Kostenlose Abmahnung Vorlage
Eine Abmahnung ruegt ein konkretes Fehlverhalten und droht Konsequenzen bei Wiederholung an. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage fuer eine rechtssichere Abmahnung nach deutschem Recht — sofort als PDF herunterladen.
in vorbezeichneter Angelegenheit mahnen wir Sie hiermit foermlich wegen der nachstehend dargelegten Rechtsverletzung ab und fordern Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung auf. Die Abmahnung dient gemaess staendiger Rechtsprechung der aussergerichtlichen Streitbeilegung und der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.
Am 10. Februar 2025 in/bei www.mustermann-shop.de (Startseite / Produktseiten) haben Sie sich wie folgt pflicht- bzw. rechtswidrig verhalten:
Sie haben auf der Startseite sowie auf den Produktseiten der Internetpraesenz www.mustermann-shop.de unter anderem drei Fotografien unserer Mandantin (Fotografin Anna Schmidt, Werkkennzeichnung "AS-2024-0147" bis "AS-2024-0149") ohne die hierfuer erforderliche Lizenz oeffentlich zugaenglich gemacht. Die Werke sind urheberrechtlich geschuetzt (Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG); eine Einwilligung unserer Mandantin liegt nicht vor. Die Feststellung erfolgte am 10. Februar 2025 durch die Rechtsabteilung der Mandantin; Screenshots der betroffenen Webseiten liegen bei (Anlage 2a–2c).
Durch das vorstehend beschriebene Verhalten haben Sie gegen geltendes Recht verstossen und unsere Mandantschaft in ihren Rechten verletzt. Rechtliche Grundlage: undsect; 97 Abs. 1 und 2 UrhG, undsect; 97a UrhG, undsect;undsect; 15, 19a UrhG; undsect; 72 UrhG (Lichtbildwerke)
Wir fordern Sie hiermit auf, das beanstandete Verhalten unverzueglich, spaetestens jedoch bis zum 29. Maerz 2025, einzustellen und zukuenftig zu unterlassen. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung in der aus Anlage 1 ersichtlichen Form ist dieser Abmahnung beigefuegt. Wir fordern Sie auf, diese rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum oben genannten Datum zurueckzusenden.
Die angebotene Unterlassungserklaerung sieht eine Vertragsstrafe in Hoehe von 5.100,00 EUR fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Eine niedrigere Vertragsstrafe ist mangels Eignung, die Wiederholungsgefahr auszuraeumen, nicht ausreichend; alternativ kann die Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch vereinbart werden (Festsetzung im Streitfall durch das angerufene Gericht).
Zudem haben Sie die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Hoehe von 887,03 EUR zu erstatten. Der Anspruch ergibt sich aus § 97a Abs. 3 UrhG.
Sollten Sie der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werden wir ohne weitere Ankuendigung gerichtliche Schritte einleiten. Insbesondere werden wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung gemaess §§ 935, 940 ZPO stellen sowie die Anspruechse auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung klageweise geltend machen. Die hierdurch entstehenden erheblichen Mehrkosten gehen vollstaendig zu Ihren Lasten.
Saemtliche Schadensersatz- und Auskunftsansprueche (u.a. § 280 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG, § 9 UWG, § 14 Abs. 6 MarkenG) bleiben ausdruecklich vorbehalten und werden ggfs. separat gesondert geltend gemacht. Zur Bezifferung erwarten wir umfassende Auskunft ueber Art, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Erklaerung, mit der eine Vertragspartei die andere auf eine Pflichtverletzung hinweist und fuer den Wiederholungsfall Konsequenzen androht. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung in der Regel Voraussetzung fuer eine verhaltensbedingte Kuendigung. Sie dient als Warnfunktion und gibt dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensaenderung.
Eine wirksame Abmahnung muss drei Funktionen erfuellen: die Hinweisfunktion (konkretes Fehlverhalten benennen), die Ruegefunktion (das Verhalten als Pflichtverletzung ruegen) und die Warnfunktion (Kuendigung fuer den Wiederholungsfall androhen). Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abmahnung unwirksam und kann keine Kuendigung stuetzen.
Die Abmahnung muss das Fehlverhalten so konkret wie moeglich beschreiben — mit Datum, Uhrzeit, Ort und genauer Schilderung des Vorfalls. Pauschale Vorwuerfe wie „schlechte Arbeitsleistung" oder „haeufiges Zuspaetkommen" genuegen nicht. Die Abmahnung wird zur Personalakte genommen und kann nach angemessener Zeit (in der Regel 2-3 Jahre) auf Verlangen entfernt werden.
Was diese Vorlage enthaelt
Unsere Abmahnungs-Vorlage erfuellt alle rechtlichen Anforderungen.
Absender und Empfaenger
Vollstaendige Angaben zu Arbeitgeber/Vermieter und abgemahnter Partei mit Aktenzeichen oder Personalnummer.
Konkrete Pflichtverletzung
Detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens mit Datum, Uhrzeit, Ort und genauen Umstaenden.
Verletzte Vertragspflicht
Benennung der konkreten Pflicht, gegen die verstossen wurde — mit Verweis auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz.
Aufforderung zur Verhaltensaenderung
Klare Aufforderung, das beanstandete Verhalten kuenftig zu unterlassen.
Androhung von Konsequenzen
Ausdrueckliche Androhung der Kuendigung (oder anderer Konsequenzen) fuer den Wiederholungsfall — die Warnfunktion.
Stellungnahmemoeglichkeit
Optionale Fristsetzung fuer eine Stellungnahme des Abgemahnten.
Empfangsbestaetigung
Abschnitt zur Bestaetigung des Erhalts mit Datum und Unterschrift — als Zugangsnachweis.
Personalakte-Vermerk
Hinweis, dass die Abmahnung zur Personalakte genommen wird.
So erstellen Sie eine Abmahnung
In fuenf Schritten zu Ihrer rechtswirksamen Abmahnung.
- 1
Abmahnungstyp waehlen
Waehlen Sie den Kontext — arbeitsrechtliche Abmahnung, mietrechtliche Abmahnung oder allgemeine Vertragsabmahnung.
- 2
Parteien eingeben
Tragen Sie die Daten des Abmahnenden und des Abgemahnten ein.
- 3
Pflichtverletzung dokumentieren
Beschreiben Sie das Fehlverhalten konkret — mit Datum, Uhrzeit, Ort und Einzelheiten.
- 4
Konsequenzen formulieren
Waehlen Sie die angedrohten Konsequenzen fuer den Wiederholungsfall — Kuendigung, Vertragsstrafe oder Schadensersatz.
- 5
Pruefen und herunterladen
Ueberpruefen Sie die Abmahnung in der Live-Vorschau und laden Sie sie als PDF herunter.
Rechtliche Hinweise
Bei der Erstellung einer Abmahnung sind folgende rechtliche Grundsaetze zu beachten.
Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Geprueft fuer deutsches Recht
Voraussetzung fuer verhaltensbedingte Kuendigung
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung fuer eine verhaltensbedingte Kuendigung (Ultima-Ratio-Prinzip). Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, koerperliche Gewalt) kann eine Kuendigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
Bestimmtheit und Konkretion
Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten so konkret beschreiben, dass der Abgemahnte genau weiss, welches Verhalten beanstandet wird. Pauschale Vorwuerfe machen die Abmahnung unwirksam. Mehrere Vorwuerfe in einer Abmahnung koennen problematisch sein, wenn einer davon unberechtigt ist.
Formfreiheit
Eine Abmahnung kann grundsaetzlich muendlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgruenden ist die Schriftform dringend empfehlenswert. Der Arbeitgeber traegt im Kuendigungsschutzprozess die Beweislast fuer den Zugang und Inhalt der Abmahnung.
Entfernung aus der Personalakte
Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (§ 1004 Abs. 1 BGB analog, § 242 BGB). Auch berechtigte Abmahnungen koennen nach angemessener Zeit (typisch 2-3 Jahre ohne erneuten Verstoss) auf Verlangen entfernt werden.
Haeufig gestellte Fragen
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