Kündigung Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer)Deutschland · Arbeitsrecht · PDF
Ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist gemäß §622 BGB.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB). Längere Fristen gelten nur, wenn vertraglich vereinbart.
Sie können das Datum bei Bedarf manuell anpassen.
Wichtig: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf gemäß §623 BGB der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist unwirksam. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben und dem Arbeitgeber rechtzeitig zugestellt werden.
Hinweis: Dieses Kündigungsschreiben ist ein Muster und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Arbeitsverträge oder Tarifverträge können abweichende Fristen vorsehen.