Kundigung durch ArbeitnehmerSchweiz · Kostenlos · PDF
OR 335c: 1. Dienstjahr = 1 Monat, 2.-9. = 2 Monate, ab 10. = 3 Monate (jeweils auf Ende eines Monats).
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Kundigungsgrund anzugeben. Eine Begrundung ist optional und dient der Hoflichkeit.
Hinweis: Die Kundigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber spatestens am letzten Tag des Monats vor Beginn der Kundigungsfrist zugehen. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben oder lassen Sie den Empfang schriftlich bestatigen.
Fristen beachten: Die Kundigung muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Kundigungsfrist zugegangen sein (nicht bloss abgesendet). Bei Einschreiben gilt als Zugang der nachste Werktag nach Zustellung. Prufen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf abweichende (langere) Kundigungsfristen - diese haben Vorrang vor den gesetzlichen Mindestfristen.
Wichtig: Dieses Kundigungsschreiben basiert auf OR 335-335c. Beachten Sie, dass wahrend Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militardienst Sperrfristen gelten konnen (OR 336c), in denen eine Kundigung nichtig ist.