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Kostenlose Unterhaltsvereinbarung Vorlage

Eine Unterhaltsvereinbarung regelt die finanzielle Unterstuetzung zwischen Ehepartnern oder fuer Kinder. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage nach §§ 1601 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

Kostenlos nutzbarSofort als PDFKein Konto erforderlich
UNTERHALTSVEREINBARUNG
Kindesunterhalt · Gemäß §§ 1601, 1602 BGB (Gesetzlicher Unterhaltsanspruch Zwischen Verwandten In Gerader Linie)
UNTERHALTSPFLICHTIGER
Thomas Berg
Hauptstraße 10, 10117 Berlin
Geboren: 14. Juni 1982
Einkommen: 4.800 EUR netto monatlich
UNTERHALTSBERECHTIGTER
Katrin Berg
Gartenstrasse 5, 10115 Berlin
Geboren: 28. September 1985
Kindesunterhalt · 580 EUR monatlich
Beginn: 1. April 2026
Die Parteien Thomas Berg („Unterhaltspflichtiger") und Katrin Berg („Unterhaltsberechtigter") schliessen hiermit eine Vereinbarung über die Leistung von Kindesunterhalt (§§ 1601, 1602 BGB (gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten in gerader Linie)). Die Parteien sind sich über die nachstehenden Regelungen einig:
1.
UNTERHALTSART UND RECHTSGRUNDLAGE
Gegenstand dieser Vereinbarung ist Kindesunterhalt auf Grundlage von §§ 1601, 1602 BGB (gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen Verwandten in gerader Linie). Die Parteien erkennen an, dass zwischen ihnen ein gesetzliches Unterhaltsverhältnis besteht. Diese Vereinbarung konkretisiert die Höhe, den Zahlungszeitraum und die Modalitäten der Unterhaltsleistung.
2.
BETROFFENE KINDER
Lara Berg, geboren am 15. September 2016, Schülerin der Grundschule am Arkonaplatz, wohnhaft bei der Mutter. Die Unterhaltspflicht besteht gegenüber jedem der genannten Kinder gemäß § 1601 BGB; bei mehreren minderjährigen Kindern richtet sich die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten nach § 1609 BGB (minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder stehen im ersten Rang).
3.
HOEHE UND FAELLIGKEIT
Der Unterhaltspflichtige zahlt an den Unterhaltsberechtigten einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 580 EUR, jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus. Der Betrag entspricht Stufe 6 der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf IBAN DE89 3704 0044 0532 0130 00. Die Zahlung gilt als rechtzeitig geleistet, wenn der Betrag am Fälligkeitstag dem Konto des Unterhaltsberechtigten gutgeschrieben ist. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB).
4.
LAUFZEIT
Die Unterhaltspflicht beginnt am 1. April 2026 und gilt bis auf Weiteres, solange die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch vorliegen. Bei Kindesunterhalt endet der Anspruch in der Regel mit Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses (BGH Rspr. zu § 1610 Abs. 2 BGB). Beim Trennungsunterhalt endet der Anspruch mit Rechtskraft der Scheidung; ein nachehelicher Unterhaltsanspruch ist gesondert zu begründen.
5.
ANPASSUNG AN DIE DUESSELDORFER TABELLE
Die Parteien vereinbaren, dass sich der Unterhalt im Falle der Änderung der Düsseldorfer Tabelle automatisch an die jeweils gültige Fassung anpasst, sofern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen und der Bedarf des Unterhaltsberechtigten nicht wesentlich geaendert haben. Unabhaengig davon koennen die Parteien bei wesentlichen Änderungen der Lebens-, Einkommens- oder Bedürftigkeitsverhältnisse eine Anpassung der Unterhaltshoehe verlangen (§ 238 FamFG i.V.m. § 323 ZPO — Abaenderungsklage).
6.
LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND SELBSTBEHALT
Die Unterhaltspflicht besteht nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt der notwendige oder angemessene Selbstbehalt nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle 2026 (in Kraft seit 1.1.2026): 1.450 EUR notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei Erwerbstätigkeit, 1.750 EUR angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, 1.600 EUR gegenüber Ehegatten. Bei minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt die gesteigerte Unterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 2 BGB). Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB beträgt 2026: 486 EUR (0-5 Jahre), 558 EUR (6-11 Jahre), 653 EUR (12-17 Jahre). Das Kindergeld wurde zum 1.1.2026 auf 259 EUR/Kind erhöht und wird hälftig auf den Barunterhalt angerechnet (§ 1612b Abs. 1 BGB).
7.
AUSKUNFTSPFLICHT
Beide Parteien verpflichten sich nach § 1605 BGB, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen und die entsprechenden Belege (Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre, ggf. Bilanzen bei Selbstständigen) vorzulegen. Auskunft kann jeweils fruehestens zwei Jahre nach der letzten Auskunftserteilung verlangt werden (§ 1605 Abs. 2 BGB), es sei denn, es werden wesentlich hoehere Einkünfte oder sonstige wesentliche Änderungen glaubhaft gemacht.
8.
SONDER- UND MEHRBEDARF
Neben dem laufenden Unterhalt kann der Unterhaltsberechtigte Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend machen — insbesondere bei unregelmaessigen, aussergewoehnlich hohen Aufwendungen (z.B. kieferorthopaedische Behandlungen, Konfirmation, Einschulung, Klassenfahrten). Regelmaessig wiederkehrender Mehrbedarf (z.B. Nachhilfekosten, Kinderbetreuungskosten) wird quotal nach den Einkommensverhältnissen der Elternteile getragen. Der Sonderbedarf ist rechtzeitig unter Vorlage von Belegen anzumelden.
9.
DYNAMISIERUNG / INDEXIERUNG
Der vereinbarte Unterhaltsbetrag wird jaehrlich zum 1. Januar an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (Statistisches Bundesamt) angepasst. Ausgangsindex ist der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB — aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Bei Kindesunterhalt kann alternativ die Dynamisierung nach § 1612a BGB (Mindestunterhalt in Prozent des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle) vereinbart werden. Die Anpassung erfolgt automatisch; eine Neuberechnung wird auf Verlangen einer Partei mitgeteilt.
10.
VOLLSTRECKBARKEIT
Die Parteien vereinbaren, dass der Unterhaltspflichtige sich wegen der in dieser Vereinbarung übernommenen Zahlungsverpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Beurkundender Notar: Dr. Wolfgang Krause, Notariat Berlin-Mitte. Alternativ kann die Vollstreckbarkeit auch durch Eintragung in die Jugendamtsurkunde (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) erfolgen, sofern es sich um Kindesunterhalt handelt. Die Vollstreckbarerklaerung ermoeglicht die sofortige zwangsweise Durchsetzung bei Zahlungsverzug ohne zusaetzliches Erkenntnisverfahren.
11.
AENDERUNGEN UND ANPASSUNGEN
Bei wesentlichen Änderungen der Einkommens-, Vermögens- oder Bedürftigkeitsverhältnisse koennen beide Parteien eine Anpassung dieser Vereinbarung verlangen. Fuer die Abaenderung gelten die Regelungen des § 238 FamFG bzw. § 313 BGB (Wegfall der Geschaeftsgrundlage). Das Recht jeder Partei, bei Nichteinigung das Familiengericht anzurufen, bleibt unberuehrt.
12.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung beduerfen der Schriftform (§ 126 BGB). Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zuständigkeit: Zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten (§ 232 FamFG). Kein Verzicht: Ein Verzicht des Unterhaltsberechtigten auf künftigen Unterhalt ist bei Kindesunterhalt gemäß § 1614 Abs. 1 BGB unwirksam. Ausfertigung: Die Vereinbarung ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet.
Ort: Berlin
Datum: 15. März 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
UNTERHALTSPFLICHTIGER
Thomas Berg
Datum: ____________________
UNTERHALTSBERECHTIGTER
Katrin Berg
Datum: ____________________

Was ist eine Unterhaltsvereinbarung?

Eine Unterhaltsvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Beteiligten die Hoehe, Dauer und Zahlungsmodalitaeten von Unterhaltsleistungen regeln. Sie kann Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt betreffen und dient der einvernehmlichen Regelung ohne Gerichtsverfahren.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach den §§ 1601 ff. BGB und der Duesseldorfer Tabelle. Er kann nicht wirksam ausgeschlossen oder unter den Mindestbedarf reduziert werden. Der Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt § 1361 BGB, nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB) ist dagegen in weiterem Umfang vertraglich gestaltbar.

Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung schafft Rechtsklarheit, vermeidet Streitigkeiten und kann — sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht — vom Familiengericht gebilligt oder in einen vollstreckbaren Unterhaltstitel umgewandelt werden.

Was diese Vorlage enthaelt

Unsere Vorlage deckt alle wesentlichen Regelungen einer Unterhaltsvereinbarung ab.

Angaben zu den Parteien

Vollstaendige Daten des Unterhaltspflichtigen und des Unterhaltsberechtigten.

Art des Unterhalts

Festlegung, ob es sich um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt.

Unterhaltshoehe

Monatlicher Unterhaltsbetrag — beim Kindesunterhalt mindestens nach Duesseldorfer Tabelle.

Zahlungsmodalitaeten

Zahlungstermin, Bankverbindung und Zahlungsweise (monatlich im Voraus).

Laufzeit und Beendigung

Dauer der Unterhaltspflicht und Beendigungstatbestaende.

Anpassungsklausel

Regelung zur Anpassung bei veraenderten Einkommensverhaeltnissen oder Bedarfsaenderungen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Vereinbarung ueber die Aufteilung von Sonderbedarf (z. B. Zahnarzt) und Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe).

Vollstreckbarkeit

Hinweis auf die Moeglichkeit der notariellen Beurkundung fuer einen vollstreckbaren Titel.

So erstellen Sie eine Unterhaltsvereinbarung

In fuenf Schritten zu Ihrer Unterhaltsvereinbarung.

  1. 1

    Parteien eintragen

    Geben Sie die Daten des Unterhaltspflichtigen und des Berechtigten ein.

  2. 2

    Unterhaltsart waehlen

    Waehlen Sie die Art des Unterhalts — Kindesunterhalt, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt.

  3. 3

    Hoehe und Zahlungsweise

    Legen Sie den monatlichen Betrag und die Zahlungsmodalitaeten fest.

  4. 4

    Laufzeit und Anpassung

    Bestimmen Sie Laufzeit, Beendigungsgruende und Anpassungsklauseln.

  5. 5

    Pruefen und herunterladen

    Ueberpruefen Sie alle Angaben, laden Sie die Vereinbarung als PDF herunter und lassen Sie sie von beiden Parteien unterschreiben.

Rechtliche Hinweise

Bei einer Unterhaltsvereinbarung sind zwingende familienrechtliche Vorschriften zu beachten.

Diese Vorlage dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Fuer eine rechtlich bindende Vereinbarung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach §§ 1601 ff. BGB und der Duesseldorfer Tabelle. Er kann nicht unter den Mindestbedarf vereinbart werden und darf nicht wirksam ausgeschlossen werden. Eine Jugendamtsurkunde oder notarielle Urkunde schafft einen vollstreckbaren Titel.

Ehegattenunterhalt

Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) kann in der Hoehe vereinbart werden, ein Verzicht auf kuenftigen Unterhalt ist unwirksam. Beim nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) sind Verzicht und Begrenzung moeglich, unterliegen aber der Inhalts- und Ausuebungskontrolle.

Titulierung

Fuer die Zwangsvollstreckung benoetigen Sie einen Unterhaltstitel. Dieser kann durch Jugendamtsurkunde (kostenfrei fuer Kindesunterhalt), notarielle Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung oder gerichtlichen Beschluss geschaffen werden.

Abaenderung

Unterhaltsvereinbarungen koennen bei wesentlicher Veraenderung der Verhaeltnisse (z. B. Einkommensaenderung, Arbeitslosigkeit, neuer Partner) angepasst werden. Die Abaenderung kann einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen.

Haeufig gestellte Fragen

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