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Kostenlose Abmahnung Vorlage

Eine Abmahnung ruegt ein konkretes Fehlverhalten und droht Konsequenzen bei Wiederholung an. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Abmahnung nach deutschem Recht — sofort als PDF herunterladen.

Abmahnung erstellen
Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
Kanzlei Mueller und Partner Rechtsanwaelte PartG mbB
Friedrichstrasse 100, 10117 Berlin
+49 30 12345678
office@kanzlei-mueller.de
15. Maerz 2025
Max Mustermann GmbH
Hauptstrasse 1, 80331 Muenchen
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung — unberechtigte Bildnutzung
Strafbewehrte Abmahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit mahnen wir Sie hiermit foermlich wegen der nachstehend dargelegten Rechtsverletzung ab und fordern Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung auf. Die Abmahnung dient gemaess staendiger Rechtsprechung der aussergerichtlichen Streitbeilegung und der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.
I. Sachverhalt

Am 10. Februar 2025 in/bei www.mustermann-shop.de (Startseite / Produktseiten) haben Sie sich wie folgt pflicht- bzw. rechtswidrig verhalten:

Sie haben auf der Startseite sowie auf den Produktseiten der Internetpraesenz www.mustermann-shop.de unter anderem drei Fotografien unserer Mandantin (Fotografin Anna Schmidt, Werkkennzeichnung "AS-2024-0147" bis "AS-2024-0149") ohne die hierfuer erforderliche Lizenz oeffentlich zugaenglich gemacht. Die Werke sind urheberrechtlich geschuetzt (Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG); eine Einwilligung unserer Mandantin liegt nicht vor. Die Feststellung erfolgte am 10. Februar 2025 durch die Rechtsabteilung der Mandantin; Screenshots der betroffenen Webseiten liegen bei (Anlage 2a–2c).
II. Verletzte Pflicht und Rechtsgrundlage

Durch das vorstehend beschriebene Verhalten haben Sie gegen geltendes Recht verstossen und unsere Mandantschaft in ihren Rechten verletzt. Rechtliche Grundlage: undsect; 97 Abs. 1 und 2 UrhG, undsect; 97a UrhG, undsect;undsect; 15, 19a UrhG; undsect; 72 UrhG (Lichtbildwerke)
III. Forderung

Wir fordern Sie hiermit auf, das beanstandete Verhalten unverzueglich, spaetestens jedoch bis zum 29. Maerz 2025, einzustellen und zukuenftig zu unterlassen. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung in der aus Anlage 1 ersichtlichen Form ist dieser Abmahnung beigefuegt. Wir fordern Sie auf, diese rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum oben genannten Datum zurueckzusenden.
IV. Vertragsstrafe und Abmahnkosten

Die angebotene Unterlassungserklaerung sieht eine Vertragsstrafe in Hoehe von 5.100,00 EUR fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Eine niedrigere Vertragsstrafe ist mangels Eignung, die Wiederholungsgefahr auszuraeumen, nicht ausreichend; alternativ kann die Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch vereinbart werden (Festsetzung im Streitfall durch das angerufene Gericht).

Zudem haben Sie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Hoehe von 887,03 EUR zu erstatten. Der Anspruch ergibt sich aus § 97a Abs. 3 UrhG.
V. Folgen bei Nichtbeachtung

Sollten Sie der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werden wir ohne weitere Ankuendigung gerichtliche Schritte einleiten. Insbesondere werden wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung gemaess §§ 935, 940 ZPO stellen sowie die Anspruechse auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung klageweise geltend machen. Die hierdurch entstehenden erheblichen Mehrkosten gehen vollstaendig zu Ihren Lasten.
Schadensersatzvorbehalt

Saemtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprueche (u.a. § 280 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG, § 9 UWG, § 14 Abs. 6 MarkenG) bleiben ausdruecklich vorbehalten und werden ggfs. separat gesondert geltend gemacht. Zur Bezifferung erwarten wir umfassende Auskunft ueber Art, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung.
Diese Abmahnung erfolgt unbeschadet weiterer rechtlicher Ansprueche, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz. Wir bitten um fristgerechte Antwort.
MIT FREUNDLICHEN GRUESSEN
Dr. Thomas Mueller
Rechtsanwalt — Fachanwalt fuer Urheber- und Medienrecht
Datum: ____________________

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Erklaerung, mit der eine Vertragspartei die andere auf eine Pflichtverletzung hinweist und fuer den Wiederholungsfall Konsequenzen androht. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung in der Regel Voraussetzung fuer eine verhaltensbedingte Kuendigung. Sie dient als Warnfunktion und gibt dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensaenderung.

Eine wirksame Abmahnung muss drei Funktionen erfuellen: die Hinweisfunktion (konkretes Fehlverhalten benennen), die Ruegefunktion (das Verhalten als Pflichtverletzung ruegen) und die Warnfunktion (Kuendigung fuer den Wiederholungsfall androhen). Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abmahnung unwirksam und kann keine Kuendigung stuetzen.

Die Abmahnung muss das Fehlverhalten so konkret wie moeglich beschreiben — mit Datum, Uhrzeit, Ort und genauer Schilderung des Vorfalls. Pauschale Vorwuerfe wie „schlechte Arbeitsleistung" oder „haeufiges Zuspaetkommen" genuegen nicht. Die Abmahnung wird zur Personalakte genommen und kann nach angemessener Zeit (in der Regel 2-3 Jahre) auf Verlangen entfernt werden.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Abmahnungs-Vorlage erfuellt alle rechtlichen Anforderungen.

Absender und Empfaenger

Vollstaendige Angaben zu Arbeitgeber/Vermieter und abgemahnter Partei mit Aktenzeichen oder Personalnummer.

Konkrete Pflichtverletzung

Detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens mit Datum, Uhrzeit, Ort und genauen Umstaenden.

Verletzte Vertragspflicht

Benennung der konkreten Pflicht, gegen die verstossen wurde — mit Verweis auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz.

Aufforderung zur Verhaltensaenderung

Klare Aufforderung, das beanstandete Verhalten kuenftig zu unterlassen.

Androhung von Konsequenzen

Ausdrueckliche Androhung der Kuendigung (oder anderer Konsequenzen) fuer den Wiederholungsfall — die Warnfunktion.

Stellungnahmemoeglichkeit

Optionale Fristsetzung fuer eine Stellungnahme des Abgemahnten.

Empfangsbestaetigung

Abschnitt zur Bestaetigung des Erhalts mit Datum und Unterschrift — als Zugangsnachweis.

Personalakte-Vermerk

Hinweis, dass die Abmahnung zur Personalakte genommen wird.

So erstellen Sie eine Abmahnung

In fuenf Schritten zu Ihrer rechtswirksamen Abmahnung.

  1. 1

    Abmahnungstyp waehlen

    Waehlen Sie den Kontext — arbeitsrechtliche Abmahnung, mietrechtliche Abmahnung oder allgemeine Vertragsabmahnung.

  2. 2

    Parteien eingeben

    Tragen Sie die Daten des Abmahnenden und des Abgemahnten ein.

  3. 3

    Pflichtverletzung dokumentieren

    Beschreiben Sie das Fehlverhalten konkret — mit Datum, Uhrzeit, Ort und Einzelheiten.

  4. 4

    Konsequenzen formulieren

    Waehlen Sie die angedrohten Konsequenzen fuer den Wiederholungsfall — Kuendigung, Vertragsstrafe oder Schadensersatz.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie die Abmahnung in der Live-Vorschau und laden Sie sie als PDF herunter.

Rechtliche Hinweise

Bei der Erstellung einer Abmahnung sind folgende rechtliche Grundsaetze zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Geprueft fuer deutsches Recht

Voraussetzung fuer verhaltensbedingte Kuendigung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung fuer eine verhaltensbedingte Kuendigung (Ultima-Ratio-Prinzip). Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, koerperliche Gewalt) kann eine Kuendigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Bestimmtheit und Konkretion

Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten so konkret beschreiben, dass der Abgemahnte genau weiss, welches Verhalten beanstandet wird. Pauschale Vorwuerfe machen die Abmahnung unwirksam. Mehrere Vorwuerfe in einer Abmahnung koennen problematisch sein, wenn einer davon unberechtigt ist.

Formfreiheit

Eine Abmahnung kann grundsaetzlich muendlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgruenden ist die Schriftform dringend empfehlenswert. Der Arbeitgeber traegt im Kuendigungsschutzprozess die Beweislast fuer den Zugang und Inhalt der Abmahnung.

Entfernung aus der Personalakte

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (§ 1004 Abs. 1 BGB analog, § 242 BGB). Auch berechtigte Abmahnungen koennen nach angemessener Zeit (typisch 2-3 Jahre ohne erneuten Verstoss) auf Verlangen entfernt werden.

Haeufig gestellte Fragen

Jetzt Ihre Abmahnung erstellen

Erstellen Sie eine rechtswirksame Abmahnung mit allen erforderlichen Elementen. Formular ausfuellen, Vorschau pruefen und sofort als PDF herunterladen.

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