Doxuno
RechtlichesDeutschland

Kostenlose Unterhaltsvereinbarung Vorlage

Eine Unterhaltsvereinbarung regelt die finanzielle Unterstützung zwischen Ehepartnern oder für Kinder. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 1601 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich

PDF (kostenlos) + bearbeitbares Word (.docx) mit Expert

UNTERHALTSVEREINBARUNG
Kindesunterhalt · Gemäß §§ 1601, 1602 BGB (Gesetzlicher Unterhaltsanspruch Zwischen Verwandten In Gerader Linie)
UNTERHALTSPFLICHTIGER
Thomas Berg
Hauptstraße 10, 10117 Berlin
Geboren: 14. Juni 1982
Einkommen: 4.800 EUR netto monatlich
UNTERHALTSBERECHTIGTER
Katrin Berg
Gartenstraße 5, 10115 Berlin
Geboren: 28. September 1985
Kindesunterhalt · 580 EUR monatlich
Beginn: 1. April 2026
Die Parteien Thomas Berg („Unterhaltspflichtiger") und Katrin Berg („Unterhaltsberechtigter") schließen hiermit eine Vereinbarung über die Leistung von Kindesunterhalt (§§ 1601, 1602 BGB (gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten in gerader Linie)). Die Parteien sind sich über die nachstehenden Regelungen einig:
1.
UNTERHALTSART UND RECHTSGRUNDLAGE
Gegenstand dieser Vereinbarung ist Kindesunterhalt auf Grundlage von §§ 1601, 1602 BGB (gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten in gerader Linie). Die Parteien erkennen an, dass zwischen ihnen ein gesetzliches Unterhaltsverhältnis besteht. Diese Vereinbarung konkretisiert die Höhe, den Zahlungszeitraum und die Modalitäten der Unterhaltsleistung.
2.
BETROFFENE KINDER
Lara Berg, geboren am 15. September 2016, Schülerin der Grundschule am Arkonaplatz, wohnhaft bei der Mutter. Die Unterhaltspflicht besteht gegenüber jedem der genannten Kinder gemäß § 1601 BGB; bei mehreren minderjährigen Kindern richtet sich die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten nach § 1609 BGB (minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder stehen im ersten Rang).
3.
HOEHE UND FAELLIGKEIT
Der Unterhaltspflichtige zahlt an den Unterhaltsberechtigten einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 580 EUR, jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus. Der Betrag entspricht Stufe 6 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00. Die Zahlung gilt als rechtzeitig geleistet, wenn der Betrag am Fälligkeitstag dem Konto des Unterhaltsberechtigten gutgeschrieben ist. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB).
4.
LAUFZEIT
Die Unterhaltspflicht beginnt am 1. April 2026 und gilt bis auf Weiteres, solange die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch vorliegen. Bei Kindesunterhalt endet der Anspruch in der Regel mit Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses (BGH Rspr. zu § 1610 Abs. 2 BGB). Beim Trennungsunterhalt endet der Anspruch mit Rechtskraft der Scheidung; ein nachehelicher Unterhaltsanspruch ist gesondert zu begründen.
5.
ANPASSUNG AN DIE DUESSELDORFER TABELLE
Die Parteien vereinbaren, dass sich der Unterhalt im Falle der Änderung der Düsseldorfer Tabelle automatisch an die jeweils gültige Fassung anpasst, sofern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen und der Bedarf des Unterhaltsberechtigten nicht wesentlich geändert haben. Unabhängig davon können die Parteien bei wesentlichen Änderungen der Lebens-, Einkommens- oder Bedürftigkeitsverhältnisse eine Anpassung der Unterhaltshöhe verlangen (§ 238 FamFG i.V.m. § 323 ZPO — Abänderungsklage).
6.
LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND SELBSTBEHALT
Die Unterhaltspflicht besteht nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt der notwendige oder angemessene Selbstbehalt nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle 2026 (in Kraft seit 1.1.2026): 1.450 EUR notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei Erwerbstätigkeit, 1.750 EUR angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, 1.600 EUR gegenüber Ehegatten. Bei minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 2 BGB). Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB beträgt 2026: 486 EUR (0-5 Jahre), 558 EUR (6-11 Jahre), 653 EUR (12-17 Jahre). Das Kindergeld wurde zum 1.1.2026 auf 259 EUR/Kind erhöht und wird hälftig auf den Barunterhalt angerechnet (§ 1612b Abs. 1 BGB).
7.
AUSKUNFTSPFLICHT
Beide Parteien verpflichten sich nach § 1605 BGB, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen und die entsprechenden Belege (Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre, ggf. Bilanzen bei Selbstständigen) vorzulegen. Auskunft kann jeweils frühestens zwei Jahre nach der letzten Auskunftserteilung verlangt werden (§ 1605 Abs. 2 BGB), es sei denn, es werden wesentlich höhere Einkünfte oder sonstige wesentliche Änderungen glaubhaft gemacht.
8.
SONDER- UND MEHRBEDARF
Neben dem laufenden Unterhalt kann der Unterhaltsberechtigte Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend machen — insbesondere bei unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Aufwendungen (z.B. kieferorthopaedische Behandlungen, Konfirmation, Einschulung, Klassenfahrten). Regelmäßig wiederkehrender Mehrbedarf (z.B. Nachhilfekosten, Kinderbetreuungskosten) wird quotal nach den Einkommensverhältnissen der Elternteile getragen. Der Sonderbedarf ist rechtzeitig unter Vorlage von Belegen anzumelden.
9.
DYNAMISIERUNG / INDEXIERUNG
Der vereinbarte Unterhaltsbetrag wird jährlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (Statistisches Bundesamt) angepasst. Ausgangsindex ist der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB — aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Bei Kindesunterhalt kann alternativ die Dynamisierung nach § 1612a BGB (Mindestunterhalt in Prozent des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle) vereinbart werden. Die Anpassung erfolgt automatisch; eine Neuberechnung wird auf Verlangen einer Partei mitgeteilt.
10.
VOLLSTRECKBARKEIT
Die Parteien vereinbaren, dass der Unterhaltspflichtige sich wegen der in dieser Vereinbarung übernommenen Zahlungsverpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Beurkundender Notar: Dr. Wolfgang Krause, Notariat Berlin-Mitte. Alternativ kann die Vollstreckbarkeit auch durch Eintragung in die Jugendamtsurkunde (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) erfolgen, sofern es sich um Kindesunterhalt handelt. Die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die sofortige zwangsweise Durchsetzung bei Zahlungsverzug ohne zusätzliches Erkenntnisverfahren.
11.
ÄNDERUNGEN UND ANPASSUNGEN
Bei wesentlichen Änderungen der Einkommens-, Vermögens- oder Bedürftigkeitsverhältnisse können beide Parteien eine Anpassung dieser Vereinbarung verlangen. Für die Abänderung gelten die Regelungen des § 238 FamFG bzw. § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Das Recht jeder Partei, bei Nichteinigung das Familiengericht anzurufen, bleibt unberuehrt.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberuehrt. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zuständigkeit: Zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten (§ 232 FamFG). Kein Verzicht: Ein Verzicht des Unterhaltsberechtigten auf künftigen Unterhalt ist bei Kindesunterhalt gemäß § 1614 Abs. 1 BGB unwirksam. Ausfertigung: Die Vereinbarung ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet.
Ort: Berlin
Datum: 15. März 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
UNTERHALTSPFLICHTIGER
Thomas Berg
Datum: ____________________
UNTERHALTSBERECHTIGTER
Katrin Berg
Datum: ____________________

Verfügbar als druckfertiges PDF oder als bearbeitbares Microsoft Word (.docx).

Was ist eine Unterhaltsvereinbarung?

Eine Unterhaltsvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Beteiligten die Höhe, Dauer und Zahlungsmodalitaeten von Unterhaltsleistungen regeln. Sie kann Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt betreffen und dient der einvernehmlichen Regelung ohne Gerichtsverfahren.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach den §§ 1601 ff. BGB und der Düsseldorfer Tabelle. Er kann nicht wirksam ausgeschlossen oder unter den Mindestbedarf reduziert werden. Der Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt § 1361 BGB, nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB) ist dagegen in weiterem Umfang vertraglich gestaltbar.

Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung schafft Rechtsklarheit, vermeidet Streitigkeiten und kann — sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht — vom Familiengericht gebilligt oder in einen vollstreckbaren Unterhaltstitel umgewandelt werden.

Was diese Vorlage enthält

Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Regelungen einer Unterhaltsvereinbarung ab.

Angaben zu den Parteien

Vollständige Daten des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten.

Art des Unterhalts

Festlegung, ob es sich um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt.

Unterhaltshöhe

Monatlicher Unterhaltsbetrag — beim Kindesunterhalt mindestens nach Düsseldorfer Tabelle.

Zahlungsmodalitaeten

Zahlungstermin, Bankverbindung und Zahlungsweise (monatlich im Voraus).

Laufzeit und Beendigung

Dauer der Unterhaltspflicht und Beendigungstatbestaende.

Anpassungsklausel

Regelung zur Anpassung bei veränderten Einkommensverhältnissen oder Bedarfsänderungen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Vereinbarung über die Aufteilung von Sonderbedarf (z. B. Zahnarzt) und Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe).

Vollstreckbarkeit

Hinweis auf die Möglichkeit der notariellen Beurkundung für einen vollstreckbaren Titel.

So erstellen Sie eine Unterhaltsvereinbarung

In fünf Schritten zu Ihrer Unterhaltsvereinbarung.

  1. 1

    Parteien eintragen

    Geben Sie die Daten des Unterhaltspflichtigen und des Berechtigten ein.

  2. 2

    Unterhaltsart wählen

    Wählen Sie die Art des Unterhalts — Kindesunterhalt, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt.

  3. 3

    Höhe und Zahlungsweise

    Legen Sie den monatlichen Betrag und die Zahlungsmodalitaeten fest.

  4. 4

    Laufzeit und Anpassung

    Bestimmen Sie Laufzeit, Beendigungsgruende und Anpassungsklauseln.

  5. 5

    Prüfen und herunterladen

    Überprüfen Sie alle Angaben, laden Sie die Vereinbarung als PDF herunter und lassen Sie sie von beiden Parteien unterschreiben.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

Geprüft

Landesspezifische Rechtsinhalte

Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

Stets aktuell

Stets auf aktuellem Rechtsstand

Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

Gratis PDF

Druckfertiges PDF

Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

Word · .docx

Bearbeitbares Word (.docx)

Bearbeite das Dokument nach dem Download direkt in Word. Eigene Klauseln ergänzen, die Vorlage für ähnliche Vereinbarungen wiederverwenden oder mit einer Kollegin teilen und gemeinsam am Entwurf feilen.

Erfordert einen Expert-Einmalkauf oder ein laufendes Doxuno-Abonnement.

Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Deutschland

Rechtliche Hinweise

Bei einer Unterhaltsvereinbarung sind zwingende familienrechtliche Vorschriften zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken. Für eine rechtlich bindende Vereinbarung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach §§ 1601 ff. BGB und der Düsseldorfer Tabelle. Er kann nicht unter den Mindestbedarf vereinbart werden und darf nicht wirksam ausgeschlossen werden. Eine Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde schafft einen vollstreckbaren Titel.

Ehegattenunterhalt

Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) kann in der Höhe vereinbart werden, ein Verzicht auf künftigen Unterhalt ist unwirksam. Beim nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) sind Verzicht und Begrenzung möglich, unterliegen aber der Inhalts- und Ausuebungskontrolle.

Titulierung

Für die Zwangsvollstreckung benoetigen Sie einen Unterhaltstitel. Dieser kann durch Jugendamtsurkunde (kostenfrei für Kindesunterhalt), notarielle Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung oder gerichtlichen Beschluss geschaffen werden.

Abänderung

Unterhaltsvereinbarungen können bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse (z. B. Einkommensänderung, Arbeitslosigkeit, neuer Partner) angepasst werden. Die Abänderung kann einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Jetzt Ihre Unterhaltsvereinbarung erstellen

Regeln Sie Unterhaltszahlungen einvernehmlich und rechtssicher. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen und sofort als PDF herunterladen.

Kostenloses PDF · Bearbeitbares Word mit Expert · Kein Konto erforderlich