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Kostenloser Gewerblicher Kfz-Kaufvertrag Vorlage

Ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag regelt den Verkauf von Gebrauchtwagen durch Haendler an Verbraucher. Nutzen Sie unsere Vorlage mit Verbraucherschutz nach §§ 474 ff. BGB — sofort als PDF herunterladen.

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KAUFVERTRAG ÜBER EINEN GEBRAUCHTEN PKW
Gewerblicher Verkäufer — Verbrauchsgüterkauf Gemäß §§ 433, 474 Ff. BGB
VERKÄUFER (GEWERBLICH)
Autohaus Schmidt GmbH
Industriestraße 20, 60389 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1234500
verkauf@autohaus-schmidt.de
HRB 45678, Amtsgericht Frankfurt am Main
USt-IdNr.: DE123456789
KÄUFER (VERBRAUCHER)
Markus Weber
Berger Straße 50, 60316 Frankfurt am Main
Tel.: +49 160 1234567
m.weber@example.de
Vertragsdatum: 20. April 2026
BMW 320d Touring (F31) · 28.500 EUR brutto
Zwischen den vorstehend bezeichneten Parteien wird folgender Kaufvertrag über einen gebrauchten Personenkraftwagen im Sinne der §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschlossen. Der Verkäufer handelt in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; der Käufer handelt als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auf diesen Vertrag finden daher die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474-477 BGB) Anwendung.
1.
FAHRZEUGDATEN UND IDENTIFIKATION
(1) Der Verkäufer verkauft an den Käufer das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug (nachfolgend „Fahrzeug"):
Marke / Hersteller: BMW
Typ / Modell: 320d Touring (F31)
Fahrzeug-Identifizierungs-Nr. (FIN / VIN): WBA3K51040K987654
Amtliches Kennzeichen: F-MW 2023
Tag der Erstzulassung: 15. März 2021
Kilometerstand (abgelesen): 45.000 km
Farbe: Mineralweiß metallic
Kraftstoffart: Diesel
Hubraum: 1995 ccm
Leistung: 140 kW / 190 PS kW / PS
HU / AU gültig bis: 03/2027
Anzahl Vorbesitzer (laut ZB II): 1
(2) Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden mit Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt (§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
2.
KAUFPREIS UND STEUER
(1) Der vereinbarte Bruttopreis beträgt 28.500 EUR (in Worten: achtundzwanzigtausendfünfhundert Euro). (2) Darin enthalten: Nettopreis 23.949,58 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 %. (3) Der Preis entspricht den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) als Endpreis inkl. aller Steuern. (4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 286, 288 BGB).
3.
ZAHLUNGSMODALITÄT
(1) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch: Überweisung des vollen Bruttopreises auf das Händlerkonto; die Übergabe erfolgt nach Zahlungseingang. (2) Der Verkäufer erteilt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. (3) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist — außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen — ausgeschlossen.
4.
ÜBERGABE UND GEFAHRÜBERGANG
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am 25. April 2026 am Sitz des Verkäufers Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises (§ 320 BGB). (2) Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 BGB). (3) Beim Versendungskauf an den Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer über (§ 475 Abs. 2 BGB).
5.
ZUSTAND DES FAHRZEUGS
(1) Gesamtzustand: Guter, gepflegter und altersgemäßer Zustand. (2) Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug weist altersgemäße Gebrauchs- und Verschleißspuren auf. (3) Serviceheft / Scheckheft: Das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt; das Serviceheft mit vollständigen Werkstattstempeln wird ausgehändigt. (4) Verschleißteile (insbesondere Reifen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplung, Auspuff, Batterie, Wischerblätter, Flüssigkeiten und Filter) unterliegen naturgemäß dem Verschleiß und werden vom Käufer im vorhandenen Zustand übernommen.
6.
UNFALLFREIHEIT UND VORSCHÄDEN
(1) Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen und Gewissen des Verkäufers unfallfrei. Als Unfallschaden gelten Beschädigungen, die über reine Bagatellschäden (bis ca. 750 EUR Reparaturwert) hinausgehen. Der Verkäufer hat die ihm zugänglichen Unterlagen (Fahrzeughistorie, Vorprüfberichte) sorgfältig geprüft.
(2) Der Verkäufer versichert, keine ihm bekannten Unfallschäden oder wesentlichen Mangelursachen verschwiegen zu haben. (3) Diese Angaben sind für die Gewährleistung maßgeblich; ein arglistiges Verschweigen führt unabhängig von jeder Haftungsbeschränkung zu einer Haftung nach § 444 BGB.
7.
ÜBERGEBENE DOKUMENTE, SCHLÜSSEL UND ZUBEHÖR
(1) Mit dem Fahrzeug werden folgende Unterlagen, Schlüssel und Gegenstände an den Käufer übergeben:
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• HU-/AU-Prüfbericht
• Serviceheft / Scheckheft
• Werkstattrechnungen / Reparaturbelege
• COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
• Bedienungsanleitung
• DEKRA-/TÜV-Prüfbericht
(2) Anzahl übergebener Schlüssel: 2. (3) Zusätzliches Zubehör: Winterreifensatz auf Alufelgen (225/50 R17), Gummimatten, Warndreieck, Verbandskasten
8.
GEWÄHRLEISTUNG (VERBRAUCHSGÜTERKAUF / B2B)
(1) Gesetzliche Gewährleistung: Als gewerblicher Verkäufer haftet der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 434, 437 BGB). Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist unwirksam (§ 476 Abs. 1 BGB). (2) Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung ist bei gebrauchten Sachen im Verbrauchsgüterkauf zulässig (§ 476 Abs. 2 BGB); das gesetzliche Mindestmaß von einem Jahr wird nicht unterschritten. (3) Beweislastumkehr: Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Sachmangel, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war; der Verkäufer hat im Streitfall das Gegenteil zu beweisen (§ 477 BGB in der seit 1. Januar 2022 geltenden Fassung). (4) Rechte des Käufers (§ 437 BGB): Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) — bei Fehlschlag Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. (5) Haftungsausnahmen: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten haftet der Verkäufer unbeschränkt (§ 309 Nr. 7 BGB).
9.
EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB). (2) Der Käufer ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten ausreichend zu versichern (Vollkasko empfohlen) und den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu informieren. (3) Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist während des Eigentumsvorbehalts nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
10.
ZUSICHERUNGEN DES VERKÄUFERS
Der Verkäufer versichert:
(a) alleiniger Eigentümer des Fahrzeugs bzw. verfügungsbefugt zu sein;
(b) dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist — insbesondere nicht sicherungsübereignet, verpfändet oder gepfändet;
(c) dass das Fahrzeug weder gestohlen noch unterschlagen ist und die FIN nicht manipuliert wurde;
(d) dass alle im Vertrag gemachten Angaben zu Erstzulassung, Vorbesitzerzahl, Kilometerstand, HU-/AU-Stand und Unfall-/Vorschäden nach bestem Wissen und bei Beachtung der händlerüblichen Sorgfalt zutreffen.
Bei Verletzung dieser Zusicherungen haftet der Verkäufer unabhängig von der vereinbarten Gewährleistungsfrist auf Schadensersatz (§§ 280 Abs. 1, 311a Abs. 2, 444 BGB).
11.
FREIWILLIGE GEBRAUCHTWAGENGARANTIE
(1) Der Verkäufer gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie im Sinne des § 443 BGB mit folgendem Umfang: Motor, Getriebe, Antriebsstrang und elektronische Steuergeräte; ausgenommen Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch für die Dauer von 12 Monate bzw. 20.000 km ab Übergabe. (2) Die Garantiebedingungen werden als gesonderte Anlage ausgehändigt und sind Bestandteil dieses Vertrages. (3) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon unberührt (§ 443 Abs. 1 BGB). (4) Ausgenommen sind Schäden aus unsachgemäßer Behandlung, Unfall, Motorsporteinsatz oder eigenmächtigem Eingriff sowie Verschleißteile.
12.
SACHKUNDIGE PRÜFUNG (DEKRA / TÜV)
(1) Das Fahrzeug wurde vor Vertragsschluss durch eine unabhängige Sachverständigenorganisation (DEKRA, TÜV SÜD, TÜV NORD oder GTÜ) sachkundig geprüft. Der Prüfbericht wird dem Käufer als Anlage ausgehändigt. (2) Die im Prüfbericht dokumentierten Feststellungen zu Zustand, Laufleistung und sichtbaren Mängeln gelten als vertragsrelevant vereinbart. (3) Über den Prüfbericht hinausgehende versteckte Mängel bleiben von der gesetzlichen Gewährleistung erfasst.
13.
BESONDERE BESCHAFFENHEITSZUSICHERUNG
(1) Der Verkäufer sichert dem Käufer ausdrücklich folgende Beschaffenheiten des Fahrzeugs zu (§§ 434 Abs. 2, 443 BGB):
Unfallfreiheit seit Erstzulassung laut DEKRA-Prüfbericht vom 10.04.2026; vollständige Servicehistorie bei BMW-Vertragshändler; Nichtraucherfahrzeug
(2) Die Zusicherung stellt eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar. Trifft sie nicht zu, stehen dem Käufer die Rechte aus § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) unabhängig von einer verkürzten Gewährleistungsfrist zu (§ 444 BGB).
14.
INZAHLUNGNAHME EINES ALTFAHRZEUGS
(1) Der Käufer gibt das nachstehend bezeichnete Altfahrzeug in Zahlung; der vereinbarte Anrechnungsbetrag wird auf den Kaufpreis angerechnet:
VW Golf VII 1.6 TDI, FIN WVWZZZ1KZAW000001, Erstzulassung 2016, Laufleistung 132.000 km; Anrechnungsbetrag 6.500 EUR.
(2) Der Käufer versichert, alleiniger Eigentümer des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu sein und dass dieses frei von Rechten Dritter ist. Die Übereignung erfolgt Zug um Zug mit Übergabe des Kauffahrzeugs. (3) Stellt sich heraus, dass das in Zahlung gegebene Fahrzeug nicht die zugesicherte Beschaffenheit aufweist (insbesondere verschwiegene Unfallschäden), kann der Verkäufer den Anrechnungsbetrag entsprechend mindern.
15.
ABMELDUNG UND UMMELDUNG
(1) Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Übergabe, auf seinen Namen umzumelden oder abzumelden (§ 13 FZV). (2) Bis zur Ummeldung versichert der Käufer, das Fahrzeug nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) haftpflichtversichert zu halten oder mittels Kurzzeitkennzeichen zu überführen. (3) Sämtliche nach der Übergabe anfallenden Steuern, Abgaben, Bußgelder und Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten des Käufers.
16.
ALLGEMEINE HAFTUNGSREGELUNG
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
17.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort ist — soweit zulässig — der Sitz des Verkäufers. (3) Für Verbraucher bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Beklagten unberührt; zwingende Gerichtsstände nach § 29c ZPO bzw. der Rom-I-Verordnung werden nicht abbedungen.
18.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Ausfertigungen: Dieser Vertrag wird in zwei (2) gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhält eine Ausfertigung. (4) Datenschutz: Die Parteien willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden.
Frankfurt am Main, den 20. April 2026
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am angegebenen Datum unterzeichnet.
VERKÄUFER (GEWERBLICH)
Michael Schmidt, Geschäftsführer
Autohaus Schmidt GmbH
Datum: ____________________
KÄUFER (VERBRAUCHER)
Markus Weber
Datum: ____________________

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Was ist ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag?

Ein gewerblicher Kfz-Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug, bei dem der Verkäufer als Unternehmer handelt — typischerweise ein Autohändler, Autovermieter oder Leasingunternehmen. Verkauft der Unternehmer an einen Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Verbrauchsguterkaufs (§§ 474 ff. BGB).

Beim Verbrauchsguterkauf kann die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein vollständiger Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern nicht zulässig. In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr, § 477 BGB). Dies stellt den Haendler vor besondere Herausforderungen.

Der gewerbliche Kfz-Kaufvertrag muss daher besonders sorgfältig formuliert sein: detaillierte Fahrzeugbeschreibung mit dokumentierten Maengeln, korrekte Laufleistungsangabe, klare Beschaffenheitsvereinbarung und verbraucherkonforme Gewährleistungsregelung. Unser Vertrag berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Verbrauchsguterkauf.

Was diese Vorlage enthält

Unsere Vorlage für den gewerblichen Kfz-Kaufvertrag erfüllt alle Verbraucherschutzanforderungen.

Vertragsparteien

Haendler (Firma, Anschrift, USt-IdNr.) und Käufer (Verbraucher oder Unternehmer) mit vollständigen Daten.

Fahrzeugdaten

Detaillierte Fahrzeugbeschreibung — Marke, Modell, FIN, Erstzulassung, Laufleistung, HU/AU.

Beschaffenheitsvereinbarung

Dokumentation des vereinbarten Zustands und bekannter Mängel — entscheidend für die Gewährleistung.

Kaufpreis und MwSt

Bruttokaufpreis mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Zahlungsmodalitaeten und Finanzierungshinweis.

Verbrauchergemäße Gewährleistung

Gewährleistung von mindestens 1 Jahr bei Gebrauchtwagen (§ 476 Abs. 2 BGB) — mit Beweislastumkehr.

Unfallhistorie

Erklärung zum Unfallstatus — unfallfrei, reparierter Unfallschaden oder Unfallfahrzeug.

Widerrufsbelehrung

Bei Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen: vollständige Widerrufsbelehrung nach § 312g BGB.

Übergabeprotokoll

Dokumentation der Fahrzeugübergabe mit Zustand, Kilometersand und mitgegebenen Unterlagen.

So erstellen Sie einen gewerblichen Kfz-Kaufvertrag

In fünf Schritten zu Ihrem rechtskonformen Haendlervertrag.

  1. 1

    Haendlerdaten eingeben

    Tragen Sie Firmendaten, Anschrift und USt-IdNr. des Autohauses ein.

  2. 2

    Fahrzeug beschreiben

    Geben Sie alle Fahrzeugdaten ein — FIN, Laufleistung, Ausstattung und bekannte Mängel.

  3. 3

    Preis und Zahlung festlegen

    Bestimmen Sie Bruttokaufpreis mit MwSt und Zahlungsmodalitaeten.

  4. 4

    Gewährleistung konfigurieren

    Wählen Sie 1 oder 2 Jahre Gewährleistung (bei Gebrauchtwagen an Verbraucher: mindestens 1 Jahr).

  5. 5

    Prüfen und herunterladen

    Überprüfen Sie den Vertrag und laden Sie ihn als PDF herunter.

Was Doxuno-Dokumente besonders macht

Vier Dinge, die unsere Vorlagen umfassender als KI-Entwürfe und aktueller als statische Vorlagenbibliotheken machen.

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Mit juristischer Expertise pro Rechtsordnung entworfen, deutlich umfassender als KI-Entwürfe, die generische Klauseln über Ländergrenzen hinweg kopieren.

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Vorlagen mit Gesetzeszitaten werden laufend aktualisiert, sobald sich die Rechtslage ändert. Dein Dokument spiegelt immer den aktuellen Rechtsstand wider.

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Kostenloser Download. Vektortext, eingebettete Schriften und Paragraphenzitate direkt in den Klauseln. Drucken, unterschreiben, ablegen. Bereit für jeden Unterschriftenfluss, inklusive elektronischer Signatur.

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Dokumente, auf die Sie sich verlassen können

Jede Vorlage entsteht originär für ihr Land, stützt sich auf die einschlägigen Vorschriften und wird von einer zugelassenen Anwältin oder einem zugelassenen Anwalt vor Ort geprüft – und bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Christian NeubauerGeprüft von Christian Neubauer · Deutschland

Rechtliche Hinweise

Beim gewerblichen Kfz-Verkauf gelten strenge Verbraucherschutzvorschriften.

Diese Vorlage dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Geprüft für deutsches Recht

Verbrauchsguterkauf (§§ 474 ff. BGB)

Beim Verkauf an Verbraucher darf die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzt werden. Ein vollständiger Ausschluss ist unwirksam. Die Beweislastumkehr gilt für 12 Monate ab Übergabe (§ 477 BGB). Bei Unternehmern als Käufer gelten diese Einschraenkungen nicht.

Laufleistung und Tachomanipulation

Die Angabe der Laufleistung ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Stimmt sie nicht, liegt ein Sachmangel vor. Tachomanipulation ist strafbar (§ 22b StVG). Der Haendler muss die Laufleistung prüfen, soweit ihm dies möglich ist — bei Unsicherheit muss er darauf hinweisen.

Unfallschaden-Offenlegung

Der Haendler muss bekannte Unfallschäden offenlegen. Das Verschweigen erheblicher Unfallschäden ist arglistige Täuschung (§ 123 BGB) und schließt den Gewährleistungsausschluss aus (§ 444 BGB). Ein „reparierter Unfallschaden" muss als solcher deklariert werden.

Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. Online-Kauf) geschlossen, hat der Verbraucher ein 14-taegiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Der Haendler muss ordnungsgemäß belehren — sonst verlängert sich die Frist auf 12 Monate.

Häufig gestellte Fragen

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