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Kostenloser WG-Mietvertrag Vorlage

Ein WG-Mietvertrag regelt das Zusammenleben mehrerer Mieter in einer Wohngemeinschaft. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 535 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

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WG-MIETVERTRAG
Mietvertrag Für Eine Wohngemeinschaft Gemäß §§ 535 Ff. BGB · Gesamtschuldnerische Haftung
VERMIETER
Stadt-Wohnen München GmbH und Co. KG
Leopoldstraße 42, 80802 München
Durch: Katharina Lindner
MIETER (WG)
Paul Zimmermann, Lisa Bachmann, Yunus Oezdemir, Marie Engel
Schellingstraße 88, 3. OG links, 80799 München (Maxvorstadt)
Mietbeginn: 1. Oktober 2026
Gesamtmiete: 2.160 EUR kalt
Zwischen Stadt-Wohnen München GmbH und Co. KG (nachfolgend „Vermieter“) und den gemeinsam als Mieter auftretenden Personen Paul Zimmermann, Lisa Bachmann, Yunus Oezdemir, Marie Engel wird der folgende Mietvertrag zur Nutzung als Wohngemeinschaft gemäß §§ 535 ff. BGB geschlossen.
1.
MIETGEGENSTAND
Vermietet wird die Wohnung Schellingstraße 88, 3. OG links, 80799 München (Maxvorstadt) mit einer Gesamt-Wohnfläche von ca. 110 m² und insgesamt 4 WG-Zimmer + Wohnzimmer Zimmern zur Nutzung als Wohngemeinschaft. Jedes WG-Mitglied erhaelt ein eigenes Zimmer zur alleinigen Nutzung; die in § 2 genannten Gemeinschaftsräume stehen allen Mitgliedern zur gemeinschaftlichen Nutzung offen. Weitere Ausstattung: Altbau-Dielenboden, Gas-Zentralheizung, Einbaukueche mit Elektrogeraeten, Waschmaschinenanschluss im Bad.
2.
WG-MITGLIEDER, ZIMMER UND GEMEINSCHAFTSRÄUME
Die Wohngemeinschaft besteht aus folgenden Personen, denen jeweils ein Zimmer zur alleinigen Nutzung zugewiesen ist:

Zur gemeinschaftlichen Nutzung durch alle WG-Mitglieder stehen zur Verfuegung: Kueche mit Einbaukueche, Bad mit Dusche und Wanne, Flur, Wohnzimmer mit Balkon. Die Raeume sind so zu nutzen, dass jedes Mitglied die Mietsache in angemessenem Umfang benutzen kann. Eine dauerhafte Belegung von Gemeinschaftsräumen durch ein einzelnes Mitglied ist unzulaessig.
Paul ZimmermannZimmer 1 (Straßenseite) (16 m²) — Mietanteil 550 EUR
Lisa BachmannZimmer 2 (Hofseite) (14 m²) — Mietanteil 480 EUR
Yunus OezdemirZimmer 3 (Straßenseite, gross) (18 m²) — Mietanteil 620 EUR
Marie EngelZimmer 4 (Hofseite) (15 m²) — Mietanteil 510 EUR
3.
VERTRAGSSTRUKTUR UND HAFTUNG
Alle WG-Mitglieder treten als Mieter diesem Vertrag gemeinsam bei und haften gesamtschuldnerisch gemäß §§ 421 ff. BGB für saemtliche Pflichten aus dem Mietverhältnis, insbesondere die Zahlung der Gesamtmiete, der Nebenkosten sowie für Schaeden an der Mietsache. Der Vermieter kann die Leistung ganz oder teilweise nach seinem Belieben von jedem einzelnen Mieter fordern (§ 421 S. 1 BGB); bis zur vollstaendigen Leistung bleiben alle Mieter verpflichtet. Die interne Aufteilung der Miete und Nebenkosten ist ausschliesslich Angelegenheit der WG-Mitglieder im Innenverhaeltnis.
4.
MIETBEGINN UND MIETDAUER
Das Mietverhältnis beginnt am 1. Oktober 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB finden Anwendung.
5.
NETTOKALTMIETE UND INTERNE AUFTEILUNG
Die monatliche Gesamt-Nettokaltmiete betraegt 2.160 EUR. Die interne Aufteilung der Miete auf die einzelnen WG-Mitglieder ist Sache der Wohngemeinschaft und wird gegenüber dem Vermieter nicht geschuldet; dieser kann die gesamte Miete von jedem Mitglied einfordern. Mieterhoehungen sind nur nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 557 ff. BGB) zulaessig.
6.
NEBENKOSTEN (§ 556 BGB, BETRKV)
Die Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV werden als Vorauszahlung in Höhe von 440 EUR monatlich erhoben. Der Vermieter rechnet jaehrlich ab; die Abrechnung ist innerhalb von zwoelf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Die interne Aufteilung der Nebenkosten erfolgt grundsaetzlich nach Koepfen, sofern die WG keine abweichende Regelung trifft.
7.
MIETKAUTION (§ 551 BGB)
Zur Sicherung saemtlicher Ansprüchen des Vermieters wird eine Kaution in Höhe von 6.480 EUR geleistet. Die Kaution darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB) und kann in drei gleichen Monatsraten erbracht werden. Die Kaution wird gemeinsam geleistet; die Rueckzahlung erfolgt erst nach Beendigung des gesamten Mietverhältnisses an die WG-Mitglieder gemeinsam. Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinsen an (§ 551 Abs. 3 BGB).
8.
MIETERWECHSEL UND NACHMIETERREGELUNG (§ 553 BGB; BGH XII ZR 15/17)
Scheidet ein WG-Mitglied aus, haben die verbleibenden Mitglieder grundsaetzlich einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme eines Nachfolgers (BGH Urteil vom 13.12.2017 – XII ZR 15/17). Der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund in der Person des vorgeschlagenen Nachmieters verweigern. Bis zur Aufnahme eines Nachfolgers bleibt das ausscheidende Mitglied dem Vermieter gegenüber weiterhin gesamtschuldnerisch verpflichtet. Der Vorschlag eines Nachmieters erfolgt durch die verbleibenden Mitbewohner; der Vermieter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der Vermieter entscheidet innerhalb von 4 Wochen schriftlich über den vorgeschlagenen Nachmieter.
9.
UNTERVERMIETUNG UND BESUCHER
Eine weitergehende Untervermietung einzelner Zimmer oder die Aufnahme weiterer Personen über die in § 2 genannten WG-Mitglieder hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Kurzfristige Besuche sind ohne Zustimmung zulaessig. Dauerhafte Übernachtungen von Dritten über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen sind dem Vermieter anzuzeigen und bedürfen seiner Zustimmung.
10.
KÜNDIGUNG
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB): drei Monate für den Mieter; für den Vermieter drei Monate (bis fuenf Jahre), sechs Monate (fuenf bis acht Jahre), neun Monate (über acht Jahre). Die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses kann grundsaetzlich nur von allen Mietern gemeinsam ausgesprochen werden. Einem einzelnen Mitglied ist die Kündigung seines eigenen Mietanteils unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gestattet; die Wirksamkeit setzt die Bereitstellung eines Nachmieters gemäß § 8 voraus. Saemtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt unberuehrt.
11.
SCHÖNHEITSREPARATUREN
Die Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache traegt grundsaetzlich der Vermieter (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Eine Abwaelzung von Schönheitsreparaturen auf die WG ist nur wirksam, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde und die Klausel keine starren Fristenplaene enthaelt (BGH VIII ZR 185/14). Schaeden an Gemeinschaftsräumen sind von der Gesamtheit der WG, Schaeden an Einzelzimmern vom jeweiligen Bewohner zu verantworten.
12.
GEMEINSAMES EIGENTUM UND MOEBEL
Vom Vermieter bereitgestellte Einrichtungsgegenstaende (insbesondere Einbaukueche, fest installierte Moebel) sind Bestandteil der Mietsache und bei Auszug in ordnungsgemäßem Zustand zurueckzugeben. Von den WG-Mitgliedern gemeinsam angeschaffte Moebel (Sofa, Esstisch, Kuechengeraete) gehen in gemeinschaftliches Eigentum aller Anschaffer über; bei Auszug eines Mitglieds ist eine einvernehmliche Regelung über Verbleib und finanziellen Ausgleich zu treffen.
13.
TIERHALTUNG
Die Haltung von Kleintieren in üblicher Anzahl ist gestattet. Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen größeren Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und des Einverstaendnisses aller WG-Mitglieder. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist nach BGH VIII ZR 168/12 unwirksam.
14.
HAUSORDNUNG
Die WG-Mitglieder verpflichten sich, die Hausordnung der Liegenschaft sowie die allgemeinen Ruhezeiten (22:00 bis 06:00 Uhr) einzuhalten und auf die uebrigen Bewohner des Hauses Ruecksicht zu nehmen. Feiern mit Musik sind rechtzeitig bei den Nachbarn anzukündigen.
15.
PUTZPLAN UND WG-INTERNE HAUSORDNUNG
Die WG-Mitglieder vereinbaren einen Putzplan zur regelmaessigen Reinigung der Gemeinschaftsräume (Kueche, Bad, Flur, ggf. Wohnzimmer). Dieser Putzplan ist als Anlage Bestandteil des Vertrages und bindet die Mitglieder im Innenverhaeltnis.

WG-interne Hausordnung:
Woechentlich rotierende Reinigung der Gemeinschaftsräume (Kueche, Bad, Flur). Muelltrennung verbindlich. Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Gemeinsame Feiern max. einmal pro Monat, 48 Stunden vorher mit allen Mitbewohnern abgestimmt.

Verstoesse gegen Putzplan oder interne Hausordnung koennen nicht unmittelbar zu einer Kündigung durch den Vermieter fuehren, sind jedoch im Innenverhaeltnis der WG regelbar (z.B. durch WG-Versammlung).
16.
INVENTAR UND GEMEINSCHAFTSMOEBEL
Folgende gemeinsam genutzten Gegenstaende sind Bestandteil der Mietsache bzw. wurden von den WG-Mitgliedern gemeinsam angeschafft:

Vermieterseitig: Einbaukueche mit Elektrogeraeten (Herd, Backofen, Kuehlschrank, Geschirrspueler). Gemeinsam angeschafft: Sofa (Wohnzimmer), Esstisch mit 6 Stuehlen, Kaffeemaschine, Mikrowelle, TV.

Bei Auszug eines Mitglieds sind die vermieterseitig gestellten Gegenstaende in ordnungsgemäßem Zustand zu belassen. Über von den Mitgliedern angeschaffte Gegenstaende entscheidet die WG im Innenverhaeltnis.
17.
TELEFON, INTERNET UND RUNDFUNKBEITRAG
Die Kosten für Telefon, Internet und den Rundfunkbeitrag („GEZ“) werden zu gleichen Teilen auf alle WG-Mitglieder aufgeteilt. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und ist von einem Mitglied stellvertretend anzumelden; die WG regelt die Aufteilung im Innenverhaeltnis.
18.
SCHÖNHEITSREPARATUREN — WG-SPEZIFISCHE REGELUNG
Die Wohnung wurde in renoviertem Zustand übergeben. Schönheitsreparaturen im Einzelzimmer sind vom jeweils bewohnenden Mitglied bei Auszug in angemessenem Umfang durchzufuehren; Schönheitsreparaturen an Gemeinschaftsräumen sind von der Gesamtheit der WG bzw. den bei Auszug verbleibenden Mitgliedern zu erbringen. Starre Fristenplaene sind ausdruecklich nicht vereinbart.
19.
TIERHALTUNG — INDIVIDUELLE REGELUNG
Die Haltung einer Katze durch Lisa Bachmann ist mit Zustimmung des Vermieters und aller Mitbewohner vereinbart.

Fuer durch das Tier verursachte Schaeden an der Mietsache oder an Gegenstaenden anderer WG-Mitglieder haftet der Halter nach §§ 276, 833 BGB.
20.
BESUCHS- UND ÜBERNACHTUNGSREGELUNG
Gaeste koennen bis zu drei Naechte in Folge ohne Absprache übernachten. Laengere Aufenthalte sind in der WG-Runde abzustimmen. Partner/Lebensgefaehrten, die regelmaessig (mehr als zwei Naechte pro Woche) übernachten, muessen von allen WG-Mitgliedern akzeptiert werden.

Die WG-Mitglieder verpflichten sich zu gegenseitiger Ruecksichtnahme. Die dauerhafte Aufnahme von Partnern oder Lebensgefaehrten bedarf der Zustimmung aller WG-Mitglieder und ggf. des Vermieters.
21.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (§ 550 BGB). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt (salvatorische Klausel). Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag wird in (n+1) gleichlautenden Ausfertigungen erstellt — je eine für den Vermieter und jedes WG-Mitglied. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort der belegenen Sache.
München, den 15. September 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
VERMIETER
Katharina Lindner
Stadt-Wohnen München GmbH und Co. KG
Datum: ____________________
MIETER 1
Paul Zimmermann
Datum: ____________________
MIETER 2
Lisa Bachmann
Datum: ____________________
MIETER 3
Yunus Oezdemir
Datum: ____________________
MIETER 4
Marie Engel
Datum: ____________________

Was ist ein WG-Mietvertrag?

Ein WG-Mietvertrag (Wohngemeinschafts-Mietvertrag) regelt die Vermietung einer Wohnung an mehrere Mieter, die gemeinsam eine Wohngemeinschaft bilden. Es gibt verschiedene Vertragsmodelle: alle als gemeinsame Hauptmieter, ein Hauptmieter mit Untermietern oder Einzelmietvertraege pro Zimmer.

Beim Modell mit gemeinsamen Hauptmietern haften alle Mieter gesamtschuldnerisch fuer die Miete (§ 421 BGB). Beim Hauptmietermodell schliesst ein Mieter den Vertrag mit dem Vermieter und vermietet Zimmer an die WG-Mitglieder weiter. Beim Einzelmietvertragmodell hat jeder Bewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.

Der WG-Mietvertrag sollte die Besonderheiten des Zusammenlebens regeln — insbesondere den Nachmieterrecht bei Auszug eines WG-Mitglieds, die interne Kostenaufteilung und die Nutzung von Gemeinschaftsraeumen. Ohne klare Regelung gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle Besonderheiten eines WG-Mietvertrags ab.

Vertragsparteien

Angaben zum Vermieter und allen WG-Mitgliedern als Mieter.

Vertragsmodell

Wahl zwischen gemeinsamer Hauptmiete, Hauptmieter/Untermieter oder Einzelvertrag.

Mietobjekt

Beschreibung der Wohnung und Zuordnung der Zimmer.

Miete und Kostenaufteilung

Gesamtmiete, Nebenkosten und interne Aufteilung unter den WG-Mitgliedern.

Nachmieterklausel

Regelung fuer den Fall, dass ein WG-Mitglied auszieht und ein Nachfolger gesucht wird.

Gemeinschaftsraeume

Nutzungsregelung fuer Kueche, Bad, Flur und Wohnzimmer.

Kaution

Aufteilung der Kaution auf die einzelnen WG-Mitglieder.

Kuendigungsregeln

Kuendigung einzelner WG-Mitglieder ohne den gesamten Vertrag zu beenden.

So erstellen Sie einen WG-Mietvertrag

In fuenf Schritten zu Ihrem WG-Mietvertrag.

  1. 1

    Vertragsmodell waehlen

    Waehlen Sie das Vertragsmodell — gemeinsame Hauptmiete, Hauptmieter/Untermieter oder Einzelvertrag.

  2. 2

    Parteien eintragen

    Geben Sie die Daten des Vermieters und aller WG-Mitglieder ein.

  3. 3

    Wohnung und Zimmer

    Beschreiben Sie die Wohnung und ordnen Sie die Zimmer zu.

  4. 4

    Miete und Nebenkosten

    Legen Sie die Gesamtmiete und die Aufteilung unter den Mitgliedern fest.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Laden Sie den Vertrag als PDF herunter und lassen Sie ihn von allen Parteien unterschreiben.

Rechtliche Hinweise

Bei WG-Mietvertraegen sind besondere rechtliche Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Gesamtschuldnerische Haftung

Sind alle WG-Mitglieder gemeinsame Hauptmieter, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem einzelnen Mieter verlangen. Ein interner Ausgleich unter den Mitgliedern ist separat zu regeln.

Kuendigung einzelner Mitglieder

Sind alle Mieter gemeinsam im Vertrag, koennen sie den Vertrag nur gemeinsam kuendigen. Die Kuendigung eines einzelnen Mitglieds ist nicht moeglich — es bedarf der Zustimmung aller Parteien (Vermieter und uebrige Mieter) zur Entlassung eines Mieters.

Nachmieterrecht

Ein gesetzliches Recht auf einen Nachmieter besteht nicht. Eine vertragliche Nachmieterklausel kann vereinbart werden — der Vermieter behalt sich aber ein Zustimmungsrecht vor.

Hauptmietermodell

Beim Hauptmietermodell ist ein Mieter Vertragspartner des Vermieters und vermietet Zimmer an die WG-Mitglieder unter. Die Untervermietung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Der Hauptmieter haftet allein gegenueber dem Vermieter.

Haeufig gestellte Fragen

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