
Klausel zur Anzeige der Abtretung an den Schuldner gemaess § 409 BGB — schuetzt den Zessionar vor befreiender Leistung an den Zedenten.
Nebenforderungen und Sicherheiten
Regelung zum Uebergang von Zinsen, Buergschaften, Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten zusammen mit der Hauptforderung (§ 401 BGB).
Abtretungsverbote und Einreden
Hinweis auf moegliche vertragliche Abtretungsverbote (§ 399 BGB) und die Einreden des Schuldners gegenueber dem neuen Glaeubiger (§ 404 BGB).
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) mit optionalem Gerichtsstand fuer Kaufleute (§ 38 ZPO).
So erstellen Sie eine Abtretungsvereinbarung
In fuenf Schritten zu Ihrer professionellen Abtretungsvereinbarung.
- 1
Art der Abtretung waehlen
Entscheiden Sie, ob Sie eine einzelne Forderung, eine Teilforderung oder kuenftige Forderungen (Globalzession) abtreten moechten.
- 2
Parteien eintragen
Geben Sie die vollstaendigen Daten des Zedenten und des Zessionars ein — bei juristischen Personen einschliesslich des vertretungsberechtigten Organs.
- 3
Forderung beschreiben
Beschreiben Sie die abzutretende Forderung praezise: Hoehe, Schuldner, Rechtsgrund, Faelligkeit und ggf. Aktenzeichen oder Rechnungsnummer.
- 4
Konditionen festlegen
Bestimmen Sie die Gegenleistung, den Umfang der Gewaehrleistung und ob der Schuldner benachrichtigt werden soll.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie alle Angaben in der Live-Vorschau, laden Sie das Dokument als PDF herunter und lassen Sie es von beiden Parteien unterzeichnen.
Rechtliche Hinweise
Bei der Erstellung einer Abtretungsvereinbarung nach deutschem Recht sind mehrere rechtliche Aspekte zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Formfreiheit und Beweissicherung
Die Abtretung bedarf nach § 398 BGB grundsaetzlich keiner besonderen Form. Aus Beweisgruenden und zur Vermeidung von Streitigkeiten ueber den Bestand und Umfang der Abtretung ist die Schriftform jedoch dringend empfohlen. Bei Grundpfandrechten ist die notarielle Beurkundung erforderlich (§ 1154 BGB).
Abtretungsverbote (§ 399 BGB)
Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den urspruenglichen Glaeubiger nicht ohne Veraenderung ihres Inhalts erfolgen kann, oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen wurde. Bei Geldforderungen im geschaeftlichen Verkehr ist ein vertragliches Abtretungsverbot jedoch nach § 354a HGB gegenueber Kaufleuten unwirksam.
Einreden des Schuldners (§ 404 BGB)
Der Schuldner kann dem neuen Glaeubiger (Zessionar) alle Einwendungen und Einreden entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den alten Glaeubiger (Zedenten) begruendet waren. Dies umfasst etwa Stundung, Aufrechnung oder Maengelrechte.
Globalzession und Bestimmtheitsgrundsatz
Bei der Abtretung kuenftiger Forderungen (Globalzession) muessen die abgetretenen Forderungen hinreichend bestimmbar sein. Die Rechtsprechung verlangt, dass sich die Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung eindeutig der Abtretungsvereinbarung zuordnen lassen.
Datenschutz bei der Abtretung
Werden mit der Forderung personenbezogene Daten des Schuldners weitergegeben, ist die DSGVO zu beachten. Die Weitergabe kann auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gestuetzt werden, sofern die Interessen des Schuldners nicht ueberwiegen.
Haeufig gestellte Fragen
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