Landesspezifische Rechtsinhalte
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In Deutschland werden bei einer Scheidung die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehegatten von Amts wegen halbiert — sogenannter Versorgungsausgleich. Eheleute können davon nach <strong>§§ 6, 8 VersAusglG</strong> abweichen: vollständiger Ausschluss, partieller Ausschluss bestimmter Anrechte oder Modifikation der Halbteilungsregel. Wirksamkeitsvoraussetzung ist die <strong>notarielle Beurkundung nach § 7 VersAusglG</strong>. Mit unserem rechtssicheren Muster bereiten Sie die Beurkundung vor — mit Inhaltskontrolle nach § 8 VersAusglG, Anrechtsübersicht und ausgleichenden Vermögensregelungen.
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Der Versorgungsausgleich ist die gesetzliche Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehegatten bei der Scheidung. Maßgebliche Vorschrift: <strong>VersAusglG</strong> (Versorgungsausgleichsgesetz, in Kraft seit 1. September 2009). Erfasst werden alle Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund), Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken, betrieblichen Altersversorgungen, Riester- und Rürup-Verträgen sowie private Lebensversicherungen mit Rentenoption.
Die Ehegatten können nach <strong>§ 6 Abs. 1 VersAusglG</strong> vom gesetzlichen Halbteilungsmodell abweichen — vollständiger Ausschluss, partieller Ausschluss bestimmter Anrechte oder Modifikation der Quoten. Wirksamkeitsvoraussetzung ist die <strong>notarielle Beurkundung nach § 7 VersAusglG</strong>; im laufenden Scheidungsverfahren kann die Vereinbarung auch zu Protokoll des Gerichts erklärt werden (<strong>§ 127a BGB</strong>). Die Vereinbarung unterliegt zusätzlich der <strong>Inhalts- und Ausübungskontrolle nach § 8 VersAusglG</strong>: eine einseitig belastende Vereinbarung kann unwirksam sein.
Die Inhaltskontrolle ist das wichtigste Wirksamkeitsrisiko. Maßgeblich sind die <strong>BGH-Entscheidungen XII ZB 309/12 und XII ZB 50/13</strong>: Eine Vereinbarung ist insbesondere dann sittenwidrig, wenn sie zu einer evidenten Versorgungslücke beim wirtschaftlich schwächeren Ehegatten führt — etwa nach langer Ehe mit Teilzeit-Kinderbetreuung. Die Familiengerichte prüfen, ob die Vereinbarung im Lichte der wirtschaftlichen Gesamtsituation hinreichend ausgewogen ist. Ausgleichende Vermögens- oder Unterhaltsregelungen erhöhen die Rechtssicherheit erheblich.
Unser Muster bildet die vollständige Vorbereitung der notariellen Beurkundung ab — von der Anrechtsübersicht bis zur Inhaltskontrolle.
Vorbereitete notarielle Vereinbarung mit Rezitalen, Gegenstandsklausel und allen Wirksamkeitsvoraussetzungen — vom Notar nach Bedarf zu ergänzen und zu beurkunden.
Vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs, partieller Ausschluss bestimmter Anrechte oder Modifikation der Halbteilungsregel — mit jeweils zugeschnittenem Wortlaut.
Automatische Berechnung der Ehezeit nach § 3 Abs. 1 VersAusglG — vom ersten Tag des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Strukturierte Auflistung aller in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte — DRV Bund, Beamtenversorgung, Betriebsrente, Riester, Rürup, Lebensversicherungen mit Rentenoption.
Strukturierte Begründung der Abweichung von der Halbteilung mit Grund (Kinderbetreuung, berufliche Asymmetrie), ausgleichenden Vermögens- und Unterhaltsregelungen und beruflichem Hintergrund.
Konkrete Regelung der Teilungsformen: interne Teilung nach § 10 VersAusglG, externe Teilung nach § 14 VersAusglG oder vollständiger Ausschluss für jedes einzelne Anrecht.
Geplanter Notar, Beurkundungstermin, Bestätigung der notariellen Belehrung über Tragweite und Anfechtungsmöglichkeiten, Beistandsverhältnisse beider Ehegatten und Aufklärungspunkte.
Identifikation und Ausschluss geringfügiger Anrechte — etwa kleine Betriebsrentenanrechte aus kurzen Beschäftigungsverhältnissen, die vom Wertausgleich ausgenommen werden können.
Schlussbestimmungen mit salvatorischer Klausel, ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts und ausschließlicher Zuständigkeit des zuständigen Familiengerichts (§ 111 Nr. 7 FamFG).
In fünf Schritten zu Ihrer notarvorbereiteten Vereinbarung in Deutschland.
Geben Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf beider Ehegatten ein, dann Eheschließungsdatum, Standesamt, Trennungsdatum und ggf. Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens. Die Ehezeit nach § 3 VersAusglG wird auf dieser Basis automatisch bestimmt.
Entscheiden Sie zwischen vollständigem Ausschluss, partiellem Ausschluss bestimmter Anrechte oder Modifikation der Halbteilungsregel. Bei wirtschaftlich erheblicher Asymmetrie (lange Ehe, Teilzeit-Kinderbetreuung) ist die Modifikation häufig die rechtssichere Alternative zum Vollausschluss.
Tragen Sie alle Versorgungsanrechte beider Ehegatten ein (DRV Bund, Beamtenversorgung, Betriebsrente, Riester, Rürup, Lebensversicherung). Begründen Sie die Abweichung von der Halbteilung mit konkreten Lebenssituations-Tatsachen und benennen Sie ausgleichende Vermögens- oder Unterhaltsregelungen.
Regeln Sie die Folgen für jedes einzelne Anrecht (interne Teilung, externe Teilung, Ausschluss), benennen Sie den geplanten Notar und Termin, bestätigen Sie die notarielle Belehrung und tragen Sie die anwaltlichen Beistände beider Ehegatten ein. Beidseitige Vertretung erhöht die Rechtssicherheit erheblich.
Kontrollieren Sie die Vorschau und laden Sie das Dokument als PDF herunter. Diese Vorlage ersetzt nicht die notarielle Beurkundung — sie ist die strukturierte Vorbereitung für den Notar, der die finale Beurkundung vornimmt. Bringen Sie das PDF zum vereinbarten Notartermin oder übersenden Sie es vorab dem Notariat.
Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.
Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.
Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.
Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.
Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.
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Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich in Deutschland sind grundsätzlich zulässig — sie unterliegen aber strenger Inhaltskontrolle, weil sie die Altersversorgung beider Ehegatten lebenslang prägen.
Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die notarielle Beurkundung — die Wirksamkeit erfordert in jedem Fall die notarielle Beurkundung nach § 7 VersAusglG. Bei langen Ehezeiten, erheblichem wirtschaftlichen Ungleichgewicht oder komplexen Anrechtskonstellationen ist die Begleitung durch einen Fachanwalt für Familienrecht und einen erfahrenen Notar in Deutschland dringend empfohlen.
Geprüft für deutsches Versorgungsausgleichsrecht (VersAusglG)
Eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich vor Anhängigkeit der Scheidung wird erst durch notarielle Beurkundung nach § 7 Abs. 1 VersAusglG wirksam. Ohne notarielle Form ist die Vereinbarung nichtig (§ 125 BGB) — die gesetzliche Halbteilung greift zurück. Im laufenden Scheidungsverfahren kann die Vereinbarung auch zu Protokoll des Familiengerichts erklärt werden (§ 7 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 127a BGB).
Familiengerichte prüfen die Vereinbarung nach § 8 Abs. 1 VersAusglG auf Inhalts- und Ausübungskontrolle. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der Lebenssituation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn die Vereinbarung zu einer einseitigen Lastenverteilung führt, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sittenwidrig erscheint, ist sie unwirksam. Maßgebliche BGH-Entscheidungen: XII ZB 309/12 und XII ZB 50/13 — bei evidenter Versorgungslücke ist die Vereinbarung kritisch.
Die <strong>interne Teilung</strong> nach § 10 VersAusglG ist der Standardfall — das Anrecht wird innerhalb desselben Versorgungsträgers in zwei Anrechte aufgeteilt (z.B. DRV Bund teilt die Rentenanwartschaft zwischen beiden Ehegatten). Die <strong>externe Teilung</strong> nach § 14 VersAusglG gilt für bestimmte Anrechte — etwa Beamtenversorgungen, bei denen der Ausgleichswert auf einen neuen Vertrag des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei einem anderen Träger übertragen wird (häufig DRV Bund).
Sehr kleine Anrechte werden vom Wertausgleich ausgenommen — die Schwelle liegt bei etwa 7.140 EUR Kapitalwert (Stand 2026, jährlich angepasst). Typische Beispiele: kurze Beschäftigungsverhältnisse mit geringer Betriebsrenten-Anwartschaft, kleine Riester-Verträge mit geringer Wertentwicklung. Beide Ehegatten können auf den Ausgleich solcher Anrechte verzichten — dies vereinfacht das Scheidungsverfahren und reduziert die Komplexität.
Eine Vereinbarung, die unter beidseitiger anwaltlicher Vertretung geschlossen wurde, ist nach BGH-Rechtsprechung deutlich weniger anfechtbar — denn die rechtliche Aufklärung beider Ehegatten gilt dann als gesichert. Bei komplexen Anrechtskonstellationen oder erheblichem Vermögensgefälle ist die anwaltliche Vertretung beider Ehegatten dringend empfohlen, um die Inhaltskontrolle abzusichern.
Regeln Sie den Versorgungsausgleich in Deutschland nach §§ 6-8 VersAusglG abweichend von der gesetzlichen Halbteilung. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF herunterladen und mit dem Notar besprechen — kein Konto erforderlich.
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