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Kostenlose Vollmacht Kinderbetreuung Vorlage

Mit einer Vollmacht für Kinderbetreuung ermaechtigten Sie eine Vertrauensperson, Entscheidungen für Ihr Kind zu treffen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 1626 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

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VOLLMACHT ZUR KINDERBETREUUNG
Betreuungsvollmacht Für Ein Minderjähriges Kind  ·  Gemäß §§ 1626, 1687, 1688 BGB
SORGEBERECHTIGTE/R (ERSTER ELTERNTEIL)
VOLLSTÄNDIGER NAMESandra Meier
ANSCHRIFTGartenstraße 10, 80333 München
TELEFON (24/7 ERREICHBAR)+49 151 23456789
E-MAILs.meier@email.de
AUSWEIS-NR.T220054321
ZWEITE/R SORGEBERECHTIGTE/R (GEMEINSAME SORGE)
VOLLSTÄNDIGER NAMEThomas Meier
ANSCHRIFTGartenstraße 10, 80333 München
TELEFON+49 152 98765432
KIND
VOLLSTÄNDIGER NAMEPaul Meier
GEBURTSDATUM22. März 2018
GESCHLECHTmaennlich
KRANKENVERSICHERUNG / VERSICHERUNGS-NR.AOK Bayern, Vers.-Nr. 1234567890A, Karte wird beigefügt
BETREUUNGSPERSON (BEVOLLMÄCHTIGTE/R)
VOLLSTÄNDIGER NAMEIngrid Meier
ANSCHRIFTBlumenweg 5, 82131 Gauting
TELEFON+49 89 87654321
VERHÄLTNIS ZUM KINDGrossmutter vaeterlicherseits
AUSWEIS-NR.T220001987
ZEITRAUM DER BETREUUNG
BETREUUNG VON15. Juli 2025
BETREUUNG BIS22. Juli 2025
UNTERKUNFT WÄHREND DER BETREUUNGbei der Grossmutter in Gauting, Blumenweg 5, eigenes Kinderzimmer
Wir, Sandra Meier und Thomas Meier, als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern des minderjährigen Kindes Paul Meier (geboren am 22. März 2018), erteile/n hiermit Ingrid Meier eine Vollmacht zur vorübergehenden Betreuung unseres Kindes im oben angegebenen Zeitraum. Die Vollmacht erfolgt im Rahmen der elterlichen Sorge gemäß § 1626 BGB und stützt sich hinsichtlich der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in Angelegenheiten des täglichen Lebens insbesondere auf § 1688 BGB.
1.
ÜBERTRAGUNG DER BETREUUNG
Die/der Bevollmächtigte übernimmt für die Dauer der Betreuung die tatsächliche Obhut für das Kind (Kost, Logis, Beaufsichtigung) und ist berechtigt, alle Entscheidungen des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB zu treffen, die im Rahmen einer Alltagsbetreuung anfallen. Hierzu gehört insbesondere die tägliche Versorgung, die Aufsichtsführung sowie die Entscheidung über Ernaehrung, Kleidung, Schlaf- und Weckzeiten und altersgerechte Freizeitgestaltung. Die grundsätzliche elterliche Sorge verbleibt bei den Sorgeberechtigten.
2.
UMFANG DER VOLLMACHT
Im Rahmen der Betreuung ist die/der Bevollmächtigte ausdrücklich zu folgenden Handlungen berechtigt:

•  Medizinische Versorgung: Begleitung zum Kinder- oder Hausarzt, Einwilligung in übliche medizinische Untersuchungen und Heilbehandlungen (§§ 630d, 630e BGB) im Rahmen der Routine- und Akutversorgung, Einlösung von Rezepten, Verabreichung verordneter Medikamente
•  Medizinische Notfallversorgung: Einwilligung in ärztliche Notfallmaßnahmen, wenn die Sorgeberechtigten nicht rechtzeitig erreichbar sind; Rufen von Notarzt und Rettungsdienst; Begleitung ins Krankenhaus
•  Schule / KiTa / Hort: Abholen und Bringen des Kindes, Teilnahme an Elterngesprächen und Veranstaltungen, Entschuldigung bei Krankheit, Anmeldung zu schulischen Aktivitaeten (ohne Schulwechsel oder grundlegende Schulentscheidungen)
•  Sport- und Freizeitaktivitaeten: Begleitung zu Training, Spielen, Vereinen und Hobbies, Teilnahme an Ausfluegen, altersgerechten Veranstaltungen und Kinderfilmen nach Massgabe des Jugendschutzgesetzes (§ 4 JuSchG)
•  Schwimmen und Wassersport: Nur unter direkter Aufsicht eines Erwachsenen, an öffentlichen Baedern oder Seen; für Nicht-Schwimmer mit Schwimmhilfe
•  Übernachtung: Übernachtungen bei der/dem Bevollmächtigten sowie bei anderen altersangemessenen Gelegenheiten mit Zustimmung der Bevollmächtigten
•  Reisen innerhalb Deutschlands: Tages- und Mehrtagesausfluege innerhalb Deutschlands. Hinweis: Für Auslandsreisen ist eine gesonderte Reisevollmacht erforderlich (siehe Formular „Einverständniserklärung Reise Kind“) sowie ggf. ein Kinderreisepass (§ 1 PassG)
•  Einkäufe: Beschaffung von Lebensmitteln, Kleidung, Schulmaterial und Gegenständen des täglichen Bedarfs
•  Weitere Erlaubnisse / Besonderheiten: Tägliches Vorlesen vor dem Einschlafen; gesundes Frühstück mit Obst; kein Fast Food; höchstens 1 Stück Kuchen pro Tag. Kontakt mit anderen Kindern gerne, aber nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.
3.
MEDIZINISCHE NOTFALLEINWILLIGUNG
Sollten die Sorgeberechtigten im Notfall nicht zeitnah erreichbar sein, erteilen wir der/dem Bevollmächtigten hiermit ausdrücklich die Einwilligung in erforderliche ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen, Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie in die Verabreichung verordneter Medikamente (§ 630d BGB i. V. m. §§ 1626, 1688 BGB). Die Einwilligung erstreckt sich auf Routineeingriffe (z. B. Naht einer Wunde, Ruhigstellung eines Bruchs, antibiotische Behandlung, Brechreiz- und Fieberbehandlung). Nicht umfasst sind planbare Operationen, längere stationaere Aufenthalte ohne Notfallgrund sowie Eingriffe mit erhöhtem Risiko — hierfür ist die Entscheidung der Sorgeberechtigten einzuholen, sofern die medizinische Lage dies zulässt. Die behandelnden Ärzte und Einrichtungen werden insoweit von der Schweigepflicht gegenüber der/dem Bevollmächtigten entbunden.
4.
ERREICHBARKEIT DER SORGEBERECHTIGTEN
Die Sorgeberechtigten sind während der Betreuungsdauer unter folgenden Kontaktdaten rund um die Uhr erreichbar. Bei wichtigen Entscheidungen ist vorrangig der/die Sorgeberechtigte zu kontaktieren:

•  Sorgeberechtigte/r 1: Sandra Meier — Telefon: +49 151 23456789, E-Mail: s.meier@email.de
•  Sorgeberechtigte/r 2: Thomas Meier — Telefon: +49 152 98765432
•  Erreichbarkeitshinweise: Elternurlaub in Italien (Gardasee). Sandra Meier ist unter ihrer Mobilnummer jederzeit erreichbar, Thomas Meier tagsüber über WhatsApp, bei Notfällen Sprachanruf bevorzugt.
5.
NOTFALLKONTAKTE UND MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Im Notfall sind folgende Kontakte zu informieren bzw. aufzusuchen:

•  Weiterer Notfallkontakt: Julia Meier (Tante) — Telefon: +49 89 11223344
•  Kinder- / Hausarzt: Dr. med. Anna Fischer, Kinderarztpraxis am Starnberger See — Telefon: +49 89 55667788
•  Bevorzugtes Krankenhaus / Kinderklinik: Klinikum Starnberg, Kinderabteilung
•  Notruf: 112 (Rettungsdienst / Notarzt) — 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) — 19240 (Giftnotruf, regionale Nummern)
•  Krankenversicherungskarte des Kindes ist der/dem Bevollmächtigten zu übergeben (AOK Bayern, Vers.-Nr. 1234567890A, Karte wird beigefügt)
6.
GESUNDHEITLICHE HINWEISE ZUM KIND
Zum Schutz des Kindes sind folgende gesundheitliche Besonderheiten zu beachten:

•  Allergien: Leichte Laktoseintoleranz — laktosefreie Produkte bereitstellen. Keine bekannten schweren Allergien. Kein Nussverzehr aus Vorsicht.
•  Regelmäßige Medikamente: Keine Dauermedikation. Bei Fieber über 38,5 °C: Nurofen Junior Saft 4 ml (gemäß Kinderarzt Dr. Fischer).
•  Besonderheiten / Hinweise: Paul geht um 20:00 Uhr schlafen, braucht sein Kuscheltier undbdquo;Wolfiundldquo;. Er isst kein scharfes Essen. Bildschirmzeit max. 30 Min./Tag. Schwimmen nur mit Schwimmweste.
7.
UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG
Während der Betreuungsdauer wohnt das Kind bei der Grossmutter in Gauting, Blumenweg 5, eigenes Kinderzimmer. Die Verpflegung erfolgt unter Berücksichtigung der oben genannten gesundheitlichen Hinweise (Allergien, Unverträglichkeiten). Die/der Bevollmächtigte stellt sicher, dass das Kind altersgerechte, ausgewogene Mahlzeiten und ausreichend Schlaf erhält.
8.
GRENZEN DER VOLLMACHT
Die Vollmacht umfasst ausdrücklich nicht:

•  Entscheidungen über Schul- oder Kindergartenwechsel, Religionswahl, grundlegende Erziehungsfragen (diese verbleiben bei den Sorgeberechtigten)
•  Planbare Operationen und Eingriffe mit erhöhtem Risiko außerhalb akuter Notfallversorgung
•  Auslandsreisen mit dem Kind (hierfür ist eine gesonderte Reisevollmacht sowie ggf. ein Kinderreisepass gemäß § 1 PassG erforderlich)
•  Rechtsgeschäfte über das Vermögen des Kindes (§§ 1629, 1638 ff. BGB bleiben Sache der Sorgeberechtigten)
•  Anträge bei Behörden und Versicherungen, die die langfristige Lebensgestaltung des Kindes betreffen
•  Entscheidungen zur gerichtlichen Vertretung des Kindes
Wesentliche Entscheidungen, die erheblich in das Leben des Kindes eingreifen (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB), sind den Sorgeberechtigten vorbehalten.
9.
PFLICHTEN DER BETREUUNGSPERSON
Die/der Bevollmächtigte verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, liebevollen und altersgerechten Betreuung des Kindes zum Wohl des Kindes (§ 1666 BGB). Sie/er informiert die Sorgeberechtigten bei ungewöhnlichen Vorkommnissen, Erkrankungen, Unfällen oder Verhaltensauffälligkeiten unverzüglich und dokumentiert im Notfall wesentliche Entscheidungen (Zeitpunkt, Art, Ort, Begleitpersonen). Sie/er wahrt den gewohnten Tagesablauf des Kindes und berücksichtigt dessen Bezugspersonen und Interessen.
10.
WIDERRUF UND BEENDIGUNG
Diese Vollmacht ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerruflich. Sie endet spätestens mit Ablauf des oben genannten Betreuungszeitraums. Wird das Kind vor Ablauf des Zeitraums durch die Sorgeberechtigten abgeholt, erlischt die Vollmacht automatisch mit Übergabe des Kindes. Gegenüber Dritten bleibt die Vollmacht nach § 170 BGB bis zur Anzeige des Erlöschens wirksam.
11.
DATENSCHUTZ
Die/der Bevollmächtigte verarbeitet die zum Kind und zu den Sorgeberechtigten mitgeteilten Daten (insbesondere Gesundheits- und Kontaktdaten) ausschließlich zum Zweck der Betreuung des Kindes. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Gesundheitsversorgung oder Gefahrenabwehr unerlässlich ist (z. B. an behandelnde Ärzte, Rettungsdienste, Schule/KiTa). Nach Ende der Betreuung sind nicht mehr benötigte Unterlagen vernichtet bzw. zurückgegeben.
München, den 10. Juli 2025
SORGEBERECHTIGTE/R 1
Sandra Meier
Datum: ____________________
SORGEBERECHTIGTE/R 2
Thomas Meier
Datum: ____________________
Hinweis: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist eine Vollmacht dieser Art grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterzeichnen (§ 1627 BGB). Bei Alleinsorge (§ 1671 BGB) genügt die Unterschrift des/der alleinsorgeberechtigten Elternteils. Für Auslandsreisen mit der/dem Bevollmächtigten ist eine gesonderte Reisevollmacht (Einverständniserklärung Reise) sowie gegebenenfalls ein gültiges Reisedokument (Kinderreisepass / Reisepass) des Kindes erforderlich.

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist eine Vollmacht für Kinderbetreuung?

Eine Vollmacht für Kinderbetreuung (Betreuungsvollmacht für Kinder) ist eine schriftliche Ermaechtigungerklärung, mit der sorgeberechtigte Eltern einer Vertrauensperson vorübergehend bestimmte Befugnisse für die Betreuung ihres minderjaerigen Kindes übertragen — insbesondere in Notfaellen, bei Reisen oder bei vorübergehender Abwesenheit.

Die Vollmacht basiert auf dem elterlichen Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB). Sie ermaechtigt die Betreuungsperson, das Kind in bestimmten Situationen zu vertreten — z. B. bei Arztbesuchen, in der Schule oder bei Freizeitaktivitaeten. Die Vollmacht überträgt nicht das Sorgerecht, sondern nur einzelne Ausuebungsbefugnisse.

Typische Anwendungsfaelle sind: Urlaub der Eltern, Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalt, Reisen des Kindes mit Grosseltern oder anderen Bezugspersonen. Für Reisen ins Ausland ist eine Reisevollmacht mit zusätzlichen Angaben empfehlenswert.

Was diese Vorlage enthält

Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Befugnisse einer Kinderbetreuungsvollmacht ab.

Angaben der Eltern

Vollständige Daten beider sorgeberechtigter Elternteile.

Angaben zum Kind

Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes.

Angaben zur Betreuungsperson

Vollständige Daten der bevollmaechtigten Betreuungsperson.

Medizinische Entscheidungen

Ermaechtigung, bei medizinischen Notfaellen Behandlungsentscheidungen zu treffen.

Schule und Kindergarten

Befugnis, das Kind von der Schule oder dem Kindergarten abzuholen und zu vertreten.

Freizeitaktivitaeten

Erlaubnis zur Teilnahme an Ausfl uegen, Sport und sonstigen Aktivitaeten.

Zeitraum der Vollmacht

Genaue Angabe des Zeitraums, für den die Vollmacht gilt.

Notfallkontakte

Kontaktdaten der Eltern und weiterer Notfallkontakte.

Allergien und Medikamente

Wichtige medizinische Informationen — Allergien, Medikamente, Blutgruppe.

So erstellen Sie eine Vollmacht für Kinderbetreuung

In fünf Schritten zu Ihrer Kinderbetreuungsvollmacht.

  1. 1

    Elterndaten eintragen

    Geben Sie die Daten beider sorgeberechtigter Elternteile ein.

  2. 2

    Kind erfassen

    Tragen Sie Name, Geburtsdatum und medizinische Informationen des Kindes ein.

  3. 3

    Betreuungsperson benennen

    Geben Sie die Daten der bevollmaechtigten Person ein.

  4. 4

    Befugnisse und Zeitraum

    Legen Sie die Befugnisse und den Zeitraum der Vollmacht fest.

  5. 5

    Prüfen und herunterladen

    Überprüfen Sie alle Angaben, laden Sie die Vollmacht als PDF herunter und lassen Sie sie von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschreiben.

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Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Deutschland

Rechtliche Hinweise

Bei einer Kinderbetreuungsvollmacht sind folgende Aspekte zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Elterliche Sorge (§§ 1626 ff. BGB)

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Eine Betreuungsvollmacht überträgt einzelne Ausuebungsbefugnisse, nicht das Sorgerecht selbst. Bei gemeinsamer Sorge sollten beide Elternteile die Vollmacht unterschreiben.

Medizinische Entscheidungen

Für Routinebehandlungen kann die Betreuungsperson ermaechtigt werden. Schwerwiegende medizinische Entscheidungen (Operationen, Narkosen) erfordern in der Regel die Zustimmung der Eltern. In akuten Notfaellen handelt der Arzt nach dem mutmasslichen Willen der Eltern.

Reisevollmacht

Für Auslandsreisen mit dem Kind empfiehlt sich eine separate Reisevollmacht mit Angabe der Reisedaten, des Reiseziels und der Personalausweisdaten. Manche Länder verlangen eine beglaubigte Vollmacht.

Haftung

Die Betreuungsperson übernimmt eine Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Bei Verletzung der Aufsichtspflicht kann sie haftbar sein. Eine angemessene Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen

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